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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Ich grüße alle Forenteilnehmer, ich habe ein schwerwiegendes Problem und hoffe auf viele Antworten. Dazu muss ich mein Problem kurz schildern. Ich bin 22 Jahre alt und habe den Beruf der zahnmedizinischen Fachangestellten gelernt. Meine Ausbildung ging 3 Jahre lang und durch einen Schwangerschaftsfall in meiner Praxis hatte ich so die Möglichkeit, für 2 Jahre befristet übernommen zu werden. Es handelt sich dabei um einen Vollzeitvertrag, welcher am 31.7.2007 ausläuft. Ich hätte dann praktisch 2 Jahre Berufserfahrung. Zur Zeit habe ich einen Bruttoverdienst von 1320 € und bekomme sowas wie ein 13 tes Monatsgehalt in Höhe von 600 €. Das Arbeitsklima in meinem Unternehmen war noch nie sehr gut, da mein Chef seine schlechte Laune meistens an mir auslässt. Aber daran musste ich mich letztendlich gewöhnen. Jetzt enden die 2 Jahre bald und mein Chef hat mir die Option gestellt, noch für ein weiteres Jahr halbtags für Ihn zu arbeiten. Das sind dann ca. 20 oder 25 Stunden die Woche, statt 38 Stunden-die ich ja jetzt arbeite. Letztendlich würde ich weniger Geld bekommen. Und nach dem einen Jahr würde dann auch definitiv Schluss sein und dann würde ich definititiv arbeitslos werden. Mein Chef könnte mich jetzt nur noch maximal 1 Jahr halbtags beschäftigen. Ich habe mir eventuell überlegt, dass ich die Halbtagsstelle von meinem Chef nicht annehme und warte, bis der Vertrag zum 31.7.2007 ausläuft und arbeitslos werde. Würde ich da finanziell nicht viel besser da stehen, als wenn ich die Halbtagsstelle annehme. Bewerben muss ich mich ja sowieso. Die Frage ist nur, ob ich jetzt schon nach dem 31.7.07 arbeitslos werden soll und mich um eine neuen Job kümmere oder die 1 jährige Halbtagsstelle von meinem Chef annehme und dann definitiv arbeitslos werde. Arbeitslos werde ich sowieso, ob nun jetzt oder erst in einem Jahr. Doch was ist für mich finanziell günstiger? Wo stehe ich besser da. Wird mir beispielsweise das Arbeitslosengeld 1 nach dem Jahr auf die Halbtagsstelle berechnet oder auf die Vollzeitstelle. Habe ich die Option, auch noch Arbeitslosengeld 2 zu Arbeitslosengeld 1 zu beantragen. Bekomme ich bei der Halbtagststelle brutto eventuell fast soviel, wie wenn ich beim Amt Arbeitslosengeld beziehe. Ich weiß nicht, was ich machen soll, bitte dringend um Hilfe und Tipps. Wäre euch auch dankbar, bei welchen Portalen ich eventuell Jobangebote für meine Berufsgruppe erhalten könnte. Als Arbeitsort bevorzuge ich Berlin! |
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#2
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| Du verdienst 1320 EUR monatlich, das sind ca. 960 EUR netto. 60% davon ergeben das ALG 1, sind also ungefähr 570 EUR. Das ist zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben. Also sitzt ALG 2 als Aufstockung mit im Boot. Nun ist es so, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder zuständig sind, bis diese 25 Jahre alt sind. Das heisst, das Einkommen der Eltern findet bei Antrag auf ALG II entsprechende Berücksichtigung. ALG 1 und ALG 2 heisst auch, dass du jeden Job annehmen musst, den dir das Arbeitsamt/ARGE anbietet. Was man unter "jeden Job" zu verstehen hat, bleibt zunächst deiner Phantasie überlassen. (*grusel* )Also ich glaube nicht, dass du wirklich eine freie Wahl hast: nimm den Teilzeitjob an, dann bleibst du im gelernten Beruf, hast nochmal Zeit, dich um eine passende Arbeitsstelle zu bewerben, und das Arbeitsamt trampelt dir nicht auf den Nerven herum. Das Einkommen aus dem Teilzeitjob kannst du durch ALG II aufstocken lassen. Was wirklich bei ALG II - bedingt durch die U25-Regelung (unter 25 Jahre) - herauskommt, das müsstest du mal von deinem Fallmanager/Persönlichen Ansprechpartner ausrechnen lassen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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