Arbeiten in der Schweiz
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  #1  
Alt 23.02.2008, 15:33
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Roy Munson befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeiten in der Schweiz


Habe mich für einen Job als Tischler beworben bei der zav VEDIOR AG.

Wieviel abgaben vom Bruttolohn hat man?
Wie sehen die Lebensbedingungen aus?
Wie teuer sind Mietwohnungen für eine Person?
Worauf muß man bei den Arbeitsverträgen achten? Allgemein drauf achten.

Im voraus Danke:
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  #2  
Alt 27.02.2008, 08:29
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Hi

Ich hoffe ich kann dir ein wenig weiterhelfen.

Zitat:
Wieviel abgaben vom Bruttolohn hat man?
Schau mal hier: GAAV - Abgaben in der Schweiz
Wie sehen die Lebensbedingungen aus?
Jetzt weis ich nicht genau, wie du das meinst. Aber die Lebensqualität wird die der unseren sein.
Wie teuer sind Mietwohnungen für eine Person?
Angeblich sollen durch Wohnungsknappheit die Mieten mal gestiegen sein. Aber schau mal auf dieser Seite nach Wohnungen: Immobilienportal Immostreet Immobilien Schweiz
Worauf muß man bei den Arbeitsverträgen achten? Allgemein drauf achten.
Die Probezeit soll wohl im Schnitt nur 1-3 Monate dauern. Angeblich dürfen auch nicht mehr als 2 Überstunden täglich gemacht werden.
Liebe Grüße
Bigmama
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Roy Munson (28.02.2008)

  #3  
Alt 04.03.2008, 08:17
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo, Roy!

Möchte den Ausführungen von big mama noch Einiges hinzufügen:

Grundsätzlich werden Deutsche für CH fast nur über dortige ZAV "rekrutiert". Dabei ist zu beachten, dass dies vorrangig "temporäre Einsätze" sind.
In deinem Beruf könntest du evtl Fuß fassen und dauerhaft vom Entleihbetrieb übernommen werden.

Nach Fristablauf von 3 Monaten bei der ZAV benötigst du eine sog. "L- Bescheinigung"- ausgestellt auf deinen Namen. Das ist deine Arbeitserlaubnis als EU- Bürger in der Schweiz. Zu beantragen von der ZAF.

Wirst du vor Ablauf der 3 Monate für ein paar Tage "Urlaub" nach Hause geschickt- AUFPASSEN!: Dann beginnen nämlich die 3 Monate von vorn!

Davon hast du gar nichts, weil dir dann der "alte" niedrige Lohn weitergezahlt wird.

So rosig ist es also gar nicht ...

M.l.G.!

soisrecht2
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Roy Munson (04.03.2008)

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