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#1
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| Hallo Vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Ich bin jetzt noch bis einschließlich Juni 2010 in Elternzeit ( das war ich dann 1 Jahr lang ). Vor der Elternzeit habe ich 8 Jahre lang Vollzeit gearbeitet. Nun ist es so das ich nicht mehr in meinem alten Betrieb arbeiten kann, da es für mich unmöglich ist Vollzeit zu arbeiten, das heißt Früh- und Spätschicht einschließlich jedes 2. Wochenende Samstag und Sonntag. Meine Chefin kann mich aber nicht Teilzeit einstellen, da es in dem Betrieb nicht möglich ist. Ab Juli stehe ich dann also da, ohne Job und mit null Ahnung !!!!Ich kann doch dann 3 Monate bevor die Elternzeit rum ist Arbeitslosengeld beantragen, oder??? Ich denke doch das mir was zusteht, habe ja immer gearbeitet ( bis halt auf das eine Jahr in der Elternzeit ). Ich bin verheiratet und unsere Tochter steht auf der Lohnsteuerkarte von meinem Mann. Wird das Arbeitslosengeld dann nach dem Elterngeld oder nach meinem letzten Durchschnitslohn berechnet?? Wieviel kann ich dann zum ALG dazuverdienen? Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen! |
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#2
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| wirkt sich deine Elternzeit in keiner Weise schädlich auf dein zu erwartendes ALG 1 aus. Das wär ja noch schöner ALG1 = eine Versicherungsleistung - du hast 8 Jahre lang einbezahlt und nun steht dir auch eine ordentliche Berechnung des nach Vorschrift auszuzahlenden Betrages zu. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeits...d_(Deutschland) Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (18.02.2010 um 23:02 Uhr) |
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Caro2620 (23.02.2010) | ||
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#3
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| kann ich wenn ich ALG beziehe nebenbei einen 400 Euro Job ausüben?? |
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#4
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| Ja kannst Du.... Du darfst aber nicht länger als14,99 Stunden in der Woche Arbeiten,sonst zählst Du nicht mehr als Arbeitslos....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (19.02.2010 um 05:25 Uhr) |
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Caro2620 (23.02.2010) | ||
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#5
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| tyron01 ,danke für deine Antworten. Also jetzt Ende März muß ich mich auf dem Amt melden da die Elternzeit ja nur noch bis juni geht. Ist ****, aber ich habe schon richtig schiss!!!!! ![]() Wir sind einfach tierisch auf das Geld angewiesen da mein Mann im Moment 500 Euro im Monat weniger verdient wegen Kurzarbeit. Ich hatte die ganze Zeit 600 Euro Elterngeld+ das Kindergeld sind wir einigermaßen hin gekommen. Meine Angst ist jetzt das das ALG so wenig ist das wir vorne und hinten nicht mehr hin kommen. Aber da heißt es jetzt abwarten bis der Bescheid da ist. |
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#6
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| wenn du alg 1 hat, darfst du wie schon geschrieben 15 Std. arbeit in der woche nicht überschreiten, aber auch nur 165€ dazu verdienen, alles was über 165€ ist, ziehen sie dir direkt wieder ab.... hoffe ihr kriegt das finanziell hin. ![]() lg sternchen1991 |
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Caro2620 (23.02.2010) | ||
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#7
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| Ich habe jetzt das nächste Problem. Ich befürchte 3 Monate gesperrt zu werden. Mir wurde letztens von einem Bearbeiter vom Arbeitsamt gesagt das ich lediglich was schriftliches vom Arbeitgeber brauche, das er mich nicht Teilzeit einstellen kann. Meine Chefin hat mir dann auch sowas zugeschickt, darin steht: wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass eine Teilzeitbeschäftigung in unserer Firma nicht möglich ist. Wir lösen deshalb das Arbeitsverhältnis im beidseitigen Einverständnis auf. Nun hab ich wieder beim Arbeitsamt angerufen und jetzt sagen die das die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch von meiner Seite kommt und mir deshalb eine Sperre von 3 Monaten bevorsteht. Die spinnen doch wohl!!!!! Erst so dann so! Was soll ich denn jetzt machen? Selbst kündigen kann ich nicht, weil ich dann gesperrt werde und mein Arbeitgeber kann mich wohl auch nicht kündigen. Bitte helft mir!
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#8
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| Da wirst Du nichts mehr machen können,,, Zitat: wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass eine Teilzeitbeschäftigung in unserer Firma nicht möglich ist. Wir lösen deshalb das Arbeitsverhältnis im beidseitigen Einverständnis auf. Damit hast Du an deiner Kündigung mitgewirkt.. Du musst umgehend Alg2 Beantragen,damit Du wenigstens etwas Geld bekommst..Und Krankenversichert bist... Ratgeber Alg2
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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Caro2620 (23.02.2010) | ||
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#9
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| Meine Chefin meinte aber sie kann das auch anders formulieren. Habe das Schreiben ja noch nicht im Arbeitsamt abgegeben. Wenn sie das Schreiben so formuliert das es für den Betrieb nicht möglich ist mich Teilzeit zu beschäftigen und sie den Teil mit dem Beidseitigem Einverständnis weglässt dann steht mir doch AlG1 zu, oder???
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#10
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| Ja genau,,besser wäre noch ; Aus Betrieblichen gründen.....Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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Caro2620 (23.02.2010) | ||
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