2 Teilzeitstellen - Krankenversicherungsbeitrag doppelt?
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2 Teilzeitstellen - Krankenversicherungsbeitrag doppelt?

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  #1  
Alt 17.07.2008, 21:04
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Standard 2 Teilzeitstellen - Krankenversicherungsbeitrag doppelt?


Huhu,

die Stelle, die ich momentan in Aussicht hab und die ich aufgrund des Stundenlohns wahrscheinlich auch nehmen werde, wäre nur ne Teilzeitstelle mit 19,25h, was mir zu wenig ist.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit, 10-25h bei ner anderen Firma zusätzlich zu arbeiten und natürlich muss ich mir jetzt irgendwie durchrechnen, welches der Nebenjobangebote für mich passt. Ne Anstellung auf 400€-Basis wäre natürlich relativ simpel in der Abwicklung, aber bei der genannten Möglichkeit geht's nicht um nen Mini-Job, d.h. ich bräuchte ne zweite Lohnsteuerkarte.
Nun muss ich natürlich irgendwie auch rechnen, denn wenn mir von 720€ nur 450€ bleiben, kann ich auch nen Mini-Job machen... da hab ich deutlich weniger Stunden und fast das gleiche Geld.

Kann mir jemand sagen, ob der Krankenversicherungsbeitrag doppelt abgezogen wird? Sorry, vielleicht ist die Frage ****, aber bevor ich auf die Schnauze fall, frag ich lieber... ich bin mir einfach nicht sicher. In meinen Augen wäre das ja unlogisch, aber gut... was heißt das schon?

LG
Shalea

edit: Na super... ich glaube, die Antwort ist eigentlich doch recht einfach und logisch, da der Krankenkassenbeitrag ja prozentual vom Gehalt berechnet wird... also doch doppelt...
Ok.. dann ist das Thema wohl vom Tisch.. schade... :( Aber für 450€, die mir dann noch bleiben würden, tu ich mir das nicht an...
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Geändert von Shalea (17.07.2008 um 21:11 Uhr)
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Alt 17.07.2008, 22:39
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Sehe ich jetzt nicht so. Ich hab jahrelang 2 Teilzeitjobs gehabt. Erstens hatte ich unterschiedliche Steuerklassen (2 und 6) und nach Abgabe der Lohn-/Einkommenssteuer rechnet sich das dann spätestens doch. Eben weil es wie du sagst so ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge prozentual von den gesamten Lohneinkünften berechnet werden. Kann sich evtl. erst nach Abgabe der Steuererklärung wieder ins rechte Licht rücken, aber immerhin....

LG Minna
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  #3  
Alt 18.07.2008, 08:07
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Hi Minna,

Zitat:
Zitat von Minna Beitrag anzeigen
Erstens hatte ich unterschiedliche Steuerklassen (2 und 6) und nach Abgabe der Lohn-/Einkommenssteuer rechnet sich das dann spätestens doch.
könntest du das bitte noch mal etwas genauer erläutern? Ich war vorher in Ausbildung, hab als noch nie ne Lohnsteuererklärung gemacht, d.h. ich hab davon keine Ahnung.

LG
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  #4  
Alt 18.07.2008, 09:47
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Gerne will ich es mal versuchen und hoffen dass ich in meiner laienhaften Erklärung keine Fehler mache.

Hat man 2 sozialversicherungspflichtige Jobs, arbeitet man mit auf 2 Lohnsteuerkarten, auf denen unterschiedliche Lohnsteuerklassen eingetragen sind. Welche auf der ersten eingetragen ist, hängt bekanntlich vom Familienstand ab.

Die Lohnsteuerklasse VI ist die, welche in Frage kommt bei einem 2. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Dort sind die Abzüge prozentual am höchsten, ist also die „ungünstigste“ Steuerklasse und kann erst einmal dazu führen, dass vermeintlich „monatlich“ nicht sonderlich viel übrig bleibt vom 2. Job. Ich würde die Karte mit Lohnsteuerklasse VI natürlich dort abgeben, wo ich weniger verdiene.

