Alte Firma will mich wieder einstellen?! Will ich das wirklich?
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Alte Firma will mich wieder einstellen?! Will ich das wirklich?

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  #1  
Alt 18.02.2010, 19:41
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Hallo an alle!

Ich weiß einfach nicht was ich tun soll. Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder so.

Folgende Sache: Meine alte Firma musste mich im Herbst 2009 entlassen. Ich war dort in der Produktion angestellt und musste am Band arbeiten. Damals war es schon alles andere als super.

Heute kam ein Anruf, dass sie wieder auf die alten Mitarbeiter zugreifen wollen. Allerdings wäre ich da nicht direkt bei der Firma angestellt wie früher sondern über eine Zeitfirma (Firma darf wohl noch nicht direkt einstellen wegen des Sozialplans oder so ähnlich). Trotzdem würde ich aber normales Gehalt bekommen, wie wenn ich direkt eingestellt wäre. d.h. die Leihfirma zahlt ihr Gehalt und die Firma dann den Rest das quasi der Lohn so ist wie ein ANgestellter.

Nun weiß ich nicht so Recht was ich tun soll, vor allem weil ich in 1 Woche ein Gespräch bei einer anderen Firma habe, wo ich direkt und nicht über eine Leihfirma angestellt wäre. Und vor allem nicht am Band als "Produktionshelfer" sondern direkt in meinem Beruf (Industriemechanikerin)

Zum anderen weiß ich nicht ob ich das wirklich nochmal dort machen möchte. Ich war öfters enttäuscht von der Firma, einiges läuft nicht so toll. Die Arbeit ist wirklich hartes Holz, dazu kommen 3 Schichten!!!!Ich war eigentlich froh da weg zu sein und die Leute nicht mehr zu sehen.

Was wäre wenn ich jetzt zusage und nach dem Gespärch in 1 Woche ebenfalls eine Zusage bekomme? Kann ich dann einfach von heute auf morgen bei der Leihfirma kündigen?Oder wie geht das?
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  #2  
Alt 18.02.2010, 20:16
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Bist du jetzt ohne Beschäftigung und Leistungsbezieher bei der Agentur für Arbeit/Arge-Jobcenter?
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  #3  
Alt 18.02.2010, 20:23
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Ja bin ich. Ab nächste Woche allerdings hätte ich die Möglichkeit zu einer Weiterbildung von der IHK.
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  #4  
Alt 18.02.2010, 22:14
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Wenn du Leistungen beziehst, darfst du zumutbare Arbeit nicht beliebig ablehnen.

Bei ALG I greift der § 121 SGB III, bei ALG II der § 10 SGB II.

Zeitarbeit ist zweite Wahl, alleine schon aus dem Grund, weil das Unternehmen erst Personal abgebaut hat, um es dann anschliessend bei Bedarf über Zeitarbeit wieder anzuheuern.

Wenn das geht, würde ich eine Zusage soweit wie möglich hinauszögern und bei dem Unternehmen anfangen, das dir einen "richtigen" Job anbietet.

Vermeide aber ein konkretes "Nein" gegenüber der ZAF, solange du noch keinen Arbeitsvertrag in der Tasche hast. Möglicherweise arbeitet die ZAF mit der Agentur/Arge zusammen und gibt Informationen hinsichtlich Ablehnungen brühwarm zwecks Leistungssperre weiter.
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  #5  
Alt 19.02.2010, 00:58
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Da möchte ich mich Nonte anschließen.

Ist das die Sache mit dem AMP-Tarifvertrag? Dort heißt es im Manteltarifvertrag:

Zitat:
20.1 In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen einen Werktag, bis zum Ende des ersten Monats zwei Werktage, während des zweiten Monats drei Werktage, danach bis zum Ende des dritten Monats eine Woche, vom vierten bis sechsten Monat zwei Wochen.
Zur Not bist Du also anfänglich wieder binnen 1 oder 2 Tagen draußen, um eine andere Stelle anzunehmen.

So bzw. so ähnlich sehen die Kündigungsfristen in den ganzen Zeitarbeits-Tarifverträgen aus.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
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  #6  
Alt 19.02.2010, 09:14
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Danke für Eure Antworten.

