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#1
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| Geändert von admin (22.11.2011 um 16:12 Uhr) |
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#2
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| Hallo Spartakus, du hast unverzüglich deine Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber zu melden. Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von drei Tagen bei Arbeitgeber vorliegen.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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#3
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| Ok dank dir. |
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#4
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| Zitat:
Man muss in den Arbeitsvertrag schauen und nachsehen, was dort vereinbart ist. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher vorgelegt wird.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Bei den Meisten ist es jedenfalls so.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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#6
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| Das ist aber uninteressant, ob es bei den meisten so ist. Wenn die AU nicht fristgerecht abgegeben wurde, steht die fristlose Kündgung vor der Türe, und sollte wirklich dieser GAU eintreten, hat das dann auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Über das dann fällige desaströse Arbeitszeugnis reden wir erst gar nicht ...
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#7
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| Ok, aber als falsch kann man es nicht ansehen.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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