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#1
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| Hallo, ich habe vor kurzem mein Arbeitszeugnis bekommen.Die erste Version musste ich direkt wieder zurückgehen lassen, weil so viele Fehler drin waren. Jetzt habe ich eine neue Version erhalten, die soweit ok ist (denke ich). Allerdings wurde im Zeugnis nicht erwähnt, wann ich ausgeschieden bin. (Zwar, dass ich auf eigenen Wunsch gegangen bin, aber nicht zu wann). In der ersten Version stand es noch drin, habe ich allerdings bemängelt, da es das falsche Datum war. Jetzt wurde es ganz weggelassen. Es gibt allerdings ein Ausstellungsdatum des Zeugnisses, welches mit dem Tag meines Ausscheidens übereinstimmt. Reicht das aus?? Sollte nicht eigentlich in einem Zeugnis stehen: "Frau XY war von... bis... bei uns als... angestellt", oder so ähnlich? Sollte ich mein Zeugnis ein zweites Mal zurückgehen lassen, oder bin ich zu kleinlich? Was denkt ihr? Ich freue mich über eure Rückmeldungen. |
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#2
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| Du bist nicht kleinlich, sondern hast recht. Ein Zeugnis sollte das Datum an dem es ausgestellt wurde und die Dauer, von wann bis wann Du in dem Unternehmen angestellt warst, beinhalten. Die Dauer steht üblicherweise gleich zu Anfang des Zeugnisses. Frau XY, geboren am ... in ..., war vom ... bis ... bei uns als ... angestellt. Wenn Du magst, stell Dein Zeugnis zur Übersicht im gesamten hier ins Forum. Dafür brauchst Du keinen neuen Thread eröffnen, einfach hier fortfahren.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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luca (28.05.2008) | ||
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