Ausbildung nicht beendet!
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Ausbildung nicht beendet!

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  #1  
Alt 05.08.2009, 19:05
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Hallo!

ich habe folgendes Problem:

Die Tochter meiner Freundin war in der Ausbildung. Im Mai/Juli hat sie die Prüfung nicht gemacht, weil sie nicht zugelassen war bzw. verlängern wollte bis Dezember/Januar.

Seit Juli oder früher geht sie jeden Montag zum Arzt und lässt sich krankschreiben, in der Regel bis Mittwoch. Donnerstag dann wieder bis Freitag. Das seit mindestens 8-9 Wochen geht es so. Heute hat sie ihre elektronische Bescheinigung bekommen für das Jahr 2009.

Würde sie trotzdem einen bekommen, weil die Ausbildung offiziell bis Juli 2009 ging oder erst im Dezember 2009 weil sie die Ausbildung verlängert? Sie hat frühzeitig um eine Verlängerung der Ausbildung beantragt. Ich weiss nicht, ob er genehmigt wurde - z. B. aufgrund von Fehltagen. Sie hat wirklich richtig oft gefällt. Die Noten waren mehr als miserabel, den Unterricht hat sie selten verfolgt.

Meine Freundin ruft auch nicht im Betrieb an. Sie wird nach meiner Meinung nach angelogen, wenn sie fragt, ob sie überhaupt noch in der Ausbildung ist.
Ich hätte mich schon längst informiert.

Sie mag ihre Ausbildung scheinbar nicht und möglicherweise hat sie Angst, dass ihr Chef sie zur Schnecke macht!

Hat jemand eine Idee warum sie jetzt schon eine Lohnbescheinigung hat?

Danke für Eure Antworten
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  #2  
Alt 05.08.2009, 20:01
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Zitat:
Heute hat sie ihre elektronische Bescheinigung bekommen für das Jahr 2009.
Ich vermute, der Ausbilder hat das Ausbildungsverhältnis beendet.

Rufe mal bei der Krankenkasse an, ob der Ausbilder die Tochter deiner Freundin bei der Krankenkasse abgemeldet hat.
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chocolat chaud (06.08.2009)

  #3  
Alt 05.08.2009, 20:36
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Nonte,der AG hat bis zu sechs Wochen Zeit,sie abzumelden..

Besser direkt beim Betrieb Informieren...
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chocolat chaud (06.08.2009)

  #4  
Alt 06.08.2009, 00:07
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Standard das werde ich machen

Hallo!

Danke!

ich werde dann morgen früh anrufen. Ob das meiner Freundin passt oder nicht. Ihr ist es mittlerweile egal, wie sie sagt. Ich glaube, dass meine Freundin so hart tut, aber die Tochter ist auch 24 und muss wissen, was sie tut!

Aber was Ihr schreibt bestätigt bereits meine Vermutungen

Danke
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  #5  
Alt 06.08.2009, 00:12
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Zitat:
aber die Tochter ist auch 24
Sollte das Ausbildungsverhältnis nicht mehr bestehen und auch nicht wieder aufleben, müsste sich die Tochter arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, sei es nun ALG I und/oder ALG II.

Da Krankenversicherungspflicht besteht, müsste geklärt werden, ob bei er Krankenkasse Beitragsschulden aufgelaufen sind.

Beitragsschulden sind Gift und gefährden den Krankenversicherungsschutz!!
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chocolat chaud (06.08.2009)

  #6  
Alt 06.08.2009, 09:55
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Standard Krach!

Ich habe heute deswegen Krach mit meiner Freundin!

Konkret möchte ich wissen, würde sie auch jetzt (Anfang August) einen Lohnsteuerbescheinigung bekommen, wenn sie die Ausbildung verlängert hätte? Weil offiziell geht ja die Ausbildung von August bis Juli nach 3 Jahren. Aber wenn man verlängert, weil man die Prüfung nicht schafft, bekommt man dann auch im Juli eine LSB und dann wieder eine im Dezember am Ende eines Jahres?

@ Nontestatum: Ob sie AlG 1, 2 oder 3 beantragt, ist mir völlig wurst. Sie lebt nicht auf meine Kosten!
Sie ist 24, alt genug, zum wissen, was man macht! Ausser Alkohol und Parties im Kopf hat sie nichts anderes.

Eigentlich weiss ich nicht mal warum ich hier überhaupt die Frage stelle. Sie ist nicht meine Tochter (zum Glück - ich würde mich schämen so erzogen worden zu sein).

Und ich werde mich mit Sicherheit schön raushalten...

Ich will selber ausbilden als Meister, kann nicht. Die Frage interessiert mich auch so speziell! Ich weiss nämlich nicht, wann ich mein Paket bekommen habe, weil ich nach Beenden der Ausbildung (im Mai) bestanden und bin aber noch im Betrieb geblieben. Ich weiss nämlich nicht mehr, wann ich was von wem bekommen habe!

Chocolat
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  #7  
Alt 06.08.2009, 10:03
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Nonte,der AG hat bis zu sechs Wochen Zeit,sie abzumelden..
Warum sollte der AG sie abmelden, wenn sie eigentlich, laut ihre Aussage, noch im Betrieb ist? Sie hat ja um eine Verlängerung der Ausbildung verlangt. Was muss passieren, damit 1. eine Verlängerung nicht genehmigt wird, 2. Trotz Genehmigung (gehen wir davon aus, dass es so ist) sie abgemeldet wird? 3. Liegt es an ihre Noten (fast nur 5 oder die Arbeiten gar nicht erst geschrieben), 4. Liegt es an ihre Fehlzeiten? in der Regel jede Woche 2 Tage gefehlt davon 1 Schultag über 2 Jahre verteilt. Also in 730 Tage mindestens 400 gefehlt oder sogar mehr!

Was kann den ein Arbeitgeber überhaupt tun?
Es gibt auch den Fall: wenn man krank ist über ein paar Tage hinweg ist, geht man zum Arzt, kriegt eine Krankmeldung. Plötzlich ist man im Urlaub krank. Manche gehen extra im Urlaub (ich kenne einer) zum Arzt, kriegt eine Krankmeldung und der Urlaub ist dann wieder da. Wenn er das jedes mal macht - z. B. 25 Tage Urlaub, 20 davon durch Krankschreiben wieder vorhanden, dann hat er 55 Tage Urlaub. Dann nimmt er mal wieder eine Woche Urlaub, ist wieder krank - 5 Tage gefehlt, dann sind es 60 Tag. So kann man weiterleben.

Wie kann sich ein AG dagegen wehren? AN haben immer mehr Rechte?
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