Absicherung für Eigenkündigung
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Absicherung für Eigenkündigung

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  #1  
Alt 19.04.2007, 11:28
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Hallo zusammen!
Kurze Frage an die hier anwesenden Experten;

Ich habe endlich einen neuen Job gefunden, den ich aber leider erst am 1.7. antreten kann. Ich würde aber trotzdem sehr gerne meinen alten Job zum 1.6. kündigen.
Die 4 Wochen finanziell zu überbrücken sollte kein Problem sein.
Weiss jemand wie man das macht?
Ich denke ich muss mich für die 4 Wochen freiwillig krankenversichern aber gibts da noch anderes zu bedenken? Stichwort Renten,- Arbeitslosenversicherung, Finanzamt.
Nicht das mir das irgendwann die Rentenkasse Lücken in meinen Zahlungen vorwirft oder ähnliches.

Danke.
Astranase
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  #2  
Alt 19.04.2007, 12:04
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Ich habe endlich einen neuen Job gefunden, den ich aber leider erst am 1.7. antreten kann.

Mit dem neuen Job ist eine Probezeit verbunden, in der du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannst: Sollte dies geschehen, so erhälst du beim Arbeitsamt eine dreimonatige Leistungsperre. Du solltest also über genügend finanzielle Mittel verfügen, um insgesamt vier Monate überbrücken zu können.

Ich würde aber trotzdem sehr gerne meinen alten Job zum 1.6. kündigen.

Wir sind ein freies Land. Kannst du machen, wenn dein Arbeitsvertrag dies zulässt.

Die 4 Wochen finanziell zu überbrücken sollte kein Problem sein.

siehe oben !

Weiss jemand wie man das macht?
Ich denke ich muss mich für die 4 Wochen freiwillig krankenversichern aber gibts da noch anderes zu bedenken? Stichwort Renten,- Arbeitslosenversicherung, Finanzamt.

Du gehst einfach zu deiner Krankenversicherung und sagst, dass du dich freiwillig weiterversichern möchtest. Deine Krankenversicherung berechnet dann den Beitrag. Zur Beitragsberechnung werden auch Kapitaleinkünfte herangezogen.

Dann gehst du zum Arbeitsamt und meldest dich ARBEITSUCHEND.

Das hat die Auswirkung, dass die Zeit deiner Nichtbeschäftigung erfasst wird und der RENTENANSTALT gemeldet wird.

Deutsche Rentenversicherung - Kein ALG, keine Rentensteigerung

Du musst dich dann natürlich auch wieder entsprechend abmelden.

Finanzamt: vergiss nicht die Steuererklärung für 2007. Da du dann nur 11 Monate gearbeitet und verdient hast, müsste sich der fehlende Monat steuermindernd bemerkbar machen und somit eine Steuerrückzahluing auslösen.

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  #3  
Alt 19.04.2007, 14:46
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Klar das Risiko mit dem Jobverlust in der Probezeit hat man immer, muss man eben tragen

Wenn ich mich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melde (obwohl ich das ja nicht mal bin), geben die die Zeit ohne Einkommen an die Rentenanstalt weiter? Und das sollte man besser tun...hm?
Obwohl mich ja diese Behördengänge mächtig abschrecken
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  #4  
Alt 19.04.2007, 15:15
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Die Meldung "arbeitsuchend" bewirkt, dass die Zeit, in der du "arbeitsuchend" bist, der Rentenanstalt gemeldet wird. D.h., dein Rentenverlauf wird mit einer entsprechenden Information versehen.

Mit der Meldung "arbeitsuchend" sind keine finanziellen Leistungen verbunden.

Du bist damit auch nicht "arbeitslos" gemeldet. "Arbeitslos" und "arbeitsuchend" sind zwei verschiedene Paar Schuhe !
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  #5  
Alt 20.04.2007, 00:28
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tue dir das nicht an mit dem freiwillig versichern bei der Krankenkasse.
Die sind in der Nachvwersicherungspflicht, wenn der Zeitraum nur einen Monat beträgt.... ansonsten kostet der Spaß "freiwillig versichert bei 0 Einkommen" € 120 im Monat - ca., das ist in etwa der Mindestsatz...
wir haben das gerade 3 Monate hinter uns.
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  #6  
Alt 20.04.2007, 12:06
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@Cosma
Genau! Das hat mir die Sova heute Morgen auch gesagt. Sie meinte sowas wie es wäre besser wir wüssten davon nichts. *zwinker-blinzel*
Dann bin ich wieder weg.

Das Arbeitsamt riet telefonisch, ich solle mich arbeitslos melden, das wäre am einfachsten. Dann geh' ich da mal hin, hab ja Zeit
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  #7  
Alt 20.04.2007, 15:31
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Zitat:
Das Arbeitsamt riet telefonisch, ich solle mich arbeitslos melden, das wäre am einfachsten
Da du selber gekündigt hast, bekommst du eine Leistungssperre von drei Monaten.

Also ist dieser Rat absoluter Unsinn.

Mich bitte berichtigen, wenn es nicht so ist.
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