Ärger mit Aufhebungsvertrag
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Ärger mit Aufhebungsvertrag

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 28.06.2010, 17:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 18
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
sonnenschein30 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ärger mit Aufhebungsvertrag


Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Aussicht auf Verlägerung, der noch bis 30.09.2010 läuft.
Nun gab es im Internet eine tolle Stelle, auf die ich mich beworben habe. Der Abteilungsleiter wußte darüber Bescheid und hat mir die Daumen gedrückt. Den Job habe ich bekommen. Mir wurde nun ein Aufhebungsvertrag zugesichert, wenn ich denn bis zum Schluß (30.07.) arbeiten würde. (Eine ordentliche Kündigung ging nicht mehr, da nur 7 Wochen bis zum neuen Vertrag Zeit sind.)

Ok, kein Thema, habe mich aufgrund Krankheit und Urlaub einiger Kollegen auf den Deal eingelassen.

Die Personalabteilung und Chefetage wissen seit 3 Wochen Bescheid, aber einen Aufhebungsvertrag habe ich bis heute nicht bekommen. Auch meinen Urlaub (noch ca. 20 Tage) und meine 47Überstunden möchte man mir nicht ausbezahlen. Angeblich verfällt das ja mit einem Aufhebungsvertrag.

Was mach ich nun? Ich hatte schon einmal einen Aufhebungsvertrag, aber da konnte ich meinen Urlaub einfach ganz normal nehmen.

Geändert von Franky (25.06.2011 um 09:26 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 29.06.2010, 08:24
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Mir wurde nun ein Aufhebungsvertrag zugesichert, wenn ich denn bis zum Schluß (30.07.)
Mündlich? Dann wirst du ja wissen, was eine mündliche Zusicherung wert ist ...

Selbst wenn sich der Arbeitgeber daran erinnert, dir einen Aufhebungsvertrag zugesagt zu haben, so beinhaltet das noch keine Aussagen darüber, was in dem Aufhebungsvertrag vereinbart werden soll.

Urlaub und Überstunden verfallen nicht automatisch, es ist nur so, dass der Arbeitgeber um deine prekäre Lage weiss und dir daher seine Bedingungen diktieren kann.

Meiner unmassgeblichen Meinung nach kannst du nur noch den Aufhebungsvertrag abnicken und musst froh sein, dass der Arbeitgeber dich rechtzeitig aus seinen Diensten entlässt, so dass du deine neue Stelle rechtzeitig antreten kannst.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 29.06.2010, 09:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 18
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
sonnenschein30 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Nein, hab die Zusicherung schriftlich. Fakt ist nur, dass es meinen Chef überhaupt nicht interessiert ob ich da bin und arbeite, ob ich krank bin oder sonst was. Ich habe ihn damals 11!!! Wochen nach meinem Arbeitsbeginn das erste Mal gesehen.

Und meine Personaltante muß das mit dem Verkaufsleiter klären, der diese Woche gar nicht im Haus ist Mein Abteilungsleiter weiß, dass ich ab 23.7. 16:30Uhr nicht mehr komme, was mit meinem Urlaub usw passiert weiß er aber nicht (typisch Betriebsrat)
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 29.06.2010, 10:34
Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Beiträge: 90
Bedankte sich: 0
6 Danksagungen in 4 Beiträgen
Deutscher Mann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

da gebe ich nontestatum recht

Zitat:
Meiner unmassgeblichen Meinung nach kannst du nur noch den Aufhebungsvertrag abnicken und musst froh sein, dass der Arbeitgeber dich rechtzeitig aus seinen Diensten entlässt, so dass du deine neue Stelle rechtzeitig antreten kannst.

Zitat:
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Aussicht auf Verlägerung, der noch bis 30.09.2010 läuft.
Den Job habe ich bekommen. Mir wurde nun ein Aufhebungsvertrag zugesichert, wenn ich denn bis zum Schluß (30.07.) arbeiten würde. (Eine ordentliche Kündigung ging nicht mehr, da nur 7 Wochen bis zum neuen Vertrag Zeit sind.)
Das verstehe ich nicht ganz, dein Arbeitsvertrag endet am 30.09, aber du sollst bis "zum Schluß" am 30.07 arbeiten????

