| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich aus den Agentur fuer Arbeit Seiten nicht schlau werde: Ich bin fuer ein Jahr im amerikanischen Ausland (bis August 2012) und moechte mich bei meiner Rueckkehr in Deutschland selbststaendig machen. Mein Vertrag mit meinem ehemaligen Arbeitgeber in D, bei dem ich knapp 4 Jahre gearbeitet habe, "ruht" im Moment und ich muesste ihn also noch kuendigen, ideal 3 Monate im Voraus, um die Sperrfrist zu ueberbruecken. Habe ich bei meiner Rueckkehr Anspruch auf ALGI auch wenn ich dann 12 Monate nicht in Deutschland gearbeitet habe? Der Gruendungszuschuss ist direkt an das ALGI geknuepft - ist das korrekt? Jede Hilfe ist willkommen ![]() Danke im Voraus |
|
#2
| ||||
| ||||
| Gefördert wird weiterhin ? Neuregelungen beim Gründungszuschuss in Kraft - www.arbeitsagentur.de Zitat:
Deine Anwartschaft erscheint mir auch ziemlich wackelig zu sein. Bitte nimm Kontakt zu deiner Agentur für Arbeit auf und kläre, wann deine Anwartschaft verjährt ist. Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Achtung: der Grundungszuchuss wurde für 2012 neu geregelt. Ältere Informationen im Internet sind veraltet.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#4
| |||
| |||
| Ok, danke. Dann versuche ich die mal zu erreichen. Mit 9h Zeitunterschied gar nicht so einfach ![]() Weisst Du evtl. auf was fuer einen Zeitraum sich die 150 Tage beziehen? Ich bin von Juli 2011 bis Juli 2012 im Ausland. |
|
#5
| ||||
| ||||
| Die 150 Tage beziehen sich auf deinen Anspruch auf ALG I. Du brauchst eine Anwartschaft von 150 nicht verbrauchten Tagen Arbeitslosengeld.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
Geändert von Tomasius (24.01.2012 um 14:31 Uhr) |
|
#7
| |||
| |||
| Als Ergebnis: Die Frau von der Arbeitsamt-Hotline meinte ich haette noch ein halbes Jahr Anspruch auf ALGI und koennte fuer die Zeit auch Gruendungszuschuss beantragen. Danke euch fuer die Kommentare. |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
Viel Erfolg! |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ein Jahr im Ausland | royalbunker | Lebenslauf | 0 | 04.02.2011 04:57 |
| Job im Ausland - nach einem Jahr zurück, dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? | Kati104 | Bewerben im Ausland | 4 | 05.12.2009 08:13 |
| 1 Jahr ins Ausland? | Kaldi | Bewerben im Ausland | 4 | 09.11.2009 11:38 |
| Soziales Jahr im Ausland | Ettuntop | Bewerben im Ausland | 2 | 27.02.2009 15:46 |
| Sprachkursgenehmigung im Ausland möglich? | Mr. X | Bewerbung allgemein | 1 | 16.09.2008 19:26 |