Avk Arbeitsvermittlung Seriös?Weiss nicht was wir machen sollen?
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Avk Arbeitsvermittlung Seriös?Weiss nicht was wir machen sollen?

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  #1  
Alt 15.01.2010, 15:58
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Frage Avk Arbeitsvermittlung Seriös?Weiss nicht was wir machen sollen?


Hallo mein Mann ist leider letztes Jahr arbeitslos geworden.Wir wohnen etwas ausserhalb auf dem Land so das es hier schwer ist Stellen zu finden!

Jetzt hat mein Mann sich über eine Private Arbeitsvermittlung beworben und zwar bei der Avk!Und er soll am Montag nach Essen zu einem Gespräch.Das ist von uns ca.180kg weg.Hin und zurück aber.

Jetzt habe ich aber gelesen das diese besagte Firma nur die Leute abzieht mit diesem Vermittlungschein.(Den hat mein Mann)Denn danach hat die Frau am Telefon als erstes gefragt!

Der Lohn wäre 7,38€ aber ich weiss nicht ob Brutto oder Netto?

Mein Mann müsste dann 8Std.in 3 Schichten arbeiten.Will er auch aber wir wissen jetzt nicht genau wie Seriös das ganze ist?Und ob wir noch irgendwelche Unterstützung bekommen würden?Da die Benzin kosten ja auch nicht wenig wären!

Danke für eure Hilfe
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  #2  
Alt 16.01.2010, 03:10
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Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Avk

Dies ist jetzt eine erste Antwort auf Deine Anfrage. Ich konnte jetzt noch nicht ausführlich recherchieren. Vielleicht stelle ich in den nächsten Tagen hierzu noch etwas ein.

Große, professionelle private Arbeitsvermittlung

Es gibt viele kleine, teils auch wenig professionell arbeitende private Arbeitsvermittler. Dazu zählt die AVK NICHT. Sie zählt zu den großen privaten Arbeitsvermittlungen in NRW. (Homepage lässt sich leicht im Internet finden und auch viele andere Infos, z.B. über Google.)

Qualitätskriterien

Die AVK ist Mitglied im Ring der privaten Arbeitsvermittler - RdA. Das ist ein Verband, der Qualitätsrichtlinien aufstellt. Diese Richtlinien kann man hier nachlesen:

Qualitätsrichtlinien - Ring der privaten Arbeitsvermittler (RdA) Bundesverband

Der RdA hat laut dieser Seite auch ein Beschwerdemanagement. Wenn der AVK also jemanden "abziehen" würde, könnte man sich sowohl beim Kunden-Reaktionsmanagement der Arbeitsagentur als auch bei diesem Verband beschweren.

Frage nach dem Vermittlungsgutschein gleich zu Beginn ist okay

Dass Dein Mann nach dem Vermittlungsgutschein (VGS) gefragt wurde, ist normal. Private Arbeitsvermittler (PAV) bekommen kein Gehalt von der Arbeitsagentur, sondern erhalten eine Gebühr über den VGS.

Dabei arbeiten sie auf Erfolgsbasis. Das heißt: sie bekommen überhaupt nur dann Geld, wenn sie jemanden erfolgreich vermittelt haben, und dann auch erst, nachdem das Arbeitsverhältnis sechs Wochen Bestand hatte. Dann jedoch gibt es nur die ersten 1.000 €. Die zweiten 1.000 € gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis auch nach sechs Monaten noch besteht.

Hat jemand keinen VGS, dann könnte der PAV ja nicht für lau arbeiten. Die Arbeitsvermittlung ist sein Job. Er muss als Selbstständiger von diesem Job leben.

Man kann einen PAV auch ohne VGS für sich eine Arbeitsstelle suchen lassen, dann müsste man ihn aber selbst bezahlen. Das aber wäre von einem kleinen Gehalt kaum möglich.

Und deshalb ist es gut und richtig, wenn Dein Mann gleich nach dem VGS gefragt wird. Sonst würde er womöglich extra zu einem Gespräch nach Essen fahren und dort würde sich dann erst herausstellen, dass die ganze Sache gar nicht machbar wäre.