Bei der Steuererklärung relativiert sich dann alles wieder, weil die Summe aller „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ (oder wie das genau heißt ) Berechnungsgrundlage ist. Will sagen, es ist für die Sozialversicherungsbeiträge/Lohn-/Einkommenssteuer schlussendlich völlig egal ob man 2.000,- € bei einem Beschäftigungsverhältnis verdient oder bei fünfen zusammen. Man bezahlt Beiträge immer prozentual vom Gesamtjahresverdienst, darum gibt’s ja die Steuererklärungen, weil oft erst nach Ablauf des Berechnungsjahres tatsächliche Berechnungsgrundlagen vorliegen.

War das einigermaßen verständlich? Vielleicht kann es ja noch jemand besser erklären? Tu mir etwas schwer, solche Dinge in einen verständlichen und inhaltlich fehlerfreien Text zu packen… Hoffe ich konnte trotzdem ein wenig weiterhelfen.

LG
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Shalea (19.07.2008)

  #5  
Alt 19.07.2008, 08:02
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Huhu,

danke Minna, das war nicht nur einigermaßen verständlich, sondern total. Super!

Ich hab noch ne andere Frage:
Lohnt es sich für den Arbeitgeber mehr, jemanden mit Steuerklasse 6 oder als Minijobber einzustellen, solange das Gehalt unter 400€ bleibt oder spielt das von den Abgaben her keine Rolle?
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  #6  
Alt 19.07.2008, 21:41
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Für den Arbeitgeber ist der Minijobber günstiger. Er muss zwar Abgaben abführen, aber eben nur ganz wenig. Wieviel genau weiß ich allerdings nicht. Wichtig und bedenklich ist hierbei meiner Meinung nach, dass obwohl der Arbeitgeber abführt für den Arbeitnehmer hieraus keinerlei Anspruch auf Leistungen (Krankengeld etc.) enstehen.

Stellt er einen Arbeitnehmer für z.B. 450,- € brutto monatlich ein und somit sozialversicherungspflichtig, bleiben dem Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 und einem halben Kind ca. 390,- €, der Arbeitgeber muss zusätzlich zu den 450,- € noch ungefähr 150,-€ Arbeitgeberanteil abführen. Bei Steuerklasse 6 kann das nochmal ganz anders aussehen (erstmal, wie schon zuvor erläutert ).

Vorteil bei der sozialversicherungspflichtigen Variante für

a) den Arbeitgeber:
- er kann je nachdem was er mit der Krankenversicherung abgeschlossen hat, bereits ab dem ersten Tag einer Krankmeldung bis zu 80% deines Gehalts wiederholen.

b) für den Arbeitnehmer:
- er hat Anspruch auf die ganz normalen Leistungen einer Krankenkasse, z.b. im Falle längerer Krankheit (Krankengeld)
- weibliche Arbeitnehmer bekommen im Falle der Mutterschaft auch Mutterschaftsgeld aus diesem Arbeitsverhältnis
- Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die Rentenkasse (wenn auch nur minimal)
- Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die Arbeitslosenversicherung (wenn auch nur minimal)

Das sind mal nur die Vorteile, die mir so auf die Schnelle geläufig sind. Mag sein, es gibt noch mehr .

Nachteile für

a) den Arbeitgeber:
- es kostet ihn ein bisschen mehr

b) den Arbeitnehmer
- er muss Sozialversicherungsbeiträge leisten und somit kommt eben auf den ersten Blick etwas weniger auf dem Konto an

Kann auch sein hier gibt es evtl. noch mehr Nachteile, mir selber sind aber momentan keine geläufig.

Das alles ist meiner Meinung nach eine Sache der Abwägung zwischen dem, was einem wichtig ist (Prioritäten) und dem, was man sich leisten/erlauben kann.

LG Minna

Geändert von Minna (19.07.2008 um 21:44 Uhr)
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Shalea (20.07.2008)

  #7  
Alt 20.07.2008, 06:58
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Hi Minna,

ui, danke für deine Mühe! Sehr anschaulich dargestellt!

Aber dann wird's wohl eher nur wenige AG geben, die sich auf Steuerklasse 6 einlassen, wenn sie auch nen Minijobber haben können, nehm ich an...?
Für den Arbeitnehmer wäre ne Anstellung auf Lohnsteuerkarte ja auch bei 400€ Verdienst noch interessant.

Naja, mal sehen was mit den ganzen Jobangeboten und ausstehenden Bewerbungen noch wird. Wenn's konkreter wird, hab ich sicherlich noch mal Fragen.

LG
Shalea
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