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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich werde im September 2010 eine 6-monatige Ausbildung zum Sicherheitskontrolleur bei der Deutschen Bahn anfangen. Meine Vermittlungsfirma verlangte erstmal einen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt, welches ich leider nicht vorweisen kann, weil ich zurzeit einen Teilzeitjob bestreite. Ein Vermittlungsgutschein erhält man ja wenn man min. 2 Monate arbeitlos beim Arbeitsamt gemeldet ist. Nun muss ich für die Ausbildung 1000 EUR aus der eigenen Tasche zahlen, was ich leider nicht kann. Ich wohne noch bei meinen Eltern, verdiene beim Teilzeitjob netto ca. 450 EUR und muss ca. die Hälfte davon als Unterhaltskosten an meine Eltern weitergeben. Mit den restlichen 200 EUR finanziere ich meine Fahrkarte, Telefonkosten etc. Als Taschengeld bleiben mir ca. 80 EUR im Monat. Gibt es da irgendein staatliches Amt, das mir die Kosten von 1000 EUR übernimmt. Im Endeffekt werde ich nach den 6 Monaten einen festen Job haben und dann meine vollen Steuern an den Staat zahlen. Da muss es doch eine Möglichkeit geben, um mir die Ausbildungskosten vom Schultern zu nehmen. Vielen Dank für eure Antwort im Voraus. MfG |
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#2
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| Kannst du deinen Fall mal näher erläutern? Wer hat dich veranlasst, was zu unterschreiben, und das auch noch ohne Vermittlungsgutschein der Agentur? Wer sagt dir, dass du nach dem Sicherheitstraining einen festen Job hast und wie ist dieses Sicherheitstraining = Sicherheitskontrolleur zertifiziert? Wenn du keinen Kostenträger hast, der das bezahlt, dann kannst du dir bereits jetzt Sorgen machen. Wenn du nicht selber zahlen kannst, wirst du den Inhalt der Worte Mahnbescheid, Pfändungsbeschluss und Gerichtsvollzieher kennenlernen. Und du wirst nicht 1.000€ zahlen, sondern mindestens 2.000€, denn jedes beschriebene Blatt kostet Gebühren und Rechtsanwaltshonorare. Ich schlage vor, du holst dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt, der deinen Krempel mal unter die Lupe nimmt und versucht, das Schlimmste zu verhüten. Bitte sofort! Und den Rechtsanwalt fragst du bitte auch zuerst danach, was er kostet und machst ihn darauf aufmerksam, dass du selber kein Honorar zahlen kannst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Die ganze Sache ist von vorne bis hinten dubios. 1) Für die Vermittlung einer Ausbildungsstelle darf vom Auszubildenden kein Geld verlangt werden. Hier der Paragraph aus dem SGB III: Zitat:
Hat die Vermittlungsfirma wirklich einen Vermittlungsgutschein (VGS) von Dir verlangt, um Dir eine Ausbildungsstelle zu vermitteln? Wollte Sie alternativ Geld von Dir? Und wie bist Du an diese Firma geraten? Hast Du bei denen einen Vertrag unterschrieben? 2) Wenn die Deutsche Bahn Sicherheitskontrolleure braucht, dann soll sie sich welche ausbilden und den Leuten eine Ausbildungsvergütung bezahlen oder wahlweise ein privates Sicherheitsunternehmen beauftragen. Wo gibt es denn sowas, dass jetzt Leute dafür bezahlen sollen, um eine Ausbildung bei der DB oder für die Arbeit bei der DB zu erhalten? Es wäre schön, wenn Du uns hier einen Link zu dieser Ausbildung einstellen würdest, damit wir uns das mal näher anschauen können.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#4
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| Bin gerade zufällig noch einmal über den Film gestolpert, an den mich diese Anfrage erinnert hat. Als die Anfrage eingestellt wurde, konnte ich ihn zunächst nicht wiederfinden. Hier ist er: Falsche Lokfhrer - Frontal21 - ZDFmediathek - ZDF Mediathek Bei einem Modell aus Unternehmen und Schulung wie in dem Film dargestellt, würde dann auch plötzlich die Vermittlungsfirma bzw. der private Arbeitsvermittler (PAV) ins Bild passen. Der PAV wird ja vermutlich wissen, dass er für Vermittlungen in Ausbildung keinen Vermittlungsgutschein (VGS) abrechnen kann. Es muss sich also höchstwahrscheinlich um eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis handeln. Das Modell in dem Film sieht laut der Recherchen von Frontal21 folgendermaßen aus: Die Initiatoren haben demnach eine Bildungsinstitution, welche Lokführer ausbildet, gegründet. Außerdem gründeten sie dem Film nach eine Bahngesellschaft. Diese Bahngesellschaft hat jedoch laut der Infos von Frontal21 gar keine Züge, sondern nur eine Briefkastenadresse. Dieses Briefkastenunternehmen also soll etliche Jahre lang Arbeitslose eingestellt und direkt in die hauseigene Bildungsinstitution zur Ausbildung geschickt haben. Dafür soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) Geld für die Ausbildung an die Bildungsinstitution und für die Lohnkosten an das Briefkastenunternehmen gezahlt haben. Haken für die Arbeitsuchenden: die meisten fielen durch die Prüfung und der Rest wurde dem Film nach auch nicht als Lokführer eingestellt. Wo denn auch? Die Deutsche Bahn wusste von der ganzen Sache den Recherche-Ergebnissen nach lange Zeit nichts. Die Leute wurden wieder arbeitslos. Ergänzt durch einen PAV könnte ein solches Modell folgendermaßen gestaltet sein: PAV vermittelt Arbeitslose an Arbeitgeber (AG) und bekommt dafür Geld von der BA (Vermittlungsgutschein) => AG schickt ehemalige Arbeitslose in Schulung und erhält womöglich Geld von der BA (Eingliederungszuschuss) => Bildungsinstitution erhält Geld von der BA für die Ausbildung der Leute (könnte vielleicht Bildungsgutschein sein). Es wäre also sehr interessant zu erfahren, ob es sich bei dem AG um die Deutsche Bahn oder womöglich um ein anderes Unternehmen handelt und ob dieses andere Unternehmen ggf. tatsächlich Arbeitsplätze für Sicherheitskontrolleure zu vergeben hat.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (21.07.2010 um 12:21 Uhr) |
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