Kosten für die Fahrt zum Bewerbungsgespräch

Soweit ich weiß, zahlt die Arbeitsagentur leider keine Fahrten zu Bewerbungsgesprächen bei PAV (wie z.B. auch nicht zu Personalvermittlungen, die für die Arbeitgeberseite auf die Suche nach Arbeitskräften gehen)

Der PAV und der Arbeitgeber

Der PAV ist nur der Vermittler. Die private Arbeitsvermittlung ist eine Alternative zur Arbeitsagentur (der staatlichen Vermittlung). PAV können ergänzend eingesetzt werden. Damit sollen Arbeitssuchende eine höhere Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung bekommen, als wenn sich nur die Arbeitsagentur darum kümmern würde (wozu sie ja eigentlich gar nicht wirklich das Personal hat).

Vermittelt werden Arbeitssuchende an Arbeitgeber.

Der PAV selbst ist also ebenso wenig der Arbeitgeber wie die Arbeitsagentur. Er vermittelt zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern, führt die beiden Seiten zusammen.

Kopie des VGS und Vermittlungsvertrag

Am Montag erhält die AVK von Deinem Mann nur eine Kopie des VGS. Erst wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, erhält die AVK das Original.

Mit mehreren Kopien des VGS kann Dein Mann nämlich mehrere PAV damit beauftragen, für ihn eine Arbeitsstelle zu suchen.

Außerdem ist ein Vermittlungsvertrag abzuschließen, zu dem ich in einem weiteren Beitrag noch etwas sagen werde.

Kostenzuschüsse für die Aufnahme von Arbeitsstellen

Ist denn die Arbeitsstelle auch in Essen? Da die AVK bundesweit tätig ist, kann die Arbeitsstelle theoretisch überall sein.

Bezüglich der Aufnahme einer Arbeitsstelle kann es Kostenzuschüsse von der Arbeitsagentur geben. Dafür können wir ebenfalls Tipps geben. Es wäre jedoch zunächst wichtig zu wissen, wo die Arbeitsstelle ist bzw. wie weit von Euch entfernt.

Wohngeld oder Aufstockung durch ALG II

Reicht das Gehalt nicht für Euren Lebensunterhalt aus, so kann zusätzlich Wohngeld oder ALG II beantragt werden.

Um welche Arbeit handelt es sich denn?

Ist der Arbeitgeber ein Zeitarbeitsunternehmen?

Deine Verunsicherung

Durch meine erste Suche konnte ich nichts Beunruhigendes an der AVK finden.

Zitat:
Jetzt habe ich aber gelesen das diese besagte Firma nur die Leute abzieht
Gib mir einen Tipp, wo Du das gelesen hast, entweder als Antwort hier im Thema oder schreib mir eine private Nachricht. Dann kann ich versuchen nachzuvollziehen, was es damit auf sich hat.

Sollte etwas dran sein, so würde das nicht nur uns interessieren, sondern auch andere private Arbeitsvermittler, Verbände etc. Für PAV ist es nämlich sehr unangenehm, dass es in ihren Reihen auch "schwarze Schafe" gibt, da das Image aller PAV darunter leidet.

Die meisten entsprechenden Infos, denen ich bislang nachgegangen bin, haben sich aber als haltlos herausgestellt.
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  #3  
Alt 16.01.2010, 21:14
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Standard Jobgarantie bei einem PAV?

In vielen Internetforen findet man enttäuschte Äußerungen darüber, dass Leute einen VGS bei einem oder mehreren PAV abgegeben haben, ohne dass sie am Ende eine Arbeitsstelle bekamen.

Letzten Endes sucht immer der Arbeitgeber seine Arbeitskräfte aus. Der PAV kann nur Vorschläge machen.

Es kann also sogar sein, dass dieselbe Stellenanzeige hinterher wieder ausgeschrieben wird. Das bedeutet nicht unbedingt eine Fake-Anzeige.

Der PAV verdient an seiner Arbeit erst etwas, wenn er Leute erfolgreich vermittelt hat (siehe Text in meinem ersten Beitrag). Er kann also als vernünftiger Mensch gar kein Interesse daran haben, unnötig Adressen zu bearbeiten oder sogar für nix Vorstellungsgespräche zu führen. Bei seriösen PAV ist also davon auszugehen, dass es die ausgeschriebenen Stellen tatsächlich gibt.

