400€ Basis vs. Teilzeitbeschäftigung
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400€ Basis vs. Teilzeitbeschäftigung

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  #1  
Alt 16.02.2008, 21:00
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Hallo,

ich arbeite gerade nebenbei in einem 400€ Job. Mein Arbeitgeber möchte nun meinen Vertrag ändern und mich auf Teilzeit enstellen.
Wo liegen da die Vor- und Nachteile? Fällt evt. mein Kindergeld weg? Was für Vorteile hat mein Arbeitgeben dadurch? Für mich ist das Angebot nicht sehr verlockend, da ich nur mit Mühe oder gar nicht über die 400€ komme. Ab März bin ich Student. Da müsste ich aber auch im Teilzeit keine Steuern zahlen, richtig?

Vielen Dank.
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  #2  
Alt 17.02.2008, 08:24
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meiner meinung nach ist es fuer dich auch lukrativer, weil du somit ja auch wieder in die rentenkasse einbezahlst, und das ist schonmal ein dicker plus punkt fuer dich...


bezueglich kindergeld...

Zitat:
Das so bereinigte Einkommen des Kindes darf derzeit 7 680,- ¤. nicht übersteigen
Einkommensgrenze für das Kindergeld volljähriger Kinder -Übeblick- (2/06)

bezueglich der steuern kann ich dir nicht weiterhelfen...
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  #3  
Alt 09.03.2008, 15:35
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Zitat:
Zitat von 50914 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich arbeite gerade nebenbei in einem 400€ Job. Mein Arbeitgeber möchte nun meinen Vertrag ändern und mich auf Teilzeit enstellen.
Wo liegen da die Vor- und Nachteile? Fällt evt. mein Kindergeld weg? Was für Vorteile hat mein Arbeitgeben dadurch? Für mich ist das Angebot nicht sehr verlockend, da ich nur mit Mühe oder gar nicht über die 400€ komme. Ab März bin ich Student. Da müsste ich aber auch im Teilzeit keine Steuern zahlen, richtig?

Vielen Dank.
Jeder hat Anspruch auf Kindergeld. Egal ob du wenig verdienst oder Millinonär bist.
Vorteile: du zahlst in die Sozialkassen ein; KK versichert musst du auch als Student sein; du hast ein sichers ARbeitsverhältnis im Gegensatz um 400 Euro Job, kannst ja nach Studium auch Berufserfahrung nachweisen,
Ja nach dem, wieviel du in TZ verdienst, liegst du evt. auch mit deinem Netto über deinem jetzigen Gehalt und du kannst einiges steuerlich geltend machen.
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  #4  
Alt 09.03.2008, 18:21
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ja aber wenn das kind selbst zuviel verdiehnt, dann haben die eltern kein anrecht mehr auf kindergeld, diese problematik hatte ich letztes jahr... es geht nicht um das vermoegen der eltern, sondern um das einkommen des kindes

aber wenn man 400euro verdiehnt oder eine teilzeit beschaeftigtung hat, ist das ja nicht wesentlich mehr, und damit wuerde man womoeglich noch unter der bemessungsgrenze liegen, und man zahlt wie gesagt in die kassen ein...
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  #5  
Alt 09.03.2008, 19:54
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Zitat:
Zitat von rosinenbomber Beitrag anzeigen
ja aber wenn das kind selbst zuviel verdiehnt, dann haben die eltern kein anrecht mehr auf kindergeld, diese problematik hatte ich letztes jahr... es geht nicht um das vermoegen der eltern, sondern um das einkommen des kindes

aber wenn man 400euro verdiehnt oder eine teilzeit beschaeftigtung hat, ist das ja nicht wesentlich mehr, und damit wuerde man womoeglich noch unter der bemessungsgrenze liegen, und man zahlt wie gesagt in die kassen ein...
Ich hatte es so verstanden, dass er/sie als Student ein Kind hat. Dann würde das Kindergeld nicht wegfallen.
Hab nochmal drüber gelesen. Man kanns auch so lesen, wie du.
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  #6  
Alt 09.03.2008, 22:06
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stimmt, hast du recht, jetzt habe ich es auch so gelesen wie du ;D
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  #7  
Alt 15.12.2009, 22:00
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Also, wenn du ein eigenes Kind hast und dessen Kindergeld meinst, dann fällt diese nicht weg.

Solltest du dein e bei eigenes Kindergeld meinen, dann fällt es ab einem Bestimmten Betrag weg.

Beispiel: Ich hatte auch einen Teilzeitjob, dort habe ich 701,00€ Brutto verdient und habe kein Kindergeld mehr bekommen.

Was die Steuern angeht: Wenn du Steuerklasse 1 hast, also ledig bist, dann darfst du bis zu 800€ verdienen, ohne Steuern zu zahlen. So wurde mir das damals erklärt
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  #8  
Alt 01.03.2010, 12:51
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Hallo,
du solltest vorsichtig sein mit dem Teilzeitjob, da du 1. eh kaum mehr als 400 € verdienst und 2. als Student gewisse Regeln beim Jobben befolgen musst.

"Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben!
Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt. Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!"

"Wer über das Jahr gerechnet, nicht mehr als 7235 € verdient, zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuer in voller Höhe, im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt, zurück. Ist der oder die Studierende allein erziehend oder verheiratet mit oder ohne Kind, erhöht sich der Betrag entsprechend."
Beide Zitate Arbeitsrecht Studenten Studentisches jobben Job Arbeitsgesetz

Ich glaube ab diesem Jahr sind es sogar 8004 €.

Liebe Grüße
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