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#1
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| Hallo liebe Leute ich bin ganz neu hier und weiß auch nicht so recht ob ich auch wirklich hier richtig bin ... Mein Name ist Eberhard und ich bin 50 Jahre Alt. und nur so nebenbei falls das Bedeutung haben sollte bin ich durch meine Zuckerkrankheit zu 50% seit neustem "schwer behindert" ... Mein Problem lautet so: Leider habe ich seit nun mehr 3 Monaten keine fortlaufende Lohnzahlung erhalten von meinem Arbeitgeber. Da auf Gutgläubigkeit meiner Person und der Durchhalteparolen meines Arbeitgebers "es wird besser und wir Zahlen auch in raten aber es kommt...." geglaubt habe. Aufgrund dieser Aussagen bin ich jetzt nicht mehr in der Lage nach meinem dafür halten das ich den 1sten sprich den Monatslohn der zuerst Anstand verloren habe, da ich ihn nicht rechtzeitig angemahnt habe. Wie sollte ich mich nun verhalten !? Besteht die Möglichkeit das der Arbeitgeber mit seinem Aussagen die Belegschaft sprich auch meine Person nur hingehalten hat um eine eventuelle Insolvenz hinaus zu zögern !? Ich würde mich über schnelle Antworten freuen MFG Eberhard |
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#2
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| Zitat:
**** Grzundsätzlich kann es natürlich so sein, dass der Arbeitgeber insolvent ist, das muss aber nicht so sein, es könnte auch nur ein Liquiditätsengpass sein. Hier wäre ein deutliches klärendes Gespräch zwischen den beteiligten Parteien hilfreich, um festzustellen, wer hier wem aus welchem Gund kündigt. Wenn du schwerbehindert oder gesundheitlich deutlich angeschlagen bist, dann solltest du dich sofort mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht unterhalten und deine Situation hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung besprechen. Wenn du arbeitslos wirst, ist ALG I nur eine temporäre Erscheinung, ALG II wäre vermutlich dein dauerhaftes Schicksal, und das wird kein Vergnügen. Mein unerbetener und nicht massgeblicher Vorschlag wäre, dass du Arbeitslosigkeit unter allen Umständen vermeidest, mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Job ausübst, sprich: Midijob (401€ bis 800€).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Hat dieser Arbeitgeber diese Aussage gemacht unter Zeugen bzw. der ganzen Belegschaft? Dann verjährt der Anspruch auf Lohn keineswegs. Egal wie lange es her ist. Für mich klingt das eher wie nach Konkursverschleppung. Ist illegal!!! cowboy70 |
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