Eine Jobgarantie gibt es jedoch nicht, wenn man einen Vermittlungsvertrag mit einem PAV geschlossen hat.
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  #4  
Alt 16.01.2010, 21:18
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Standard Aussagen über die AVK in Internetforen

Nun habe ich auch einmal nachgesehen, ob es in anderen Foren bereits Äußerungen über die AVK gibt.

So hast Du Deine aktuelle Frage auch in anderen Foren eingestellt. Die Antwort von Conny N in einem dieser Foren bezieht sich auf ein Zeitarbeitsunternehmen.

PAV: Was ein privater Arbeitsvermittler macht, habe ich in meinem ersten Beitrag geschildert. Er ist nicht der Arbeitgeber, sondern vermittelt nur.

Zeitarbeitsunternehmen: Ist ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber ausleiht. Man nennt das Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ).

Zwischen diesen beiden gibt es häufig Verwechslungen.

Ein PAV kann einen Arbeitssuchenden aber auch an ein Zeitarbeitsunternehmen vermitteln. Ein Zeitarbeitsunternehmen ist für einen PAV ein ganz normaler Arbeitgeber. Manche Arbeitssuchende, die nicht gerne in der Zeitarbeit arbeiten wollen, freuen sich darüber nicht gerade.

Viele PAV bieten verschiedene Dienstleistungen an, z.B. auch Personalvermittlung als Dienstleistung für Arbeitgeber.

Manche PAV bieten zusätzlich auch ANÜ an. Sie haben also verschiedene Gewerbe: Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.

Verboten ist es jedoch, an sich selbst Leute zu vermitteln. Der PAV und der Arbeitgeber müssen also verschiedene Unternehmen sein.

Die AVK bietet keine ANÜ an. Deshalb kommt das in diesem Fall ohnehin nicht infrage.

Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber des Stellenangebots, um das es in dem Bewerbungsgespräch geht, ein Zeitarbeitsunternehmen ist.

Negative Äußerungen, die sich speziell auf die AVK beziehen, konnte ich in Internetforen spontan nicht finden.
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  #5  
Alt 16.01.2010, 21:26
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Standard Der Vermittlungsvertrag der AVK

Damit ein PAV für einen Arbeitssuchenden tätig wird, muss ein Vermittlungsvertrag unterschrieben werden. Außerdem erhält der PAV – wie weiter oben beschrieben – eine Kopie des VGS.

Der VGS hat eine bestimmte Gültigkeit. Meistens ist er drei Monate gültig.

Wenn der VGS nicht mehr gültig ist, verfällt jedoch i.d.R. nicht der Vertrag mit dem PAV. Der Vertrag gilt – wenn nichts anderes drin steht - weiter.

Möchte man, dass der PAV dann auch weiter nach einer Arbeitsstelle Ausschau hält, so sollte man einen neuen VGS beantragen, damit im Falle einer Vermittlung die Vergütung über den VGS gewährleistet ist (es sei denn, man wäre bereit und in der Lage, den PAV selbst zu bezahlen).

In manchen Verträgen könnten Kündigungsfristen stehen. Steht keine Kündigungsfrist im Vertrag, so ist er jederzeit kündbar.

Findet der Arbeitssuchende eine Arbeitsstelle, sollte der PAV bzw. sollten die PAV, mit dem /denen der Arbeitssuchende Verträge geschlossen hat, sofort informiert werden.

Wachsam sollte man werden, wenn einem ein PAV nicht die Gelegenheit geben will, den Vermittlungsvertrag in Ruhe durchzulesen.

So nahm eine Bekannte von mir sofort Abstand, als sie einen Vermittlungsvertrag im Bewerbungsgespräch bei einem PAV vorgelegt bekam und sofort unterschreiben sollte. Sie bat darum, ihn mitnehmen und zu Hause in Ruhe durchlesen zu können, was man ihr abschlug.

