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#1
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| Bonjour! Seit Anfang April habe ich einen 400-€-Job in meinem Beruf, bin natürlich überüberüberqualifiziert aber das ist egal. Den Rest bekomme ich hoffentlich von der Arge, so dass ich meine Wohnung bezahlen kann. Das Sozialamt möchte nicht, dass ich auf 400-€-Basis arbeite, sondern ich sollte mir gefälligst einen Job suchen, nur, ich möchte nicht den ersten Job annehmen und die Probezeit nicht bestehen. Das war leider so die letzten Male. Ich will einen Job, der zu mir passt und nicht umgekehrt. So. Mein Job ist 390-€ wert, steht auch im Vertrag so. Nur mittlerweile arbeite ich 6 Std am Tag, kriege aber nur 3 bezahlt, dann muss ich noch in meiner Freizeit zusätzlich Kundengespräch führen, so dass ich manchmal 7 Std lang weg bin. Ich weiss nicht, was ich tun soll und wie ich das meinem Sachbearbeiter erklären soll, falls ich gefragt werde, was ich so tue. Mir stört das wirklich. Ich fühle mich richtig ausgenutzt, bin aber froh wenigstens etwas dazu zu verdienen. Habt Ihr einen Rat? Ich wäre Euch dankbar Chocolat
__________________ Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall! |
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#2
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| Bonsoir Chocolat, vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort der die rechtlichen Aspekte genauer beleuchtet. Die Praxis sagt allerdings, dass gerade im Minijobbereich viele arbeitsrechtliche Fragen unterlaufen werden und es wenig Möglichkeiten gibt, irgendwelche Rechte und Ansprüche durchzusetzen ohne dabei seinen Job zu riskieren. Den besten Rat den ich dir geben kann: Such dir was anderes und wenn du danach deinem jetzigen Arbeitgeber immer noch am Zeug flicken willst, dann kannst du's auch nachträglich tun
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Wenn du ALG II beziehst, bist du verpflichtet, deine bedürftigkeit zu mindern, dies kann auch mit einem Minijob (bis 400€) geschehen. Da ein Minijob deine Bedürftigkeit aber nur wenig mindert, kann die Arge dich auffordern, dass du dich weiter um einen Vollzeitjob bemühst. Die Frage ist aber, ob der Arbeitsmarkt einen Vollzeitjob für dich hergibt. Wenn du den Job kündigen sollst, dann tue dies nicht aus eigenem Antrieb, sondern lasse dich dazu von der Arge schriftlich auffordern. Die Rahmenbedingugen, die du zu dem Minijob genannt hast, deuten auf massive Schwarzarbeit hin, du solltest deinen Arbeitgeber zumindest bitten, den Minijob in einen Midijob umzuwandeln, mit 401€ (= Midijob, sozialversicherungspflichtig) ist der Job ähnlich kostengünstig für den Arbeitgeber wie ein Minijob. Du wärest aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wieder ein Pluspunkt gegenüber der Arge. Du sammelst dann Rentenzeiten an, eine geringe Anwartschaft auf ALG I und du wärest über das Arbeitsverhältnis krankenversichert. Die Arge kann dich dann auch nicht so schnell in Massnahmen stecken, wenn der Arbeitgeber also an dir interessiert ist, sollte er diese Umstellung auf Midijob schleunigst vornehmen. Fragen zum Midijob beantwortet die Krankenkasse.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |