ALG1/Gruendungszuschuss nach 1 Jahr im Ausland
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ALG1/Gruendungszuschuss nach 1 Jahr im Ausland

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  #1  
Alt 20.01.2012, 23:50
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Hallo,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich aus den Agentur fuer Arbeit Seiten nicht schlau werde:

Ich bin fuer ein Jahr im amerikanischen Ausland (bis August 2012) und moechte mich bei meiner Rueckkehr in Deutschland selbststaendig machen.
Mein Vertrag mit meinem ehemaligen Arbeitgeber in D, bei dem ich knapp 4 Jahre gearbeitet habe, "ruht" im Moment und ich muesste ihn also noch kuendigen, ideal 3 Monate im Voraus, um die Sperrfrist zu ueberbruecken.

Habe ich bei meiner Rueckkehr Anspruch auf ALGI auch wenn ich dann 12 Monate nicht in Deutschland gearbeitet habe? Der Gruendungszuschuss ist direkt an das ALGI geknuepft - ist das korrekt?

Jede Hilfe ist willkommen
Danke im Voraus
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  #2  
Alt 21.01.2012, 05:39
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Gefördert wird weiterhin ? Neuregelungen beim Gründungszuschuss in Kraft - www.arbeitsagentur.de

Zitat:
Der Gründungszuschuss kann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.

Die Gewährung des Gründungszuschusses liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Sprechen sachliche Gründe gegen die Gründung, kann der Zuschuss verweigert werden.
Mit anderen Worten: der Grundungszsuchuss ist reiner Bettelkram.


Deine Anwartschaft erscheint mir auch ziemlich wackelig zu sein. Bitte nimm Kontakt zu deiner Agentur für Arbeit auf und kläre, wann deine Anwartschaft verjährt ist.

Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de
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  #3  
Alt 21.01.2012, 05:41
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Standard AW: ALG1/Gruendungszuschuss nach 1 Jahr im Ausland

Achtung: der Grundungszuchuss wurde für 2012 neu geregelt.

Ältere Informationen im Internet sind veraltet.
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  #4  
Alt 23.01.2012, 19:41
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Standard AW: ALG1/Gruendungszuschuss nach 1 Jahr im Ausland

Ok, danke. Dann versuche ich die mal zu erreichen. Mit 9h Zeitunterschied gar nicht so einfach
Weisst Du evtl. auf was fuer einen Zeitraum sich die 150 Tage beziehen? Ich bin von Juli 2011 bis Juli 2012 im Ausland.
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  #5  
Alt 24.01.2012, 00:50
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Die 150 Tage beziehen sich auf deinen Anspruch auf ALG I.

Du brauchst eine Anwartschaft von 150 nicht verbrauchten Tagen Arbeitslosengeld.
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  #6  
Alt 24.01.2012, 14:29
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Standard AW: ALG1/Gruendungszuschuss nach 1 Jahr im Ausland

Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Achtung: der Grundungszuchuss wurde für 2012 neu geregelt.

Ältere Informationen im Internet sind veraltet.
So ist es. Hier eine aktuelle Version: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/57.html

Geändert von Tomasius (24.01.2012 um 14:31 Uhr)
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  #7  
Alt 25.01.2012, 18:53
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Als Ergebnis: Die Frau von der Arbeitsamt-Hotline meinte ich haette noch ein halbes Jahr Anspruch auf ALGI und koennte fuer die Zeit auch Gruendungszuschuss beantragen.

Danke euch fuer die Kommentare.
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  #8  
Alt 26.01.2012, 08:23
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Zitat:
Zitat von barbar2001 Beitrag anzeigen
Als Ergebnis: Die Frau von der Arbeitsamt-Hotline meinte ich haette noch ein halbes Jahr Anspruch auf ALGI und koennte fuer die Zeit auch Gruendungszuschuss beantragen.

Danke euch fuer die Kommentare.
Na dann fix. Denke an die 150 Tage Restanspruch auf ALG I, die sind bald ran.

Viel Erfolg!
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