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#1
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| hallo ich bin neu hier und hab eine frage und hoffe auf antwort also ich bin seit 4 monaten in arbeit hab 6 monate probezeit --- bin aber von den 4 monaten 2 monate schon krankgeschrieben jetzt gibt es einen aufhebungsvertrag da ich nicht weiß wie lange ich noch krank bin meine frage bekomm ich eine sperre vom amt (harz4 aufstockung zum gehalt ) |
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#2
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| Unterschreibe diesen bloß nicht,wenn du das Unterschreibst dann wirkst du an deiner Kündigung mit und bekommst eine Sanktion..(Sperre oder Kürzung).. Wenn du unter 25 Jahre bist,werden deine Leistungen zu 100% gekürzt,für 3 Monate... Über 25 Jahre bekommst du 3 Monate lang 30% Kürzung deines Regelsatzes(351€)... D.h. Statt den 351€ würdest du nur 246€ zum Leben bekommen plus deine Miete.. Wenn du krank bist,dann bist du krank..Warte bis der AG dich kündigt,dann sieht die Sache wieder anders aus..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (17.06.2009 um 18:38 Uhr) |
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kleinefee09 (17.06.2009) | ||
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#3
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| ich bin über 25 und habe 2 kinder auch mit ärztlichem atest ?? |
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#4
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| Wenn der Arzt dir Bescheinigt das du diese Arbeit nicht mehr machen darfst,wegen deiner Erkrankung,dann bekommst du keine Sanktion..Aber Trotzdem keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben..Attest vom Arzt holen,dann zur Arge,deinen Fall schildern und die zusage zur Unterschrift des Aufhebungsvertrages holen...Und erst wenn du diese SCHRIFTLICH hast,Unterschreiben.. Es ist aber denkbar das die Arge dich zum Medizinischen Dienst schicken wird,der wird das dann entscheiden.. Also ganz Wichtig,Aufhebungsvertrag noch nicht Unterschreiben... Alles Gute und Viel glück...
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kleinefee09 (17.06.2009) | ||
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