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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich habe vor kurzem über eine private AV bei einem Zeitarbeitsunternehmen angefangen.Wollte nicht mehr länger raus sein aus dem Arbeitsleben.Freilich ist Leiharbeit nicht die Krönung.Zum Glück erhielt ich schon kurz darauf ein richtiges Stellenangebot auf eine meiner laufenden Bewerbungen. Nun meldet sich die private AV und fordert 500 eu von mir da ich vor Ablauf von 6 Wochen gekündigt habe. Und tatsächlich findet sich im kleingedruckten ein ent- sprechender Passus.(den ich nicht gelesen hatte ,da ich schon ein paar Vermittlungsverträge laufen hatte die unverfänglich waren. Es gibt in dem Vertrag ,genau betrachtet noch ein paar andere Passagen,welche den Arbeitsuchenden stark benachteiligen.Umfangreiche Mitteilungspflichten des Jobsuchenden bei gleichzeitigem vollständigen Haftungsauschluß durch die AV. Hat jemand von euch eine Idee wie ich ohne zu zahlen aus der Geschichte raus komme? Ist der Vertrag evtl.von vornherein sittenwidrig?Wo könnte ich Hilfe bekommen BA ?Was ich nicht brauche ist der Tipp Verträge gründlich zu lesen. Warte auf eure Ratschläge ,evtl.z.Bsp.von Soistrecht MfG Jörg |
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#2
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| Lief die Vermittlung über Vermittlungsgutschein?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Falls die Vermittlung über Vermittlungsgutschein gelaufen ist: In den Hinweisen zum Vermittlungsgutschein (VGS) der Bundesagentur für Arbeit, die Du vermutlich auch an Deinem VGS anhängend erhalten hast, heißt es u.a.: Zitat:
Bei einer Vermittlung über VGS ist diese Vertragspassage m.E. unwirksam, so dass Du nichts bezahlen müsstest. Bei einer Vermittlung OHNE VGS, wenn Du den Privaten Arbeitsvermittler (PAV) also beauftragt hast, ohne einen VGS zu haben, solltest Du lieber mal den ganzen Vertrag anonymisiert hier einstellen und - falls vorhanden (Anlage zum Vertrag oder Homepage) - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
NX_650 (16.06.2010) | ||
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#4
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| Ja es lief über VGS.Ich habe heute auch direkt in Nürnberg bei der BA angerufen in der Hoffnung dort bestätigt zu bekommen,dass diese oder ähnliche Klauseln unwirksam seien.Zur Antwort habe ich so ungefähr bekommen.Rechtsberatung dürfen wir nicht ,die Verträge seien unabhängig von der BA und nach deutschem Vertragsrecht müsste ich wohl in den sauren Apfel beissen. Ein Telefonat mit dem Vermittler zeigte heute aber Bereitschaft zum Einlenken,allerdings wurde mir nach meinen Einwänden auch gesagt,dass dieser Vertrag so von allen Filialen in Deutschland ohne Beanstandung genutzt würde. MfG NX 650 |
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#5
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| Die BA gibt keine Rechtsberatung. Punkt. Das ist immer so. Das bedeutet jedoch nicht, dass es kein Recht, kein Gesetz, keine Rechtsprechung in Deutschland gibt. ![]() Ich kann in den nächsten Tagen gerne noch zusätzlich schauen, was ich Dir raussuchen kann. M. E. ist die Lage bei Vermittlung mit VGS bereits klar. Aber stelle - wenn Du möchtest, dass ich mir den Sachverhalt noch einmal genauer ansehe - doch bitte einmal den Vertrag im Wortlaut ein und - falls vorhanden (Quellen: siehe oben) - die AGB.
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NX_650 (17.06.2010) | ||
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#6
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| Danke für dein Angebot.Offen ins Forum möchte ich den Vertrag/AGBs nicht stellen,würde dir die Dok. aber gern mal per Mail/PN zukommen lassen. Aber wie? MfG NX 650 |
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