2 geringfügige Beschäftigungen
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2 geringfügige Beschäftigungen

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  #1  
Alt 04.02.2008, 13:02
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Standard 2 geringfügige Beschäftigungen


Hallo,

ich arbeite seit einiger Zeit für eine Hausverwaltung als Flurputze. Bekomme dafür 50,- im Monat und arbeite immer Samstags ca. 1 Stunde.
Nun ist es so, dass ich ausserdem ab 01. März auf 400,- Euro Basis als Küchenhilfe anfange.
Ich verstehe jedoch das Rechtliche nicht. Mal angenommen, ich würde 400,- plus die 50 = 450 Euro pro Monat bekommen, wie wird das dann abgerechnet? Lohnt sich für mich der 50,- Job überhaupt noch? Denn ich befürchte, dass die Abgaben dann ungefähr in diesen Bereich fallen.
Gibt es eine Möglichkeit, wie ich beide Jobs machen kann, ohne dass mir etwas davon genommen wird?
Meine Krankenversicherung muss ich ja ohnehin freiwillig weiter zahlen
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  #2  
Alt 04.02.2008, 16:58
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Hallo,

bei 2 Minijobs die zusammen die 400€-Grenze überschreiten, werden beide Jobs (anteilsmäßig) abgabenpflichtig und die Abgaben werden in der Tat höchstwahrscheinlich die 50€ Putzgeld überschreiten. Der Vorteil: Du bist dann darüber auch krankenversichert und braucht keine freiwillige KV mehr.

Wieviel dir übrig bleibt hängt wie bei allen anderen Löhnen auch von Steuerklasse usw. ab. Goggle mal nach einem brutto-netto Rechner, danach kannst du ja vergleichen was sich mehr lohnt.
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wombat

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  #3  
Alt 04.02.2008, 17:44
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Danke für die Antwort, die hat mir schon sehr geholfen.
Der erste Job ist bei regelmäßig 50,-, beim zweiten Job kann es auch mal sein, dass ich nur 300,- habe und den anderen Monat wieder 400. Das heisst, ich komme mal einen Monat über die 400,- und den anderen wiederum nicht.
Ich verstehe da den Sinn nicht so ganz. Bin ich dann den einen Monat krankenversichert und den anderen nicht? Und zahlen dann beide Arbeitgeber ihren Anteil?

Geändert von Holic (04.02.2008 um 17:52 Uhr)
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  #4  
Alt 05.02.2008, 20:57
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bei der SV-Pflicht geht es um den regelmäßigen monatlichen Verdienst. Da dein neuer Job einkommensmäßig schwankt, kann er ohne weiteres als zweiter Minijob ausgeübt werden.

In diesem Fall wird der AG ein geschätzten monatlichen Durchschnittslohn bei der Knappschaft angeben, der logischerweise unter 400 € liegt. Sollte die Knappschaft zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass dein Durchschnittseinkommen die 400€-Grenze überschritten hat, werden deine 2 Arbeitgeber angeschrieben und erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung entsteht für dich eine SV-Pflicht., d.h. es besteht keine Nachzahlungsgefahr, wenn sich im Nachhinein herausstellt, das du die 400€-Grenze überschritten hast.
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