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#1
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| Hallo, ich konnte hier schon viele nützliche Tipps erhalten und hoffe ihr könnt mir in diessem Fall auch weiter helfen. Es geht um eine Bekannte von mir. Ein paar Fakten über sie und ihre Situation: Sie ist unter 25, wegen der Arbeit in eine andere Stadt gezogen und arbeitet noch kein ganzes Jahr durch gehend! Sie arbeitet als Podologin in einem Nagelstudio. In ihrem Arbeitsvertrag ist eine 40std Woche festgelegt mit einem "angemessenen" Gehalt. Vor ein paar Monaten hat die Chefin einfach alle Gehälter um ca. 400 Euro netto gekürzt (ist nicht im Arbeitsvertrag vermerkt) und alle Mitarbeiter arbeiten nun noch mehr (50std und mehr) für deutlich weniger Gehalt. Der gekürzte Lohn wird sehr unregelmäßig bezahlt. dazu kommt, ein sehr schlechtes Arbeitsklima, da die Chefin fast immer schlechte Laune hat und psychischen Druck ausübt. Nun hat sie sich gestern vorerst für 2 Wochen krank schreiben lassen um sich zum einen davon zu erholen und zum anderen um sich um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern. Nun ist sogar ihre Stelle schon wieder auf 400 euro basis ausgeschrieben (sie hat noch keine Kündigung erhalten, aber die Chefin hat ihr schon gestern damit gedroht). Gestern war sie beim Jobcenter, wollte sich erkundigen, was sie für möglichkeiten hat und so. Die wollten ihr erst gar nicht helfen, weil sie meinten, solang sie krankgeschrieben ist und noch in einem Arbeitsverhältnis ist, sehen sie kein Bedarf. Als sie denen die Geschichte erzählt hat, meinten die, sie muß zur arge. Da war sie heute. Die haben kein Verständnis gezeigt und meinten zu ihr auch, solang sie in dem arbeitsverhältnis ist, fühlen sie sich nicht verantwortlich. das einzige was man ihr geraten hat, ist zu versuchen wohngeld zu beantragen. Nun sind hier natürlich immer noch Fragen... wie geht man weiter vor, was kann man alles machen? was ist, wenn ihre Chefin den Lohn gar nicht mehr Zahlt? Klar, kann man klagen auch wegen des anderen Geldes, aber wovon soll sie bis dahin leben??? Vielen Dank im Vorraus! |
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#2
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| man abwarten wie sich die Sache weiter entwickelt. Aber vielleicht könntest mal details zum Arbeitsvertrag schreiben dann kann man etwas mehr sagen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| soll man einfach abwarten und tee trinken? ich mein, es ist kurz vor 12! man kann doch nicht warten, "bis das Kind in Brunnen gefallen ist"! was denn genaues aus dem arbeitsvertrag? werd mich ma bei ihr erkundigen! |
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#4
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| Wir müssen hier unterscheiden zwischen Agentur für Arbeit und Arge=Jobcenter. Wenn deine Freundin "genug" verdient und nicht bedürftig im Sinne des SGB II ist, kann deine Freundin sich als von Arbeitslosigkeit bedroht bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" melden. Sie erhält dann dort keine Leistungen im Sinne von Lebensunterhalt, aber Bewerbungskostenunterstützung und vielleicht sogar den einen oder anderen Fortbildungskurs. Ausserdem erhält sie im Rahmen des Möglichen Vermittlungsvorschläge. Wird deine Freundin gekündigt, muss sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und kann, wenn sie Anwartschaft erworben haben sollte, Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen. Hat sie keine Anwartschaft, müsste sie zur ARGE=Jobcenter gehen und dort ALG II beantragen, wobei ALG II eine schwierige Angelegenheit wird, weil sie unter 25 ist und der Antrag eigentlich von den Eltern gestellt werden müsste. Wenn sie später als 17.2.2006 dem elterlichen Haushalt angehörte, kann sie (bei Berufsausbildung bedingt --> U25 Sanktionsgefahr) ausserdem auf den elterlichen Wohnraum zurückverwiesen werden ("Stallpflicht"). Nun noch ein Wort zum Unternehmen. Wenn das ein kleines Unternehmen bis 10 Mitarbeiter ist, besteht kein Kündigungsschutz, die Mitarbeiter können jederzeit fristgerecht ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Wenn der Lohn unregelmässig gezahlt wird und ausserdem nach Gutdünken festgelegt wird, ist der Verdacht nahe, dass das Unternehmen kein Geld mehr verdient und die Arbeitsplätze sehr deutlich gefährdet sind. Man sollte sich daher nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen. Aber Achtung! Eine Eigenkündigung sollte man vorher (!) mit der Agentur für Arbeit besprechen und sich Grünes Licht holen, denn sollte man innerhalb der Probezeit im neuen Unternehmen gekündigt werden, drohen Leistungssperren/Sanktionen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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