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#1
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| hallo zusammen, ich habe eine frage. es scheint etwas ungewöhnlich ist aber doch voller ernst. ein bekannter rief mich gerade an und fragte mich, was er tun solle, da sein arbeitgeber ihm keine arbeit mehr gebe. er soll lt. dem arbeitgeber, doch lieber frührente beantragen. der mann ist 58 und war jetzt längere zeit arbeitsunfähig. kann nun lt. seinem arzt wieder arbeiten, allerdings nur eingeschränkt. das gibt es auch schriftlich. in dem betrieb hat er mitlerweile fast zehn jahre gearbeitet. was soll er jetzt tun? wir wollen morgen früh zur arbeitsstelle und ich fungiere als zeuge für die aussage des Arbeitgebers, dass mein bekannter nicht zu arbeiten braucht. es gab wohl auch keine lohnzahlung mehr, wie mein bekannter mir sagte. kann uns da jemand hier helfen oder einen tip geben. ich dachte an arbeitsgericht und eine einstweilge verfügung erwirken oder direkt eine klage auf das recht auf ausübung der eigenen arbeitskarft einreichen. vielen dank im voraus, chris |
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#2
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| Ich empfehle den Beitritt zu einem Sozialverband, z.B. VdK und eine rechtsanwaltliche Beratung. Offensichtlich will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen, das läuft also auf eine Kündigung hinaus, und eine Frührente ist noch in WEITER Ferne, besonders hier käme man ohne Fachanwalt nicht aus. SGB 2 - Einzelnorm Die zehn Jahre Betriebsangehörigkeit sind eher von minderem Wert, daraus einen Kündigungsschutz herzuleiten, insbesondere bei Krankheit, ist eher gewagt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| hallo nontestatum, vielen dank für deine antwort. wir waren heute da und es aht sich eh nichts ergeben. ich wei´jetzt, dass mein bekannter aber schon mit einem anwalt in verbindung steht. es wir seinen gang gehen. vielen dank nochmal, chris |
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