Arbeitvermittlung
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Arbeitvermittlung

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  #1  
Alt 12.06.2010, 09:02
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Hallo,

Ich habe mich wieder an einem Vermittler gewendet, da eine interessante Tätigkeit für mich dahintersteckt.
Diese ausgeschriebene Stelle, gibt es tatsächlich auf der Website des Vermittlers.

Könnt Ihr bitte mal einen Blick auf diesen Vertrag werfen?

Der Vertrag ist sehr kurz. Gerade mal 2 Seiten.


$ I Beauftragung der Arbeitsvermittlung
Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler, fur ihn geeignete offene Stellen zu finden.
Der Vermittlungserfolg ist zu dem Zeitpunkt bewirkt, an dem der Auftraggeber mit einem der vorgeschlagenen Unternehmen einen Arbeitsvertrag abschliest, der ein sozialversicherungspflichtiges Beschaftigungsverhaltnis von mehr als 15 Stunden pro Woche betrifft und unbefristet oder im Falle einer Befristung auf langer als drei Monate befristet ist.

$ 2 Vermittlungs- und Beschaftigungsbestatigung
1. Der Auftraggeber meldet dem Vermittler unverzuglich, spatestens aber innerhalb von 5 Werktagen, wenn er einen Arbeitsvertrag mit einem vom Vermittler vorgeschlagenen Unternehmen abgeschlossen hat und sein Arbeitsverhaltnis
--------------------2. Seite---------------------------------------------
angetreten hat. Gleiches gilt fur die Beschaftigungsbestatigung nach 6 Wochen und 6 Monaten.
2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Vermittler der zustandigen Stelle die ordnungsgemas ausgefullte Vermittlungs- und Beschaftigungsbestatigung vorlegen muss, damit diese anstelle des Auftraggebers das Vermittlungshonorar auszahlt.

$ 3 Vermittlungshonorar
Das Vermittlungshonorar betragt
()1500€ () 2000€ ()2500€ ( ) (Zutreffendes bitte ankreuzen)

$ 4 Vermittlungsgutschein
Der Auftraggeber erklart ausdrucklich, Anspruch auf einen gultigen
offentlichen Vermittlungsgutschein in der in 5 3 angegebenen Hohe zu
haben. Falls diese Erklarung nicht zutrifft, tragt der Auftraggeber das
angegebene Vermittlungshonorar selbst.
Gutschein liegt bei (bitte ankreuzen):
JAX NEIN, wird nachgereicht
----------------------Ende des Vertrages-----------------------------

Werde diesen Vertrag später auch als Bild einstellen

Vielen Dank im voraus.
__________________
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Freundlichen Gruß
Pumuckl
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  #2  
Alt 12.06.2010, 09:31
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hier die versprochene PDF-Datei.

http://img42.imageshack.us/i/file0056.pdf/
__________________
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Freundlichen Gruß
Pumuckl

Geändert von pumuckl2 (12.06.2010 um 09:37 Uhr)
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  #3  
Alt 12.06.2010, 12:45
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Wie lange ist Dein Vermittlungsgutschein (VGS) noch gültig?

Wie lange beziehst Du noch ALG I?

Hast Du als Anlage zum Vertrag auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten oder lassen sich welche auf der Homepage des privaten Arbeitsvermittlers (PAV) finden? Wenn ja, kannst Du sie auch noch einstellen.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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Geändert von Melete (12.06.2010 um 12:49 Uhr)
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  #4  
Alt 13.06.2010, 11:02
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Mahlzeit,

ALG1 habe ich noch bis zum 28.07.2010

Der Vermittlungsgutschein ist bis zum 24.07.2010 gültig.

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden mir nicht zugesendet.
Auch auf der Website, ist nichts zufinden. (Tomaten auf den Augen)

Soll ich mal den Link zur Webseite des Vermittlers preisgeben?


Der Vermittler, wollte mir natürlich nicht mitteilen, um welche Firma es sich handelt.
Verständlich aus Sicht des Vermittlers.
Möchte aber nicht die Katze im Sack kaufen.
Vllt. gefällt mir diese Firma nicht (schlechtes Image).


Rechne auch noch mit 3 ausstehenden, verheißungsvollen Bewerbungen bei Firmen,
zum vorstellungsgespräch (im Zeitraum von ca. 2 Wochen)
Weitere Bewerbungen folgen auch noch.