Warum willst Du unbedingt ein Aufhebungsvertrag?
(Durch einen Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) wird ein Schuldverhältnis einvernehmlich beendet // mehr Infos unter Aufhebungsvertrag ? Wikipedia)

Denn so wie Du es darstellst, bist Du „Kanonenfutter“ für die Firma (heisst jeder ist austauschbar), ich würde mich an deiner Stelle kein Entgegenkommen der Firma erwarten, nur um mich selbst kümmern.

Heißt kündige schriftlich 2 (mit Probezeit) bzw. 4 Wochen vor Ablauf des 30.07 bzw. 30.09 und fang dann bei der neue Firma an, fertig

Ich würde nur darauf achten, dass die jetzige Firma Dir ein vernünftiges Arbeitszeugnis ausstellt.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 29.06.2010, 11:06
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Nein, hab die Zusicherung schriftlich.
Was hast Du schriftlich und von wem?

Ist das jemand, der in Eurem Unternehmen entsprechendes vereinbaren kann?

Der Urlaub verfällt nicht automatisch. Dazu gibt es ein Gesetz. Im Urlaubsgesetz (BUrlG) steht im § 7:

Zitat:
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Außerdem gibt es gesetzlichen Mindesturlaub, der vom Arbeitgeber nicht willkürlich vertraglich aufgehoben werden kann.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 29.06.2010, 11:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 18
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
sonnenschein30 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

So nochmal zum besseren Verständnis:
Ich habe einen Vertrag bis zum 30.09. Diesen kann ich aufgrund meiner Stelle, die ich definitiv zum 01.08. antreten werde nicht einhalten. Daher hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten in meiner jetzigen Firma. (Dieses habe ich per Mail - also schriftlich - von meiner jetztigen Personaltante).

Da wir aufgrund von Urlaub- bzw. Krankheit nur noch 4 von 8 Mitarbeitern in meiner Abteilung sind, habe ich mich bereit erklärt bis zum 30.07., also bis zum "Schluß" zu arbeiten.

Ich bin nicht mehr in der Probezeit und habe 8 Wochen Kündigungsfrist (steht so im Vertrag). War ein 1,5-Jahres-Vertrag. Ich gehe auch nicht zur Konkurrenz, sondern wechsel, wenn man es genau nimmt, sogar die Branche.

In diesem Unternehmen entscheidet irgendwer in der Zentrale über Urlaub oder nicht Urlaub. Und dieser jenige, sagt nehmen oder er verfällt. Nehmen geht ja s.o. nicht. Betriebsrat zuckt dazu nur die Schultern.

Allerdings hat mir mein neuer AG zum Gespräch schon gesagt, was er über meinen jetzigen AG denkt.. Und er hatte recht....

Geändert von sonnenschein30 (29.06.2010 um 11:33 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 29.06.2010, 11:34
Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Beiträge: 90
Bedankte sich: 0
6 Danksagungen in 4 Beiträgen
Deutscher Mann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Ich habe einen Vertrag bis zum 30.09. Diesen kann ich aufgrund meiner Stelle, die ich definitiv zum 01.08. antreten werde nicht einhalten.
Dann kündigen schriftlich (keine E-Mail) 4 Wochen vor dem 30.07 (heißt heute oder morgen spätestens)

Zitat:
Daher hat man mir einen Aufhebungsvertrag angeboten in meiner jetzigen Firma.
Wieso bieten Sie Dir ein Aufhebungsvertrag (Durch einen Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) wird ein Schuldverhältnis einvernehmlich beendet) an, wenn dein jetziger Vertrag eh nicht verlängert wird bzw. du eh kündigen wirst???

Zitat:
Da wir aufgrund von Urlaub- bzw. Krankheit nur noch 4 von 8 Mitarbeitern in meiner Abteilung sind, habe ich mich bereit erklärt bis zum 30.07., also bis zum "Schluß" zu arbeiten.
Dir stehen rechtlich 20 Urlaubstagen und 47 Überstunden zu und dein jetziger Arbeitgeber hat Dir mitgeteilt, dass die nicht ausbezahlt werden, ergo würde ich so schnell wie nur möglich einreichen und sie abfeiern. Wenn sich jemand querlegt, legst Du § 7 des Urlaubsgesetz (BUrlG) vor.

