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#1
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| Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage. Im Februar 2009 läuft mein Elterngeld aus. Mein Erziehungsurlaub endet jedoch erst im Februar 2010. In diesem einem Jahr würde ich gerne arbeiten gehen. Meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich schon mitgeteilt das ich eher zur Verfügung stehe. Er hat aber vor Ablauf meines Erziehungsurlaubes keinen Arbeitsplatz für mich. Nun meine Frage: Kann ich mich für dieses eine Jahr arbeitslos melden, ohne den Anspruch auf meinen Arbeitsplatz zu verlieren? Darf ich eine befristete Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber annehmen? Wer kann mir Auskunft erteilen? Kasi |
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#2
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| Hallo und herzlich willkommen Kasi, Zitat:
Zitat:
... ja, bis zu 30 Stunden wöchentlich- aber nur mit Zustimmung deines derzeitigen Arbeitgebers. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
kasimira (01.09.2008) | ||
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Kasi |
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