Aussage des Personalrates
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Aussage des Personalrates

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  #1  
Alt 04.08.2008, 16:34
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Hallo,

ich hoffe, man kann mir hier ggf. weiterhelfen, da ich leider keine entsprechende Rubrik gefunden habe.

Hintergrund ist, das ich mich intern auf eine höherwertigere Stelle beworben habe, aber leider eine Absage erhalten habe.

Nun ist unser internes Vergabesystem etwas chaotisch und ich habe einfach das Gefühl und auch die Aussage der Personalabteilung (!) das meine Bewerbung falsch interpretiert wurde.
So wurde als Hauptgrund der Ablehnung ein fehlender PKW bemängelt - dummerweise zahlt der AG seit Jahren meinen PKW-Stellplatz. Eine angegebene aber nicht vorhandene Qualifizierung meiner Mitbewerberin wurde trotz Kenntnis des fehlenden Abschlußes anerkannt.

Mir wurde parallel eine Stelle in einem Team angeboten, welches Zuarbeiten und Hilfsarbeiten ausübt und in welchem eine fachlich qualifizierte Ausbildung sowie (m)eine Qualifikationen im Bereich Marketing und als Führunhgskraft völlig unnötig sind.

Da ich mir beruflich nichts zuschulden kommen lassen habe und auch mein aktuelles Arbeitszeugnis nur löblich (nicht weglobend !!!) von mir spricht, habe ich den Personalrat um Stellungnahme gebeten, wieso man einer (offentsichtlichen) Dekradierung meinerseits zugestimmt hatte (Mitbestimmung des Personalrates).

Hierauf bekam ich die Aussage, das mich dies nichts angehe und ich keine Auskunft erhalten werde.
...bzgl. der Stellenbesetzung können wir Ihnen mitteilen, dass wir unseren Mitbestimmungspflichten nachgekommen sind. Eine direkte Begründung unsererseits steht den betreffenden Kolleginnen u. Kollegen nicht zu."...

Jetzt suche ich nach einer Möglichkeit diese Aussage zu widerlegen.

Kann mir jemand weiterhelfen? ich denke schon, das ich den Anspruch habe, hier eine entsprechende Aussage des (von mir gewählten) Betriebsrates zu bekommen. Schließlich sollten sich diese Kollegen auch für die Belange der Mitarbeiter einsetzen und sich nicht nur Ihren Allerwertesten auf dem Arbeitsplatz sichern (koch !!!!!!!)
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  #2  
Alt 04.08.2008, 21:22
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Hallo Sylli,

du hast schon im Juni ein thread zu dem Thema erstellt. Deine Fragen scheinen mir damals wie heute eher was für einen in Arbeitsrecht bewanderten Anwalt zu sein.

Wenn du dein Thema durch zusätzliche Infos/Fragen ergänzen möchtest, wäre es für das Verständnis eventueller Helfer sinnvoll, die entsprechenden Beiträge mit dem "Antworten"-Button an den ursprünglichen thread anzuhängen.
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wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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Sylli (05.08.2008)

  #3  
Alt 05.08.2008, 09:08
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Ich danke dir für die Antwort.

Leider hatte ich diese auf meine letzten beiden Treads nicht erhalten.
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  #4  
Alt 05.08.2008, 09:55
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Noch nicht viel in Foren unterwegs gewesen, oder?
Keine Antwort heißt meistens *nix-weiß* und ist immer noch besser als Fehlinformation und unsachliche Kommentare. Ansonsten sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass man sich parallel an fachkundiger Stelle schlau macht, wenn einem die Antwort auf bestimmte Fragen wichtig ist, weswegen ich mich etwas über dich wundere. Hoppla, unsachliches Kommentar! Ich pfeife mich besser zurück
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  #5  
Alt 05.08.2008, 10:01
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???
Das bin ich von anderen Foren so nicht gewöhnt. Da meldet sich dann auch schon der Mod und weißt auf Grund der "Nichtbeantwortung ect" hin ( Mod sollte sich schließlich im Thema des von ihm betreuten Forums´s auskennen ) upps...auch unsachlich?

Eine parallele Info habe ich selbstverständlich eingeholt, da mir dieses Thema sehr wichtig ist.

Und anhand meiner 3 Treads kann man schon herauslesen, das es Feinheiten im Thema gibt, da sich dieses weiterentwickelt hat.