@melete: Nein, es ist nicht der Tarif aus dem AMP Vertrag. Ich weiß eben nicht um welche Leihfirma bzw. welchen Tarifvertrag es sich diesmal handelt Das was mich da am meißten daran stört ist eigentlich, dass ich eben weiß wie es dort zugeht, gerade wenn man als Leiharbeiter dort angestellt ist. Und irgendwie hab ich da ein schlechtes Gefühl.

Allerdings weiß ich nicht, wie weit das AA das da mitbekommen könnte. Ich habe ja in dem Sinn nichts abgelehnt wenn ich sage ich möchte das bis nächste Woche abwarten weil ich noch andere Gespärche habe. Jetzt wird es ja bei der Firma nicht auf eine Woche ankommen?!
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  #7  
Alt 23.04.2010, 11:41
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Hi,

finde das absolut richtig von Nontestatum.
Lieber ein NEIN bei der ZAF hinauszögern und sich selbst Zeit lassen.

Bei dem/der Fallmitarbeiter(in) kannst Du aber auch das Für und Wider besprechen. Wenn Du gut mit ihm / ihr auskommst.

Wenn Du bei einer erneuten Einstellung bei dem Ex-Arbeitgeber nicht gut arbeitest, weil Du negative Erfahrungen machen musstest, sehen die das sofort, dann bist Du sowieso wieder beim Jobcenter.
-Aber selbst kündigen oder absagen ist so eine heikle Sache, das zeigt keinen Willen beim Jobcenter.
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  #8  
Alt 23.04.2010, 14:41
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Darf die Firma bzw. ZAF die Infos über die Annahme / Nichtannahme des (tatsächlich etwas suspekten) Arbeitsangebotes an die ARGE oder Arbeitsagentur weitergeben?

Meines Wissens gab es da neulich ein Urteil, dass dieses gegen den Datenschutz wäre, wenn die Arge /Arbeitsagentur gar nicht als Dritte von vorneherein in die Vermittlung involviert war.

Und Sanktionen kann es nur geben, wenn das Arbeitsangebot per Rechtsbelehrung im Anschreiben von der Arge / Arbeitsagentur kommt.

U.a. deshalb weil vor Sanktionen die Arbeitsangebote durch die Arge / Arbeitsagentur geprüft werden müssen.

So besteht auch keine Bewerbungpflicht, wenn sich ein Arbeitgeber einen Arbeitsuchenden auf der Website der Agentur heraussucht und anfragt, da dies ebenfalls dann nicht von der Agentur geprüft ist.
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  #9  
Alt 24.04.2010, 10:19
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Standard Jobcenter hält sich meistens nicht an Datenschutz

Aus vielen Quellen weiss man, dass Arbeitsagentur und Jobcenter sich nicht an Datenschutz halten. Die können sogar Bankkonten ohne Nachfrage überprüfen, das geht alles automatisch über die Steueridentifikationsnummer beim Finanzamt.
Arbeitsagentur, Finanzamt und ARGEn arbeiten Hand in Hand.

Vor ein paar Jahren wurde ebenfalls diskutiert, dass die Arbeitsagentur genau weiss, wie oft ein Arbeitsuchender in der Jobbörse war. Man hat als Arbeitsuchender nicht umsonst einen Account bekommen. Es wird alles protokolliert, wann, wie lange, was hat er abgerufen. Das soll jetzt keine Unterstellung gegenüber der Arbeitsagentur sein, aber es wurde vor ein paar Jahren theorisiert
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  #10  
Alt 24.04.2010, 22:05
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@ benutzerfreundlich

Ja, eben.

Nichtsdestotrotz wäre in diesem Fall eine Sanktion rechtswidrig - erfolgreiche Klage vor dem Sozialgericht.

Es gab einen ähnlichen Fall, wo dies so gelaufen ist.

Deshalb kann man wegen der Ablehnung eines Arbeitsangebotes, solange es nicht per Rechtsbelehrung von der Arge/Arbeitsagentur gekommen ist, niemals sanktioniert werden. Die TE braucht sich also in diese Richtung keinerlei Gedanken machen.
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