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#1
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| Hallo ich habe da eine Frage. Es geht sich darum das ich bei einem Discounter arbeite auf 400 euro Basis ich bin 23 und nicht Verheiratet.Und nicht arbeitslos gemeldet da ich mit meinen lebensgefährten zusammen wohne und dann nichts bekomme. Von meiner Krankenkasse habe ich gerade erfahren das der Discounter mich bei der Versicherung abgemeldet hat. Wieso weiß ich nicht. Bei meinen Eltern kann ich auch nicht mehr Versichert werden. Jedenfalls soll ich jetzt 140 euro nach zahlen da der Discounter mich abgemeldet hat . Ich muss jetzt anscheinend auch jeden weiteren Monat 140 euro zahlen da ich mich dann Pflichtversichern muss. Ist das alles so rechtens? Geändert von steffi509 (24.06.2009 um 13:57 Uhr) |
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#2
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| Wenn du auf 400€-Basis arbeitest, ist das ein Minijob, der nicht sozialversicherungspflichtig ist. Du bist also nicht über den Arbeitgeber krankenversichert und müsstest dich selber krankenversichern. Auf Grund der Krankenversicherungspflicht musst du Beiträge in die Krankenversicherung einzahlen, sparen kann man diese Beiträge nicht mehr, zahlst du nicht, sammelst du Schulden in Form von Nachversicherunsgbeiträgen an. Bitte eile sofort zu deiner Krankenkasse und regele die Angelegenheit. Beitragsrückstäne sind Gift! Du hättest evtl. Anspruch auf ALG II, jedoch ist die Angelegenheit als schwierig anzusehen, weil du unter 25 bist und mit deinem Lebensgefährten vermutlich auch noch eine Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II bildest. Sprich mit deinem Arbeitgeber und versuche, den Minijob (bis 400€) in einen sozialversicherungspflichtigen Midijob (ab 400,01€ bis 800€) umzuwandeln. Dann wärest du krankenversichert. Für den Unternehmer/Arbeitgeber ist eine solche Variante auch nicht schlechter als ein Minijob.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
steffi509 (24.06.2009) | ||
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#3
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| ja das hört sich gut an ich hoffe die lassen sich darauf ein sonst hab ich nämlich ein riesen problem |
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