Fall hat sich hier aber für mich erledigt, da ich wohl doch "höhere" Stellen ansprechen muss und werde.
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  #6  
Alt 05.08.2008, 10:43
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Zitat:
Zitat von Sylli Beitrag anzeigen
???
Das bin ich von anderen Foren so nicht gewöhnt. Da meldet sich dann auch schon der Mod und weißt auf Grund der "Nichtbeantwortung ect" hin

Hut ab, vor den Mod's die den Grund der Nichtbeantwortung jederzeit nennen können. Ich bin erst seit kurzem Mod und trau mich noch nicht so schnell, stellvertretend für alle Mitglieder diesbezüglich ein Urteil zu fällen. Daher bitte ich um Nachsicht, nehme es aber gern als konstruktive Anregung auf

( Mod sollte sich schließlich im Thema des von ihm betreuten Forums´s auskennen ) upps...auch unsachlich?

Nicht unsachlich, nur dem üblichen Irrglauben erlegen. Mods haben vor allem die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es im Forum gesittet zugeht. Zeichnen sich aber auch dadurch aus, dass sie ihre Erfahrungen und Kenntnisse zum einen oder anderen Thema gern weitergeben .

Eine parallele Info habe ich selbstverständlich eingeholt, da mir dieses Thema sehr wichtig ist.

Siehste, dass ist der Unterschied zwischen einem potentiellen Mod und einem User. Ersterer hätte die bislang gewonnen Erkenntnisse zu der Fragestellung zum Nutzen anderer User gepostet.
wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!
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  #7  
Alt 05.08.2008, 10:49
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Du Schlurri :-) hast auch immer das letzte Wort
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  #8  
Alt 05.08.2008, 11:02
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... nicht wenn du dich entschließt zu berichten, was die höhere Stelle zu deinem Fall gesagt hat
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  #9  
Alt 05.08.2008, 11:20
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Na gut, wenn du mich so drängst..., aber viel ist im Moment noch nicht herausgekommen.

Aufgrund meiner Ablehnung zur Bewerbung, hatte ich mich an den örtlichen Personalrat (ÖPR) gewandt und um Hilfe gebeten, inwieweit ich hier tätig werden kann. Dieser gab mir zur Auskunft:".. Naja, ist halt so, damit müssen Sie leben. Weitere Möglichkeiten als die Entscheidung anzunehmen sehen wir nicht!"..

Daraufhin habe ich mich an den Gesamtpersonalrat (GPR) und parallel an die Gewerkschaft gewandt und von beiden die gleiche Aussage erhalten:

- rein präventiv ein Arbeitszeugnis anfordern
- schriftliche Stellungnahme des ÖPR anfordern, wieso Bewerbung trotz offentsichtlicher Defizite in der Bewertung nicht angenommen wurde
- schriftliche Stellungnahme anfordern, wieso einer "Degradierung" also Einsatz in unterer Hirarchie befürwortet wurde

Nachdem ich nun 3 Wochen lang nichts vom ÖPR gehört habe, habe ich mal erinnert und nun die (im oberen Teil des Themas) benannte Antwort erhalten.

Damit habe ich mich wieder an den GPR gewandt, welcher erst einmal einen Lachanfall überstehen musste. Ich glaube vom Kopfschütteln hat der noch heute ein Schleudertrauma.

Der GPR will mir nun die Unterlagen raussuchen, aus welchen hervorgeht, das ich eine Auskunftsrecht habe und der ÖPR eine Auskunftspflicht.
Von der Gewerkschaft habe ich leider noch keinen erreicht - würde sich aber mit dem GPR decken.

Ich kann zwar nun nichts mehr an der Stellenbesetzung ändern, jedoch bin ich ein kleiner Stinker und möchte dem ÖPR auch mal auf die Finger klopfen - in meinen Augen ist er seiner Mitbestimmung in keinster Weise nachgekommen - daher auch die pampige Aussage seinerseits an mich.

Man hat die Unterlagen ungesehen abgenickt und dies ist nicht ok.
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wombat (05.08.2008)

  #10  
Alt 05.08.2008, 12:14
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In Punkto Betriebs- & Personalrat bin ich ein unbeschriebenes Blatt, hege aber als ehemalige Ostblockstaatlerin ein ausgeprägtes Misstrauen gegen Funktionäre jeder Sorte. Wie unser Nonte sagen würde "eine Krähe hakt der anderen nicht die Augen aus". Deshalb denke ich, dass der Gang zu einer unabhängigen Instanz, sprich Anwalt klarere Ergebnisse einbringen würde.
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Geändert von wombat (05.08.2008 um 12:22 Uhr)
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