Was dumm gelaufen ist:
Ich hatte vom Vermittler einen Anruf (war auf Weg zum Arzt).
Einigte mich freundlich mit ihm, daß ich in 2 Std.zurückrufe.
Nach 2 Std. war ich erst beim Arzt fertig.

Ich ging in eine ruhige Umgebung und rief ihn an.
Dachte erst, wir vereinbaren einen VG-Termin.
Weit gefehlt. Er wollte gleich ein VG, am Telefon (Vermittler in Chemnitz).
So unterhielten wir uns über eine Stunde.
Vieles war nur eine Wiederholung dessen, was in meinem LL, Zeugnissen stand.

Obwohl ich überhaupt nicht auf ein VG vorbereitet war, stellte ich ihm 4 Fragen,
viele Fragen umging er aber geschickt (Tätigkeiten beim Kunden im Einzelnen).
Dies Frage, kann nur der Kunde beantworten.
__________________
________________

Freundlichen Gruß
Pumuckl

Geändert von pumuckl2 (13.06.2010 um 12:47 Uhr)
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  #5  
Alt 13.06.2010, 13:38
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Zitat:
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden mir nicht zugesendet.
Auch auf der Website, ist nichts zufinden. (Tomaten auf den Augen)
Es kann durchaus sein, dass er keine eigenen AGB hat. Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Als Du das letzte Mal einen Vertrag von einem PAV eingestellt hattest, fand sich darin ein Paragraph, der laut Hinweisen, welche die Bundesagentur für Arbeit (BA) schriftlich zum VGS mitgibt, ungültig ist. Auch in den AGB fand sich eine Regelung, die nicht mit den Bestimmungen der BA zum VGS vereinbar war.

Dergleichen kann ich diesmal nicht sehen.

Zitat:
1. Der Auftraggeber meldet dem Vermittler unverzuglich, spatestens aber innerhalb von 5 Werktagen, wenn er einen Arbeitsvertrag mit einem vom Vermittler vorgeschlagenen Unternehmen abgeschlossen hat und sein Arbeitsverhaltnis
--------------------2. Seite---------------------------------------------
angetreten hat.
Das solltest Du selbstverständlich machen. Den ganzen Paragraphen hat der PAV in den Vertrag aufgenommen, um noch einmal ausdrücklich auf die Vorgehensweise aufmerksam zu machen. Ist seine Arbeit erfolgreich, so möchte er nicht den Informationen und den für die Abrechnung erforderlichen Papieren hinterherrennen müssen bzw. damit Probleme bekommen.

Wenn Du die Arbeitsstelle, für die Du Dich interessierst, bekommst, schickst Du ihm Deinen Original-VGS. Jetzt erhält er mit dem Vertrag erst einmal nur eine Kopie.

Zitat:
Gleiches gilt fur die Beschaftigungsbestatigung nach 6 Wochen und 6 Monaten.
2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Vermittler der zustandigen Stelle die ordnungsgemas ausgefullte Vermittlungs- und Beschaftigungsbestatigung vorlegen muss, damit diese anstelle des Auftraggebers das Vermittlungshonorar auszahlt.
Nach 6 Wochen kann er die erste Rate aus dem VGS abrechnen, nach 6 Monaten die zweite. Dazu muss etwas Papierkram erledigt werden. Es kann sein, dass Du jeweils ein Formular ausfüllen musst. Das wurde im Laufe der Zeit meinen Infos nach unterschiedlich von der BA gehandhabt. Mal musste nur der Arbeitgeber ein Formular ausfüllen, mal auch der Vermittelte.

Sollte er also dann eine Beschäftigungsbestätigung von Dir brauchen, gibst Du sie ihm natürlich.

Zitat:
Der Vermittlungsgutschein ist bis zum 24.07.2010 gültig.
Wie bei jedem anderen Bewerbungsverfahren auch, kann es geschehen, dass Du die Arbeitsstelle nicht bekommst. Am Ende entscheidet der Arbeitgeber, wen er einstellt. Der PAV kann nur Vorschläge machen.

In den Paragraphen, die Du eingescannt hast, steht nichts zu Gültigkeit des Vertrags und/oder Kündigung. Das bedeutet, der Vertrag läuft auch nach Ablauf des VGS weiter und er kann jederzeit gekündigt werden.

Du kannst ihn also z.B. direkt wieder kündigen, wenn Du die Arbeitsstelle nicht erhältst, oder zum 24.7., weil anschließend Dein VGS nicht mehr gültig ist. Eine Begründung brauchst Du aber für die Kündigung nicht.