Den Vermittlungsvertrag der AVK findet man allerdings auf deren Homepage. Jeder kann ihn in Ruhe bereits vor einem Bewerbungsgespräch ansehen.

http://www.arbeitsvermittlung-kautz....ngsvertrag.pdf

Und dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vertragsbestandteil sind:

http://www.arbeitsvermittlung-kautz....en%20A.V.K.pdf

Inhaltlich kann ich dazu nicht im Einzelnen Stellung nehmen. Vielleicht gibt es andere hier im Forum, die dazu etwas sagen können, z.B. auch andere PAV, die hier aktiv sind.

Aber auch die AVK sollte bereit sein, Fragen zum Vermittlungsvertrag zu beantworten. Schaut Euch den Vertrag und die AGB in Ruhe an. Evtl. Fragen kann Dein Mann am Montag stellen.

Zu seinem VGS hat Dein Mann auch ein Merkblatt von der Arbeitsagentur bekommen. Das kann er sich vor dem Gespräch auch noch einmal ansehen und mit dem Vertrag vergleichen.
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  #6  
Alt 17.01.2010, 06:25
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Standard Man sollte

Zitat:
Der Lohn wäre 7,38€ aber ich weiss nicht ob Brutto oder Netto?

Mein Mann müsste dann 8Std.in 3 Schichten arbeiten
mal dieses Angebot näher betrachten, vor allem weil es sich um ein 3 -Schicht Arbeitsangebot handelt.

Welche Branche ist das und kommen eventuell diverse Nachtschichtzuschläge
hinzu ?


Gruss


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Melete (17.01.2010)

  #7  
Alt 17.01.2010, 14:59
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Standard Arbeitsangebot der AVK

Richtig, Wellen. Es ist wichtig, nicht nur das Prozedere zu erklären, sondern auch danach zu fragen, was genau angeboten wird.

Diesbezüglich gibt es gewiss auch im Bewerbungsgespräch noch einiges zu klären.

Brutto/Netto:

Üblich ist es, über Bruttolöhne zu reden. Den Nettolohn kann niemand im Vorfeld so genau kennen. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Angabe auf den Bruttolohn bezieht.

Schichtzuschläge:

Durch die Stundenlohnangabe und deren Höhe vermute ich ein Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber.

Zahlen Zeitarbeitsunternehmen überhaupt Schichtzuschläge? Weiß das hier jemand?

Überstunden landen doch, soweit ich weiß, einfach auf einem Stundenkonto.

Fahrtkostenzuschüsse:

Ich habe gehört, dass manche Zeitarbeitsunternehmen Fahrtkostenzuschüsse für ihre Arbeitnehmer bezahlen.

Eine Ausnahme wird man für Deinen Mann sicher nicht machen. Aber wer nicht fragt, erhält auch keine Antwort. Es könnte sich lohnen, die Frage danach zu stellen.
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  #8  
Alt 17.01.2010, 16:23
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Standard Siehe hier

Gleichbehandlung bei Schichtzulage - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht

Gruss

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  #9  
Alt 17.01.2010, 16:47
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Also mit anderen Worten: Man müsste wissen, was im Tarifvertrag des Zeitarbeitsunternehmens steht.
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soisrecht2 (19.01.2010)

  #10  
Alt 19.01.2010, 10:56
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Standard Hallo Zusammen!

In dem geschilderten Fall handelt es sich um eine "Private Arbeitsvermittlung", welche als sog. "Nachweismakler" tätig ist. (Mich macht der Mickimauslohn stutzig ...)

Bedeutet:

Der Bewerber fährt zu dieser PAV. Dort wird ein Vermittlungsauftrag gefertigt und die Kopie des VGS entgegen genommen. So weit, so klar und korrekt.

Aber:

Diese PAV "kooperiert" mit einem ZAU welches nach AÜG tätig ist. Hier ist eine Verflechtung der PAV mit dem "Arbeitgeber", besser der LAF, zu vermuten.

Das ist rechtswidrig und moralisch verwerflich.

Aber wer spricht schon heute noch von Moral.

Und- wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

Ist diese angebliche PAV als große Fa. bei der ArbAG "gelistet", passiert sowieso nichts.

soisrecht2
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