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#1
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| Hallo zusammen. Bin seit heute ausgebildeter Bürokaufmann. Es beginnt: War beim Arbeitsamt noch in der Ausbildung er gab mir einen Vermittlungsvorschlag. Nun habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma ein Vorstellungsgespräch. Eigentlich wollte ich mir was eigenes suchen in einem richtigen Unternehmen und keine Zeitarbeit. Naja aber das Arbeitsamt sagt auch wenn ich ablehne dann bekomme ich eine Sperrfrist wegen dem ALG. Was soll denn dieser Dreck? Was soll ich denn machen? Sozusagen muss ich wohl den Vorschlag von denen annehmen oder? |
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#2
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| Das schließt sich ja nicht aus. Wenn Du rechtzeitig selbst eine Arbeit findest, brauchst Du den Vorschlag nicht anzunehmen. Und wenn Du ihn bereits angenommen hast, hindert Dich nichts daran, Dir selbst weiter einen Job zu suchen, der Dir besser gefällt.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Du bist verpflichtet, auf jeden Vermittlungsvorschlag sofort, nachweisbar und ernsthaft zu reagieren. Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen. Die Arbeit bei einer ZAF ist als zumutbar eingestuft. Was zumutbar ist, ist im § 121 SGB III (Agentur für Arbeit) und § 10 SGB II / § 2 SGB II (Arge/Jobcenter) geregelt. Ich gehe davon aus, dass du unter 25 bist, solltest du bei ALG I eine Leistungssperre kassieren, wirkt sich diese ggf. auch bei ALG II aus, das heisst: sowohl bei ALG I als auch bei ALG II kein Geld um Leben, bei ALG II noch die zusätzliche U25-Problematik.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Die sollen mir wenigstens erstmal die Chance geben etwas selber zu suchen |
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