Wenn Dir dieser PAV noch andere Arbeitsstellen anbieten kann, wirst Du den Vertrag natürlich nicht kündigen wollen. Aber denke an die Gültigkeit Deines VGS!

Du kannst den PAV nur mit dem VGS bezahlen, solange er gültig ist. Laut Vertrag musst du eine Vermittlung ohne gültigen VGS selbst bezahlen. Für Selbstzahler gelten manche Regelungen nicht, die mit dem VGS verbunden sind. So wird z.B. das Vermittlungshonorar sofort als Ganzes fällig.

Der PAV arbeitet nach dem Maklergesetz. Wie ein Wohnungsmakler will er nach der Vermittlung bezahlt werden und das muss er auch so wollen, denn davon lebt er.

Die Vermittlung eines jeden Arbeitsvertrags, der bis inklusive 24.7. unterschrieben ist und die Bedingungen an Wochenstundenzahl und Dauer erfüllt, kannst Du mit diesem VGS bezahlen.

Gibt es Verzögerungen mit der Vertragsunterschrift oder bietet Dir der PAV im Anschluss noch eine Stelle an, so musst Du eine andere Lösung finden. So könntest Du z.B tatsächlich für die einzelnen Tage bis zum Ablauf Deines ALG I noch einen neuen VGS beantragen (ganz einfach formlos; es zählt das Datum der Beantragung als erstes Gültigkeitsdatum). Beziehst Du ALG II, so kannst Du ebenfalls einen VGS beantragen, der ist dann aber eine Kann-Leistung (frag ggf. noch mal nach, falls Du dann einen VGS brauchen solltest). Beziehst Du gar kein ALG, so bekommst Du auch keinen VGS mehr.

Vergesse also nicht, das Gültigkeitsdatum im Auge zu behalten und ggf. den Vertrag mit dem PAV zu kündigen.

Zitat:
Soll ich mal den Link zur Webseite des Vermittlers preisgeben?
Kannst Du machen, wenn Du willst (im Thread oder per P.N.), dann schaue ich da auch noch mal drauf, z.B. ob ich AGB finde.
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Geändert von Melete (13.06.2010 um 17:17 Uhr)
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  #6  
Alt 13.06.2010, 13:48
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Zitat:
Er wollte gleich ein VG, am Telefon (Vermittler in Chemnitz).
So unterhielten wir uns über eine Stunde.
Eine Fahrt zu einem PAV wird von der BA nicht bezahlt. Deshalb hat er das VG mit Dir am Telefon geführt.

Zitat:
Vieles war nur eine Wiederholung dessen, was in meinem LL, Zeugnissen stand.
Das ist ja oft so in VGs. Er wollte hören, was Du selbst über Dich erzählst. Deinen LL kannst Du Dir ja z.B. auch hier von uns auf Vordermann bringen lassen.

Zitat:
Obwohl ich überhaupt nicht auf ein VG vorbereitet war, stellte ich ihm 4 Fragen,
viele Fragen umging er aber geschickt (Tätigkeiten beim Kunden im Einzelnen).
Dies Frage, kann nur der Kunde beantworten.
Du solltest durchaus genug über die Stelle wissen, um entscheiden zu können, ob Du Dich wirklich bewerben willst.

Musst Du denn für die Stelle umziehen?

Sonst gebe mir doch wirklich mal einen Link und einen Hinweis, welche Stelle es ist. Vielleicht lässt sich etwas darüber finden.
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Liebe Grüße, Melete

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Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag:
pumuckl2 (13.06.2010)

  #7  
Alt 13.06.2010, 15:48
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Deinen LL kannst Du Dir ja z.B. auch hier von uns auf Vordermann bringen lassen.
Habe ich im letzten Jahr, bei Euch eingestellt. Darum bekomme ich auch viele VGs. :Danke:
Scheiterte aber bei den vorherigen VGs immer daran, da ich u.a. Sprachstörungen habe,
wenn ich Nervös bin. Beim VG per Telefon, hat man davon nichts bemerkt.

Im normalen Arbeitsalltag, merkt man es wenig.
Besuche seit Mittwoch, eine Logopädin.

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Du solltest durchaus genug über die Stelle wissen, um entscheiden zu können, ob Du Dich wirklich bewerben willst.
Es handelt sich um einen Fachlageristenstelle. Vollzeit, keine Schicht.
Tätigkeiten: WE, Einbuchen über SAP/R3, Einlagern, Kommissionieren, Verpacken und Versenden.
Vieles steht ja so in der Stellenanzeige. Aber ich wollte Details wissen.

