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#1
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| Hallo, Ich habe mich wieder an einem Vermittler gewendet, da eine interessante Tätigkeit für mich dahintersteckt. Diese ausgeschriebene Stelle, gibt es tatsächlich auf der Website des Vermittlers. Könnt Ihr bitte mal einen Blick auf diesen Vertrag werfen? Der Vertrag ist sehr kurz. Gerade mal 2 Seiten. $ I Beauftragung der Arbeitsvermittlung Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler, fur ihn geeignete offene Stellen zu finden. Der Vermittlungserfolg ist zu dem Zeitpunkt bewirkt, an dem der Auftraggeber mit einem der vorgeschlagenen Unternehmen einen Arbeitsvertrag abschliest, der ein sozialversicherungspflichtiges Beschaftigungsverhaltnis von mehr als 15 Stunden pro Woche betrifft und unbefristet oder im Falle einer Befristung auf langer als drei Monate befristet ist. $ 2 Vermittlungs- und Beschaftigungsbestatigung 1. Der Auftraggeber meldet dem Vermittler unverzuglich, spatestens aber innerhalb von 5 Werktagen, wenn er einen Arbeitsvertrag mit einem vom Vermittler vorgeschlagenen Unternehmen abgeschlossen hat und sein Arbeitsverhaltnis --------------------2. Seite--------------------------------------------- angetreten hat. Gleiches gilt fur die Beschaftigungsbestatigung nach 6 Wochen und 6 Monaten. 2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Vermittler der zustandigen Stelle die ordnungsgemas ausgefullte Vermittlungs- und Beschaftigungsbestatigung vorlegen muss, damit diese anstelle des Auftraggebers das Vermittlungshonorar auszahlt. $ 3 Vermittlungshonorar Das Vermittlungshonorar betragt ()1500€ () 2000€ ()2500€ ( ) (Zutreffendes bitte ankreuzen) $ 4 Vermittlungsgutschein Der Auftraggeber erklart ausdrucklich, Anspruch auf einen gultigen offentlichen Vermittlungsgutschein in der in 5 3 angegebenen Hohe zu haben. Falls diese Erklarung nicht zutrifft, tragt der Auftraggeber das angegebene Vermittlungshonorar selbst. Gutschein liegt bei (bitte ankreuzen): JAX NEIN, wird nachgereicht ----------------------Ende des Vertrages----------------------------- Werde diesen Vertrag später auch als Bild einstellen Vielen Dank im voraus.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#2
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__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl Geändert von pumuckl2 (12.06.2010 um 09:37 Uhr) |
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#3
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| Wie lange ist Dein Vermittlungsgutschein (VGS) noch gültig? Wie lange beziehst Du noch ALG I? Hast Du als Anlage zum Vertrag auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten oder lassen sich welche auf der Homepage des privaten Arbeitsvermittlers (PAV) finden? Wenn ja, kannst Du sie auch noch einstellen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (12.06.2010 um 12:49 Uhr) |
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#4
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| Mahlzeit, ALG1 habe ich noch bis zum 28.07.2010 Der Vermittlungsgutschein ist bis zum 24.07.2010 gültig. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden mir nicht zugesendet. Auch auf der Website, ist nichts zufinden. (Tomaten auf den Augen) Soll ich mal den Link zur Webseite des Vermittlers preisgeben? Der Vermittler, wollte mir natürlich nicht mitteilen, um welche Firma es sich handelt. Verständlich aus Sicht des Vermittlers. Möchte aber nicht die Katze im Sack kaufen. Vllt. gefällt mir diese Firma nicht (schlechtes Image). Rechne auch noch mit 3 ausstehenden, verheißungsvollen Bewerbungen bei Firmen, zum vorstellungsgespräch (im Zeitraum von ca. 2 Wochen) Weitere Bewerbungen folgen auch noch. Was dumm gelaufen ist: Ich hatte vom Vermittler einen Anruf (war auf Weg zum Arzt). Einigte mich freundlich mit ihm, daß ich in 2 Std.zurückrufe. Nach 2 Std. war ich erst beim Arzt fertig. Ich ging in eine ruhige Umgebung und rief ihn an. Dachte erst, wir vereinbaren einen VG-Termin. Weit gefehlt. Er wollte gleich ein VG, am Telefon (Vermittler in Chemnitz). So unterhielten wir uns über eine Stunde. Vieles war nur eine Wiederholung dessen, was in meinem LL, Zeugnissen stand. Obwohl ich überhaupt nicht auf ein VG vorbereitet war, stellte ich ihm 4 Fragen, viele Fragen umging er aber geschickt (Tätigkeiten beim Kunden im Einzelnen). Dies Frage, kann nur der Kunde beantworten.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl Geändert von pumuckl2 (13.06.2010 um 12:47 Uhr) |
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#5
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| Zitat:
Als Du das letzte Mal einen Vertrag von einem PAV eingestellt hattest, fand sich darin ein Paragraph, der laut Hinweisen, welche die Bundesagentur für Arbeit (BA) schriftlich zum VGS mitgibt, ungültig ist. Auch in den AGB fand sich eine Regelung, die nicht mit den Bestimmungen der BA zum VGS vereinbar war. Dergleichen kann ich diesmal nicht sehen. Zitat:
Wenn Du die Arbeitsstelle, für die Du Dich interessierst, bekommst, schickst Du ihm Deinen Original-VGS. Jetzt erhält er mit dem Vertrag erst einmal nur eine Kopie. Zitat:
Sollte er also dann eine Beschäftigungsbestätigung von Dir brauchen, gibst Du sie ihm natürlich. Zitat:
In den Paragraphen, die Du eingescannt hast, steht nichts zu Gültigkeit des Vertrags und/oder Kündigung. Das bedeutet, der Vertrag läuft auch nach Ablauf des VGS weiter und er kann jederzeit gekündigt werden. Du kannst ihn also z.B. direkt wieder kündigen, wenn Du die Arbeitsstelle nicht erhältst, oder zum 24.7., weil anschließend Dein VGS nicht mehr gültig ist. Eine Begründung brauchst Du aber für die Kündigung nicht. Wenn Dir dieser PAV noch andere Arbeitsstellen anbieten kann, wirst Du den Vertrag natürlich nicht kündigen wollen. Aber denke an die Gültigkeit Deines VGS! Du kannst den PAV nur mit dem VGS bezahlen, solange er gültig ist. Laut Vertrag musst du eine Vermittlung ohne gültigen VGS selbst bezahlen. Für Selbstzahler gelten manche Regelungen nicht, die mit dem VGS verbunden sind. So wird z.B. das Vermittlungshonorar sofort als Ganzes fällig. Der PAV arbeitet nach dem Maklergesetz. Wie ein Wohnungsmakler will er nach der Vermittlung bezahlt werden und das muss er auch so wollen, denn davon lebt er. Die Vermittlung eines jeden Arbeitsvertrags, der bis inklusive 24.7. unterschrieben ist und die Bedingungen an Wochenstundenzahl und Dauer erfüllt, kannst Du mit diesem VGS bezahlen. Gibt es Verzögerungen mit der Vertragsunterschrift oder bietet Dir der PAV im Anschluss noch eine Stelle an, so musst Du eine andere Lösung finden. So könntest Du z.B tatsächlich für die einzelnen Tage bis zum Ablauf Deines ALG I noch einen neuen VGS beantragen (ganz einfach formlos; es zählt das Datum der Beantragung als erstes Gültigkeitsdatum). Beziehst Du ALG II, so kannst Du ebenfalls einen VGS beantragen, der ist dann aber eine Kann-Leistung (frag ggf. noch mal nach, falls Du dann einen VGS brauchen solltest). Beziehst Du gar kein ALG, so bekommst Du auch keinen VGS mehr. Vergesse also nicht, das Gültigkeitsdatum im Auge zu behalten und ggf. den Vertrag mit dem PAV zu kündigen. Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (13.06.2010 um 17:17 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Musst Du denn für die Stelle umziehen? Sonst gebe mir doch wirklich mal einen Link und einen Hinweis, welche Stelle es ist. Vielleicht lässt sich etwas darüber finden.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
pumuckl2 (13.06.2010) | ||
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#7
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Scheiterte aber bei den vorherigen VGs immer daran, da ich u.a. Sprachstörungen habe, wenn ich Nervös bin. Beim VG per Telefon, hat man davon nichts bemerkt. Im normalen Arbeitsalltag, merkt man es wenig. Besuche seit Mittwoch, eine Logopädin. Zitat:
Tätigkeiten: WE, Einbuchen über SAP/R3, Einlagern, Kommissionieren, Verpacken und Versenden. Vieles steht ja so in der Stellenanzeige. Aber ich wollte Details wissen. Nein. Die Stelle ist in Nürnberg. Aber welcher OT (Ortsteil)? Wollte er mir nicht sagen. Fahrtkosten/-zeit sind auch entscheident.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl Geändert von pumuckl2 (13.06.2010 um 15:51 Uhr) |
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#8
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Umso größer Dein jetziges Loch im LL wird, desto schwieriger wird es, wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Nach Ablauf Deines ALG I musst Du jede Arbeitsstelle annehmen, die Dir angeboten wird - auch von Seiten des Jobcenters und auch Maßnahmen, in die Dich das Jobcenter einweist, oder 1-€-Jobs, und zwar überall in Deiner Stadt. Obendrein musst Du örtlich flexibel sein und ggf. zur Aufnahme einer Arbeit umziehen. Pendelzeiten bis 2 1/2 Stunden gelten ohne Umzug als zumutbar. Jetzt könntest Du die Stelle z.B. noch ablehnen, wenn man Dir weniger Lohn bietet als Du an Arbeitslosengeld erhältst, und zwar nach Berücksichtigung der Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten). Bei ALG II wäre auch das kein Grund mehr, eine Stelle nicht anzunehmen. Und das steht in wenigen Tagen bei Dir an. Zitat:
Dass noch andere Bewerbungen laufen, hat bei der jetzigen Arbeitsmarktlage nicht viel zu bedeuten und auch im Falle einer Einladung zu einem VG kannst Du nicht garantiert mit Erfolg rechnen. Bis zu einer Vertragsunterschrift kannst Du ohnehin jederzeit noch weitere Gespräche wahrnehmen. Solltest Du dann eine Wahl haben, kannst Du Dir die günstigere Stelle aussuchen. Ansonsten sehe ich persönlich bei den bis hierhin vorliegenden Infos erst einmal keinen Grund, dieses Bewerbungsverfahren über den PAV nicht fortzusetzen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#9
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Zitat:
Habe jetzt ja Erfahrungen bei VGs sammeln können. Auch bin ich in einem Kurs, bei dem u.a. VGs simuliert werden. Nur zu lesen, bringt mir nichts. Danke Dir, werde dieses auch wie gehabt fortsetzen.
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#10
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Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinen Vorstellungsgesprächen!
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pumuckl2 (13.06.2010) | ||