arbeitsverweigerung durch den arbeitgeber
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


arbeitsverweigerung durch den arbeitgeber

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 18.04.2010, 21:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
fender befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard arbeitsverweigerung durch den arbeitgeber


hallo zusammen,

ich habe eine frage. es scheint etwas ungewöhnlich ist aber doch voller ernst.
ein bekannter rief mich gerade an und fragte mich, was er tun solle, da sein arbeitgeber ihm keine arbeit mehr gebe. er soll lt. dem arbeitgeber, doch lieber frührente beantragen. der mann ist 58 und war jetzt längere zeit arbeitsunfähig. kann nun lt. seinem arzt wieder arbeiten, allerdings nur eingeschränkt. das gibt es auch schriftlich.
in dem betrieb hat er mitlerweile fast zehn jahre gearbeitet. was soll er jetzt tun?
wir wollen morgen früh zur arbeitsstelle und ich fungiere als zeuge für die aussage des Arbeitgebers, dass mein bekannter nicht zu arbeiten braucht. es gab wohl auch keine lohnzahlung mehr, wie mein bekannter mir sagte.
kann uns da jemand hier helfen oder einen tip geben.

ich dachte an arbeitsgericht und eine einstweilge verfügung erwirken
oder
direkt eine klage auf das recht auf ausübung der eigenen arbeitskarft einreichen.

vielen dank im voraus,
chris
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 19.04.2010, 09:33
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich empfehle den Beitritt zu einem Sozialverband, z.B. VdK und eine rechtsanwaltliche Beratung.

Offensichtlich will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen, das läuft also auf eine Kündigung hinaus, und eine Frührente ist noch in WEITER Ferne, besonders hier käme man ohne Fachanwalt nicht aus.

SGB 2 - Einzelnorm


Die zehn Jahre Betriebsangehörigkeit sind eher von minderem Wert, daraus einen Kündigungsschutz herzuleiten, insbesondere bei Krankheit, ist eher gewagt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 19.04.2010, 20:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
fender befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

hallo nontestatum,
vielen dank für deine antwort. wir waren heute da und es aht sich eh nichts ergeben. ich wei´jetzt, dass mein bekannter aber schon mit einem anwalt in verbindung steht. es wir seinen gang gehen.

vielen dank nochmal,
chris
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
kurzzeitig 2 Arbeitgeber??? der-ratlose Arbeitsverträge 4 22.11.2009 22:10
Letzen Arbeitgeber beim Arbeitsamt melden? Talmida Arbeitslosengeld ALG I 3 22.07.2009 09:03
Arbeitgeber wechsel Vertrag? Dogukann Arbeitsverträge 2 22.06.2009 15:08
Bescheinigung von Arbeitgeber wie viele Stunden 2009 gearbeitet bastii Mini-Jobs 7 27.04.2009 13:17
Schwanger und Ärger mit dem Arbeitgeber Noreia Karriere & Job 3 14.04.2009 17:00


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.