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#1
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| Hi Letztes Jahr ein Tag vor Heilig Abend. Meine Schicht beginnt 8.00 Uhr,ich starte mein Gabelstapler um einen großen Container mit großen Säcken (Bigpack)zu beladen.Vorher muste ich noch eine Rampe anlegen und verschrauben. Und da passierte es,mit dem linken Arm zog ich eine Schraube fest und ratsch, war meine Bizepsehne gerissen. Man fuhr mich sofort zum Arzt,Unfallmeldung wurde gemacht.Erst hies es Arbeitsunfall.Die Sehne wurde durch eine Operation wieder angenäht.Jetzt falle ich für etliche Wochen aus. Der Hammer ist ,das meine Berufsgenossenschaft es nicht als Arbeitsunfall anerkennt, sie ist der Meinung das eine Sehne nicht so ohne weiteres reißt. Kann mir jemand einen Rat geben,was man da machen kann (einen Anwalt kann ich mir nicht leisten) Vielen Dank |
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#2
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| die spinnen wohl bei der BG. Was hast du von der BG schriftlich in der hand wegen dieses Unfalls ? Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| im sog. Antragsverfahren lies bitte hier: Berufsgenossenschaft, Antragsverfahren, Antrag, Leistungen, Anerkennung, Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Zahlung Verletztengeld, Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, Verletztenrente, Widerspruch, Bescheid, Antragsstellung, Untätigkeitsklage, Gutachte
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#4
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| Hinweis: In vielen Fällen kommen die Berufsgenossenschaften ihren Überprüfungspflichten von Amts wegen nicht hinreichend nach. Ob bewusst oder nur aus Nachlässigkeit lässt man das Verfahren vielfach „einschlafen“ ohne dem Versicherten einen entsprechenden formellen Bescheid zu erteilen und hofft dann, dass auch seitens der Antragstellers, dass nichts weiter passiert. In anderen Fällen schreibt man dem Versicherten einen einfachen Brief, in dem z.B. mitgeteilt wird, dass man den Unfall nicht als Arbeitsunfall / Wegeunfall anerkennen könne bzw. ihn zwar als Arbeitsunfall / Wegeunfall ansieht, aber keine gesundheitlichen Folgen daraus verblieben sind. Diese „Briefe“ sind dann nicht selten in einer Form gehalten, dass der Versicherte den Bescheidscharakter gar nicht erkennen kann. Weder sind sie mit dem Wort „Bescheid“ fett überschrieben noch mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (der Hinweis, dass man gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kann) versehen. Gleichwohl enthalten diese Schreiben eine klare Regelung und sind als Bescheide zu betrachten. Zwar gilt zum Schutze des Versicherten in diesem Fall, dass sich die Rechtsbehelfsfrist - in diesem Fall die des Widerspruchs - auf ein Jahr verlängert, jedoch ist dem Versicherten damit nicht geholfen, wenn er erst nach der Jahresfrist erkennt, dass er gegen den „Brief“ der Berufsgenossenschaft etwas hätte untenehmen müssen.
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#5
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| also schriftlich was hast - dann sofort Widerspruch einlegen !!!! Gruss wellen
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#6
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| Anlässlich dieser Begebenheit würde ich in die Gewerkschaft eintreten und mich beraten lassen. Zwar geniesst du keinen Rechtsschutz über die Gewerkschaft, aber man kann dir dort sicherlich wertvolle Ratschläge erteilen, die den Gewerkschaftsbeitrag mehr als rechtfertigen. Bitte lasse dich von der Berufsgenossenschaft nicht einseifen. Sollte nämlich durch diesen Arbeitsunfall in Zukunft eine Schwächung deiner Leistungskraft verbunden sein, guckt dich keiner auch nur mit dem ***** an und man lässt dich am hellichten Tage verrecken. Dann droht dir schlussendlich ALG II und eine Verheiratung mit der ARGE/Jobcenter
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| nicht wirklich ---verschleiß. bandscheibe war hinüber. also kein bg fall |
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