Arbeitszeitverlegung
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Arbeitszeitverlegung

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  #1  
Alt 30.09.2009, 08:18
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hjaccy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo zusammen,

wer kann mir helfen?
Meine Freundin ist Frisörin und arbeitet in einem Salon von 07.30 - 16.30 täglich. Ihre Tochter ist nun in die Schule eingetreten und der Hort ist bis 16.30 geöffnet (also für sie ziemlich eng). Ihre Chefin möchte sie nun gerne auch in den Abendstunden im Salon haben, bis 19.00 Uhr, sagt sie. Für meine Freundin ist das völlig undiskutabel, da sie ihre Tochter nach dem Hort nirgends anders unterbringen kann. Jetzt hat ihr ihre Chefin sogar angeboten, dass sie ein Taxi bezahlen würde, dass die Tochter aus dem Hort holt, zu Oma und Opa bringt (beide über 70) und dann zum Feierabend (19.00 Uhr) nach Hause fährt.
Meine Frage: Kann die Salonbetreiberin das von ihrer Mitarbeiterin verlangen? Das Kind ist dann den ganzen Tag unterwegs, vor allem noch mit wildfremden leuten!
Welche Möglichkeiten hat meine Freundin, dem ganzen entgegen zu wirken?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 30.09.2009, 09:56
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Hallo,

sofern die derzeitige Arbeitszeit, also 7.30 bis 16.30 nicht schriftlich im Arbeitsvertrag so niedergelegt ist, kann die Chefin es auf Grund ihres Direktionsrecht so anweisen (§ 106 GewO).
Nach der Rechtsprechung des BAG umfasst das Direktionsrecht Zeit, Ort, Inhalt und Art und Weise der zu leistenden Arbeit, soweit nicht gegen einen TV oder ein Gesetz verstoßen wird.

Gehe mal davon aus, dass es keinen BR gibt und der Laden weniger als 10 Mitarbeiter hat?
Somit sind die Möglichkeiten leider sehr beschränkt, wenn die Chefin darauf besteht.
Zu beachten ist, dass die werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird. Wenn sie also weiterhin um 7.30 anfangen soll und bis 19.00 Uhr da bleiben soll sind das 11,5 Stunden. Somit muss sie also zwischen 7.30 und 19.00 Uhr 1,5 Stunden Pause machen, oder aber später anfangen.

Deine Freundin kann hier wohl nur auf den guten Willen der Chefin hoffen, rechtlich dagegen verwehren wird sehr schwer. Da bleibt sonst nur der Weg, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen bei dem sie nur bis 16.00 Uhr arbeiten muss.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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