Zitat:
In diesem Unternehmen entscheidet irgendwer in der Zentrale über Urlaub oder nicht Urlaub. Und dieser jenige, sagt nehmen oder er verfällt. Nehmen geht ja s.o. nicht. Betriebsrat zuckt dazu nur die Schultern.
Und wenn nur der VV entscheiden dürfte, das spielt keine Rolle. Jede Firma die in Deutschland ansässig ist, muss sich an die Gesetzte halten (Niemand steht über das Gesetz).
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 29.06.2010, 11:36
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
In diesem Unternehmen entscheidet irgendwer in der Zentrale über Urlaub oder nicht Urlaub. Und dieser jenige, sagt nehmen oder er verfällt.
Wenn Dir Dein Arbeitgeber die Möglichkeit einräumt, den Urlaub zu nehmen, hast Du vermutlich keinen Anspruch auf Abgeltung, wenn Du also sozusagen freiwillig weiterarbeitest, weil sonst alles in Eurer Abteilung drunter und drüber gehen würde.

Vielleicht solltest Du Dir einen Rechtsrat einholen, inwiefern die bisherigen Zusagen zur frühzeitigen Beendigung des Arbeitsvertrags bereits verbindlich sind.

Eigentlich kann es ja nicht sein, dass der Abteilungsleiter zustimmt, dass die Personalverantwortliche per E-Mail einen entsprechenden Termin für das Ausscheiden bestätigt, und das alles dennoch keinerlei Bewandtnis und Verbindlichkeit haben soll, so dass der Arbeitnehmer in der Luft hängt oder in Schwierigkeiten gerät.

Zum Beispiel kannst Du bei frag-einen-anwalt.de für eine kleine, selbst bestimmte Summe eine Anfrage einstellen. Dabei solltest Du ggf. darauf achten, die Begebenheiten direkt von Anfang bis Ende nachvollziehbar zu schildern (siehe unsere Rückfragen).
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 29.06.2010, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 18
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
sonnenschein30 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

@deutscher Mann: les bitte meine Postings genau durch.
- 8 Wochen Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag (bei mir Absatz 5 in MEINEM Vertrag)
- aufgrund dieser Kündigungsfrist bin ich auf einen Aufhebungsvertrag angewisen


@melete: wenn mir jemand angeboten hätte, meinen Urlaub zu nehmen, wäre ich scho lang weg. Hab auch noch einen Umzug von 500km zu stemmen. Ich arbeite bis 30.07. um überhaupt einen Aufhebungsvertrag zu bekommen!!! Wurde somit sogar gezwungen.

Naja, es weiß jeder in diesem Schuppen bescheid, dass ich nur bis 23.07. arbeiten werde. Wenn ich bis dato von oben nix habe, solln sie mir halt fristlos kündigen. Meinetwegen wegen Arbeitsverweigerung.
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 29.06.2010, 13:04
Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2010
Beiträge: 90
Bedankte sich: 0
6 Danksagungen in 4 Beiträgen
Deutscher Mann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

keep cool

melete und ich boten unsere Hilfe an, erschiessen muss Du uns dafür nicht

Zitat:
wenn mir jemand angeboten hätte, meinen Urlaub zu nehmen, wäre ich scho lang weg.
Euh nicht gleich wieder erschiessen , aber du musst warten bis eine Person in dieser Firma Dir Urlaub anbietet?
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Aufhebungsvertrag Mel1982 Arbeitsverträge 13 07.12.2009 17:18
einvernehmlicher Aufhebungsvertrag? river Kündigung 7 28.09.2009 10:52
"Knebelvorgaben" bei Aufhebungsvertrag findus Kündigung 2 29.05.2008 18:48
Aufhebungsvertrag oder betriebsbedingte Kündigung?? Nina1977sb Kündigung 2 20.05.2008 14:22


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.