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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, in die große Welt der Userforen! Ich hoffe hier eine Antwort auf meine Fragen zu bekommen und würde mich daher sehr freuen. Zu mir: - bin momentan 17 Jahre alt, werde Mitte August 18 und fange ab dem 1.9. als Lokführer eine Ausbildung an mit dem Gehalt von 650€ brutto. - bin z.Z. Hausmeisterzivi und bin "noch" im Genuss zuhause leben zu können, weil der Arbeitsplatz nur 7km entfernt ist. - meine Eltern sind getrennt lebend - Sorgerecht liegt nur bei meiner Mutter, die z.Z. dauerhaft Krankengeld bezieht und neu verheiratet ist / mein leiblicher Vater wiederum geht arbeiten und hat einen behinderten Sohn und lebt mit einer neuen Frau in einer Ehe. - Mobilität: 50ccm Quad, aber nicht ausreichend für weite Strecken Zu den Fragen: Ich möchte aus Platzgründen und Mobilität zum Zeitpunkt der Ausbildung ausziehen. Da mein Arbeitsplatz und mein Wohnort beiderseits ungünstig in der Infrastruktur sind, orientier ich an meinem Ausbildungsort Köln, um so nah wie möglich am Arbeitsplatz und Berufsschule wohnen zu können. Die Strecke von meinen Eltern aus, wären regulär 30km, aber mit meinem 45km/h Quad ist das nicht möglich solche Strecken zu fahren. Für ein Auto fehlt leider das Geld... Daher wäre meine Frage: Was mir zusteht, um eine Wohnung bestreiten zu können plus dem Lebensunterhalt in dem Alter. Mit freundlichen Grüßen, CargoGmbH |
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#2
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| Bitte informiere Dich, wie hoch Dein Nettoeinkommen sein wird. Hier ist z.B. ein Brutto-Netto-Rechner: Gehaltsrechner und Brutto Netto Rechner Gehalt bei nettolohn.de! Plus Kindergeld: Hier findest Du Informationen: Kindergeld - www.arbeitsagentur.de Achtung: Die für Dich relevanten Informationen stehen in diversen Unter- und Unterunterkapiteln. Bitte die Links im Text und der rechten Leiste beachten. Deine Bezüge dürfen für Kindergeld 8.004,00 € (netto nach Abzug einiger Dinge) pro Jahr nicht überschreiten. Informiere Dich bitte gründlich, welche Bezüge (außer Deinem Nettoeinkommen) für diese Summe mit berücksichtigt werden. So wird laut Info der Arbeitsagentur z.B. Wohngeld bei den Bezügen mit eingerechnet, Kindesunterhalt jedoch nicht (=> Einkommensgrenze => Bezüge). Im Kapitel Einkommensgrenze findest Du auch Hinweise zum Kindergeld nur für einen Teil des Jahres (bei Dir bei Beginn und vermutlich Ende der Ausbildung der Fall). Dann gelten die 8.004,00 € anteilig für die entsprechenden Monate. Für die Ermittlung der 8.004 € ist laut der Infos auf der Homepage der Arbeitsagentur bei den Einkünften mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten glaubhaft gemacht werden. Lese Dich insbesondere durch die Kapitel und Hinweise, was evtl. noch alles abgezogen werden kann, z.B. in diesen Unterkapiteln:
Plus Unterhalt: Außerdem hat Dein Vater Kindesunterhalt zu leisten, so lange Du in einer Ausbildung bist. Kindesunterhalt - Unterhalt Kinder - Scheidung - Kind Plus evtl. Wohngeld? Außerdem könntest Du prüfen, ob Du einen Wohngeldanspruch hast. Gebe mal bei Google das Wort Wohngeldrechner und Dein Bundesland ein. Mit einem entspr. Rechner kannst Du einen ungefähren Eindruck gewinnen, ob Dir Wohngeld zustehen könnte. Z.B. bieten etliche Landesministerien Wohngeldrechner an. Wähle einen solchen Anbieter. Es gibt nämlich auch Websides, welche die Errechnung von Wohngeld kostenpflichtig anbieten. Das finde ich nicht ganz seriös, da eine solche Online-Auskunft stets unverbindlichen Charakter hat.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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