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#1
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| Hallo, vielleicht finde ich hier ein paar Antworten. Ich kenne jemanden, der seit einigen Jahren Beamter im Ministerium (Land) ist und er denkt daran, sich um zu orientieren. Neulich haben wir uns verschiedene Fragen gestellt: 1. Ist es möglich, zwischen einander fachfremden Ministerien zu wechseln? 2. Wenn ja, kann man dann auch zwischen Bundesländern wechseln? 3. Ist es möglich, vom Ministerium zu untergeordneten Behörden zu wechseln? Wenn ja, wie verhält es sich mit der Einstufung (wird man hier "abgestuft", wenn keine entsprechenden Stellen (z.B. A14) zur Verfügung stehen?) Danke für die Antworten. Attila |
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#2
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| von mir (Zollbeamter A 13 ) ist mal vom Saarland nach Bayern. Dann wollte er partout wieder zurück zu Mama - ist ihm auch genehmigt worden. Man muss nur die passende Begründung haben !!!! Ebenso sehe ich das auch im Ministerium. Eine Herabstufung wegen fehlendem Bedarf in einer untergeordneten Behörde sehe ich als nicht gegeben an. Es sei denn, man geht freiwillig darauf ein. Wegen Fachfremdheit könnte es allerdings schon Schwierigkeiten geben. Man kann ja einen Maurer auch nicht einfach zum Zimmerer machen. Da werden sie sich wohl überlegen, ob das sinnvoll ist. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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