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Musst Du denn für die Stelle umziehen?
Nein. Die Stelle ist in Nürnberg. Aber welcher OT (Ortsteil)?
Wollte er mir nicht sagen. Fahrtkosten/-zeit sind auch entscheident.
__________________
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Freundlichen Gruß
Pumuckl

Geändert von pumuckl2 (13.06.2010 um 15:51 Uhr)
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  #8  
Alt 13.06.2010, 17:05
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Zitat:
Nein. Die Stelle ist in Nürnberg. Aber welcher OT (Ortsteil)?
Wollte er mir nicht sagen. Fahrtkosten/-zeit sind auch entscheident.
Aber doch eher, wenn Du die Auswahl hättest. Bevor Du langzeitarbeitslos wirst und in ALG II fällst, solltest Du schon eine gewisse Fahrtstrecke in Kauf nehmen.

Umso größer Dein jetziges Loch im LL wird, desto schwieriger wird es, wieder eine Arbeitsstelle zu finden.

Nach Ablauf Deines ALG I musst Du jede Arbeitsstelle annehmen, die Dir angeboten wird - auch von Seiten des Jobcenters und auch Maßnahmen, in die Dich das Jobcenter einweist, oder 1-€-Jobs, und zwar überall in Deiner Stadt. Obendrein musst Du örtlich flexibel sein und ggf. zur Aufnahme einer Arbeit umziehen. Pendelzeiten bis 2 1/2 Stunden gelten ohne Umzug als zumutbar.

Jetzt könntest Du die Stelle z.B. noch ablehnen, wenn man Dir weniger Lohn bietet als Du an Arbeitslosengeld erhältst, und zwar nach Berücksichtigung der Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten). Bei ALG II wäre auch das kein Grund mehr, eine Stelle nicht anzunehmen. Und das steht in wenigen Tagen bei Dir an.

Zitat:
Scheiterte aber bei den vorherigen VGs immer daran, da ich u.a. Sprachstörungen habe
Das VG hat diesmal prima geklappt, was sonst nicht der Fall war. Es könnte auch gut noch ein VG mit dem Arbeitgeber ausstehen (der am Ende ohnehin entscheidet), so dass noch gar nicht feststeht, ob Du die Stelle wirklich erhalten kannst.

Dass noch andere Bewerbungen laufen, hat bei der jetzigen Arbeitsmarktlage nicht viel zu bedeuten und auch im Falle einer Einladung zu einem VG kannst Du nicht garantiert mit Erfolg rechnen.

Bis zu einer Vertragsunterschrift kannst Du ohnehin jederzeit noch weitere Gespräche wahrnehmen. Solltest Du dann eine Wahl haben, kannst Du Dir die günstigere Stelle aussuchen.

Ansonsten sehe ich persönlich bei den bis hierhin vorliegenden Infos erst einmal keinen Grund, dieses Bewerbungsverfahren über den PAV nicht fortzusetzen.
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  #9  
Alt 13.06.2010, 18:31
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Umso größer Dein jetziges Loch im LL wird, desto schwieriger wird es, wieder eine Arbeitsstelle zu finden.
Habe genügend Füllmaterial (Kurs, Praktika)

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Das VG hat diesmal prima geklappt, was sonst nicht der Fall war. Es könnte auch gut noch ein VG mit dem Arbeitgeber ausstehen (der am Ende ohnehin entscheidet), so dass noch gar nicht feststeht, ob Du die Stelle wirklich erhalten kannst.
Der Kunde des PAV in Nürnberg, wird auch noch ein VG mit mir machen.

Habe jetzt ja Erfahrungen bei VGs sammeln können. Auch bin ich in einem Kurs, bei dem u.a. VGs simuliert werden. Nur zu lesen, bringt mir nichts.



Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Ansonsten sehe ich persönlich bei den bis hierhin vorliegenden Infos erst einmal keinen Grund, dieses Bewerbungsverfahren über den PAV nicht fortzusetzen.
Danke Dir, werde dieses auch wie gehabt fortsetzen.
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Freundlichen Gruß
Pumuckl
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  #10  
Alt 13.06.2010, 18:41
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Nur zu lesen, bringt mir nichts.
Das ist richtig.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Vorstellungsgesprächen!
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