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#1
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| Hi mein name is Andreas ich habe folgendes Problem ich bin auf der suche nach arbeit seit dem 02.05.08 heute hat mich die Arwa angerufen eine Zeitarbeitsfirma und meinte sie hätten arbeit, nun habe ich ein paar fragen gestellt was ich so verdienen würde ob es schichtbetrieb ist daraufhin wurde ich beschimpft ich wäre ein fauler arbeitsloser der seinen ***** nicht hochbekommt und würde nur auf kosten des staates leben und ich sollte sofort ins Büro zu ihnen kommen und einen Arbeitsvertrag machen sonst würden sie sich mit dem Arbeitsamt in verbindung setzen unda für sorgen das ich kein geld mehr bekomme. nun meine frage kann ich die arbeit ablehnen? für mich ist sowas unzumutbar da überhaupt anzufangen nach solchen beleidigungen und drohungen. ich habe zur arwa gemeint ich werde mir es üerblegen. könnt ihr mir helfen? |
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#2
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| Wenn du ALG II beziehst, musst du deine Bedürftigkeit mindern und darfst angebotene zumutbare Arbeit nicht ablehnen. § 2 SGB II Das bedeutet für dich: Du gehst zur besagten ZAF und bewirbst dich dort ernsthaft und nachweisbar (!). Dass man als Zeitarbeiter in einer vernünftigen Gewerkschaft sein sollte, ist wohl klar. IG Metall Internet - Home ZOOM - Ein Netzwerk der IG Metall - Home Bitte mache deiner ARGE/Jobcenter Meldung von diesem Vorfall und verlange, dass dieser Vorfall in den Arbeitgeberdokumentationen der ARGE/Agentur für Arbeit dokumentiert und festgehalten wird. Dafür steht den Sachbearbeitern ein bestimmtes Programm zur Verfügung
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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