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#1
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| Hallo liebe Fories, hatte heute mein Vorstellungsgespräch, was auch gut verlaufen ist und am Ende des Gespräches hat man mich gefragt, ob ich denn nicht zum Probearbeiten kommen würde. Ich habe sofort ja gesagt. Die Anwältin meinte zu mir, dass viele Bewerbe nach einem Vorstellungsgespräch garkein Interesse am Probearbeiten habe. Nach dem Probearbeiten wolle man dann mit mir über das Gehalt verhandeln. Was bedeutet für Euch diese Aussage, dass ich den Job fast habe? Was verdient man üblicherweise als Berufseinsteigerin zur Rechtsanwaltsfachangestellten? Ich arbeite in NRW? Ich hatte eine Vorstellung von 1.200 - 1.500 € brutto. |
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#2
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| Würd sagen deine Chancen stehen aufjedenfall gut. Bei meinem letzten Job hat uns der Chef auch Probearbeiten lassen und von 10 Leuten waren gerade mal 2 Stück bereit dazu. Du zeigst damit den Willen, daß du die Stelle auch wirklich willst. Drück dir beide Daumen |
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#3
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| Grundsätzlich bedeutet eine Einladung zu einer Probearbeit nichts. Der Arbeitgeber schaut sich nur an, wie gut der neue Clown seine Purzelbäume schlagen kann. Probearbeit muss stets kritisch betrachtet werden, schlieslich gibt es noch eine Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis. Man muss aufpassen, dass man nicht dazu dient, liegengebliebene Arbeit aufzuarbeiten oder den Sündenbock abzugeben. Wenn du Leistungen beziehst (ALG I / ALG II), benötigst du vorher eine Genehmigung von Agentur/ARGE. Sollte die Probearbeit vergütet werden, ist dieses Einkommen zu melden!!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Also ich gehe mal davon aus, dass der Arbeitgeber sein Angebot ernst meint und die Probearbeit anbietet, um einen Eindruck Deiner Arbeitsweise zu erhalten. Ich würde sagen, sieh es als Chance und geh nicht zu pessimistisch an die ganze Sache. Zeige was Du kannst und das Du der Stelle würdig bist. Ich wünsche Dir das es kein Reinfall wird und Du die Stelle im Anschluss auch erhälst!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Hallo Zusammen, das Probearbeiten bei den Rechtsanwälten lief sehr gut und man hat mir gezeigt, dass man mit meiner Arbeitsweise sehr zufrieden war. Nach dem letzten Probearbeitstag hat man mir mitgeteilt, dass man sich in den nächsten Tagen melden wird. Leider ist dies nicht geschehen und so habe ich dann seit gestern versucht Kontakt mit den Anwältinnen herzustellen, bei den ich das Gespräch hatte und für die ich probegearbeitet habe. Ich bin nur abgewimmelt worden. Heute habe ich dann eine mail mit folgendem Inhalt bekommen und fühle mich nur verarscht: Sehr geehrte Frau XX, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Bewerbung um die Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte in unserer Bürogemeinschaft keine weitere Berücksichtigung finden konnte. Auf Grund interner Umstrukturierungsmaßnahmen sind wir zu der Überzeugung gelangt, eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten einzustellen. Für Ihre Bewerbung bedanken wir uns sehr herzlich und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg viel Erfolg. Mit keinem Wort wird auf das Vorstellungsgespräch und auch das Probearbeiten eingegangen. Man hat mir immer wieder Interesse signalisiert und das man mich einstellen möchte. Was sagt Ihr dazu? Dann habe ich noch von einem weiteren Rechtsanwalt per mail Antwort erhalten. Ich solle mich telefonisch bei ihm melden und er hat noch ein paar Fragen zu meiner Bewerbung. Kann man dies schon als positiv ansehen? |
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#6
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| Du gehst da mit zuviel Hoffnung an die Sachen heran. Wir leben in einer Zeit, wo die Unternehmer gerne eine horrende Miete für ihre Geschäftslokale bezahlen, dafür dürfen aber dann die Mitarbeiter nix mehr kosten. Man stellt eben keine ausgelernten Kräfte ein, wenn man auch Kräfte aus der Generation Praktikum bekommen kann - und diese auch noch fast kostenlos. Und wenn der nächste Arbeitgeber mit Zweifeln angefüllt ist und seine Liste mit wenn, aber, hätte, könnte, vielleicht, eventuell und sonstigen Fragezeichen abarbeiten möchte, dann musst du ihm die Fragen beantworten. Das heisst aber nur, dass dein Bewerbungsprozess noch läuft und noch nichts entschieden ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Hallo Zusammen, danke für Eure hilfreichen Antworten. Heute hatte ich wieder ein Vorstellungsgespräch und es ist super gelaufen. Musste dann noch einen kleinen Schreibtest machen, war garnicht mal so schlimm. Was mir halt jetzt noch Kopfzerbrechen macht, ist, was kann ich als Berufsanfängerin an Gehalt verlangen? Der deutsche Anwaltverein sagt 1200 € bis 1500 € brutto sind angemessen. Ich komme aus NRW und die Arbeitsstelle liegt in Köln. Mich würde nun noch interessieren, wie es aussieht, wenn ich auf Teilzeit arbeite, was könnte ich dann an Gehalt verlangen? Ich wäre in der Entsorgungsbranche tätig. |
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