Ärger mit privaten Arbeitsvermittler
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Neuester Artikel bei Arbeits-abc.de
Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

Ärger mit privaten Arbeitsvermittler

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.06.2010, 23:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 10
Bedankte sich: 5
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
NX_650 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ärger mit privaten Arbeitsvermittler


Hallo,

ich habe vor kurzem über eine private AV bei einem Zeitarbeitsunternehmen

angefangen.Wollte nicht mehr länger raus sein aus dem Arbeitsleben.Freilich

ist Leiharbeit nicht die Krönung.Zum Glück erhielt ich schon kurz darauf ein richtiges

Stellenangebot auf eine meiner laufenden Bewerbungen.

Nun meldet sich die private AV und fordert 500 eu von mir da ich vor Ablauf von

6 Wochen gekündigt habe. Und tatsächlich findet sich im kleingedruckten ein ent-

sprechender Passus.(den ich nicht gelesen hatte ,da ich schon ein paar

Vermittlungsverträge laufen hatte die unverfänglich waren.

Es gibt in dem Vertrag ,genau betrachtet noch ein paar andere Passagen,welche

den Arbeitsuchenden stark benachteiligen.Umfangreiche Mitteilungspflichten des

Jobsuchenden bei gleichzeitigem vollständigen Haftungsauschluß durch die AV.

Hat jemand von euch eine Idee wie ich ohne zu zahlen aus der Geschichte raus

komme? Ist der Vertrag evtl.von vornherein sittenwidrig?Wo könnte ich Hilfe

bekommen BA ?Was ich nicht brauche ist der Tipp Verträge gründlich zu lesen.

Warte auf eure Ratschläge ,evtl.z.Bsp.von Soistrecht.Danke.

MfG Jörg
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 16.06.2010, 09:41
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.247
Bedankte sich: 28
152 Danksagungen in 147 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Lief die Vermittlung über Vermittlungsgutschein?
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 16.06.2010, 10:40
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.247
Bedankte sich: 28
152 Danksagungen in 147 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard VGS: Zahlung bei Eigenkündigung

Falls die Vermittlung über Vermittlungsgutschein gelaufen ist:

In den Hinweisen zum Vermittlungsgutschein (VGS) der Bundesagentur für Arbeit, die Du vermutlich auch an Deinem VGS anhängend erhalten hast, heißt es u.a.:

Zitat:
Da durch die Bundesagentur für Arbeit in der Regel keine vertragsrechtliche Prüfung erfolgt, bitten wir Sie im eigenen Interesse auf folgende mögliche Textpassagen im Vermittlungsvertrag besonders zu achten. Sollten diese enthalten sein, entsprechen sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen:
  • Der VGS-Inhaber trägt die Kosten, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist selber kündigt oder wenn er Anlass zur Kündigung durch den Arbeitgeber gibt.
[...]

Sind solche oder ähnliche Textpassagen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, in den abgeschlossenen Vermittlungsverträgen enthalten, sind lediglich diese Passagen unwirksam, nicht jedoch der gesamte Vermittlungsvertrag. Da diese Passagen zur Kostenerstattung unwirksam sind, müssen sie einer finanziellen Forderung des privaten Arbeitsvermittlers nicht nachkommen.
Ebenso dürfen Kostenerstattungen, z.B. für den Arbeitsaufwand (darauf zielen die 500 € vermutlich hin), m.E. nicht verlangt werden.

Bei einer Vermittlung über VGS ist diese Vertragspassage m.E. unwirksam, so dass Du nichts bezahlen müsstest.

Bei einer Vermittlung OHNE VGS, wenn Du den Privaten Arbeitsvermittler (PAV) also beauftragt hast, ohne einen VGS zu haben, solltest Du lieber mal den ganzen Vertrag anonymisiert hier einstellen und - falls vorhanden (Anlage zum Vertrag oder Homepage) - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag:
NX_650 (16.06.2010)

  #4  
Alt 16.06.2010, 23:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 10
Bedankte sich: 5
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
NX_650 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ja es lief über VGS.Ich habe heute auch direkt in Nürnberg bei der BA angerufen

in der Hoffnung dort bestätigt zu bekommen,dass diese oder ähnliche Klauseln

unwirksam seien.Zur Antwort habe ich so ungefähr bekommen.Rechtsberatung

dürfen wir nicht ,die Verträge seien unabhängig von der BA und nach deutschem

Vertragsrecht müsste ich wohl in den sauren Apfel beissen.

Ein Telefonat mit dem Vermittler zeigte heute aber Bereitschaft zum

Einlenken,allerdings wurde mir nach meinen Einwänden auch gesagt,dass dieser

Vertrag so von allen Filialen in Deutschland ohne Beanstandung genutzt würde.

MfG NX 650
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 17.06.2010, 00:19
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.247
Bedankte sich: 28
152 Danksagungen in 147 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die BA gibt keine Rechtsberatung. Punkt. Das ist immer so.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es kein Recht, kein Gesetz, keine Rechtsprechung in Deutschland gibt.

Ich kann in den nächsten Tagen gerne noch zusätzlich schauen, was ich Dir raussuchen kann.

M. E. ist die Lage bei Vermittlung mit VGS bereits klar.

Aber stelle - wenn Du möchtest, dass ich mir den Sachverhalt noch einmal genauer ansehe - doch bitte einmal den Vertrag im Wortlaut ein und - falls vorhanden (Quellen: siehe oben) - die AGB.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag:
NX_650 (17.06.2010)

  #6  
Alt 17.06.2010, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 10
Bedankte sich: 5
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
NX_650 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Danke für dein Angebot.Offen ins Forum möchte ich den Vertrag/AGBs nicht

stellen,würde dir die Dok. aber gern mal per Mail/PN zukommen lassen.

Aber wie?

MfG NX 650
Mit Zitat antworten

Antwort


Konnten wir Ihr Problem nicht lösen?
Dann nutzen Sie den Service der günstigen Rechtsberatung von AnwaltOnline.
Durch die Anfrage entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung!

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Guter oder schlechter Arbeitsvermittler pumuckl2 Karriere & Job 4 06.03.2010 16:05
Kann ein privater Arbeitsvermittler doppelt abrechnen: bei der BA und beim AG? Melete Arbeitslosengeld ALG I 0 30.11.2009 16:38
unseröser Arbeitsvermittler? nefelim Karriere & Job 6 13.10.2009 15:58
Wenden an privaten Arbeitsvermittler überhaupt sinnvoll? Lolchen Allgemeine Fragen 22 01.04.2009 12:33
neu im Forum privater Arbeitsvermittler der Firma Exat-job.de exat-job.de Mitgliedervorstellung 0 25.02.2009 04:45


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.