Was bedeutet Abmahnung in die Personalakte aufnehmen???
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Was bedeutet Abmahnung in die Personalakte aufnehmen???

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  #1  
Alt 31.01.2009, 20:45
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Was bedeutet Abmahnung in die Personalakte aufnehmen???

Ich verstehe nicht ganz was das bedeutet!!! Ich habe gelesen das es unterschiede bei Abmahnungen gibt doch woher weiß ich ob die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird / wurde oder nicht

Wo ist da überhaupt der Unterschied??? also ob es nun in die Akte aufgenommen wurde oder nicht



gruß

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  #2  
Alt 31.01.2009, 21:04
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Du meinst den Unterschied zwischen einer ERmahnung und einer ABmahnung...

Abmahnungen landen immer in der Personalakte..
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  #3  
Alt 31.01.2009, 21:21
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Ist eine vorherige Anhörung des abgemahnten Arbeitnehmers erforderlich?


Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung in die Personalakte aufnehmen will, dann muss er den Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall anhören, andernfalls nicht.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist dies in § 13 Abs.2 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) klar geregelt.

Für alle anderen Arbeitnehmer ergibt sich die Pflicht zur Anhörung vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte aus § 82 Abs.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Wenn der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte nicht angehört worden ist, kann er zwar die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

Die Abmahnung ist aber trotzdem als Vorstufe einer Kündigung ausreichend, da der Arbeitgeber sie ja auch mündlich hätte aussprechen können


gruß
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  #4  
Alt 02.02.2009, 18:02
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hallo sv, (sei mir nicht böse wenn ich es abkürze),

Zitat:
Wenn der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte nicht angehört worden ist, kann er zwar die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
ich fürchte, das ist so nicht richtig (korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre). Der Arbeitnehmer hat das Recht zur Einsicht in seien Akte und zur Abgabe einer Stellungnahme zu einer Abmahnung, die dann auch in die Akte mit aufgenommen werden muss, aber er kann es nicht verhindern, dass die Abmahnung in der Akte landet.

lies den § 82 Abs.1 BetrVG bitte noch mal.
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  #5  
Alt 02.02.2009, 19:40
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Zitat:
Zitat von jobberin Beitrag anzeigen
hallo sv, (sei mir nicht böse wenn ich es abkürze),


ich fürchte, das ist so nicht richtig (korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre). Der Arbeitnehmer hat das Recht zur Einsicht in seien Akte und zur Abgabe einer Stellungnahme zu einer Abmahnung, die dann auch in die Akte mit aufgenommen werden muss, aber er kann es nicht verhindern, dass die Abmahnung in der Akte landet.

lies den § 82 Abs.1 BetrVG bitte noch mal.


also ich habe diese information von einem Anwalt bzw. dessen Homepage
Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung<br>

also deshalb frage ich ja hier noch mal nach

und unter dem punkt

Ist eine vorherige Anhörung des abgemahnten Arbeitnehmers erforderlich?


habe ich das gefunden

Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung in die Personalakte aufnehmen will, dann muss er den Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall anhören, andernfalls nicht. Für Angestellte im öffentlichen Dienst ist dies in § 13 Abs.2 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) klar geregelt.

Für alle anderen Arbeitnehmer ergibt sich die Pflicht zur Anhörung vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte aus § 82 Abs.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Wenn der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte nicht angehört worden ist, kann er zwar die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

Die Abmahnung ist aber trotzdem als Vorstufe einer Kündigung ausreichend, da der Arbeitgeber sie ja auch mündlich hätte aussprechen können.


so Ich wurde aber nicht angehört!!! ich konnte nichteinmal ne stellung dazu nehmen denn mein Chef wollte davon nichts hören ( wenn er sagt das es so ist dann ist das auch so )


gruß

sv

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  #6  
Alt 02.02.2009, 20:21
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hallo sv,

ich bin ziemlich sicher, dass meine Aussage richtig ist, aber das steht hier nicht zur Diskussion und wir wollen schauen, dass wir dir helfen können.

Mit dem BAT habe ich mich nicht auseinandergesetzt, dennoch steht eins fest: wenn du darauf bestehst, dass eine Stellungnahme zu der Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird, muss dein Arbeitgeber das tun. Diese solltest du schriflich verfassen und am besten den Erhalt in Anwesenheit eines Dritten (am besten jemand vom Betriebsrat) von dem Chef unterschreiben lassen. Das ist Tarifvertragsunabhängig, denn das Gesetz steht dadrüber. Nun weigert sich dein AG. Habt ihr einen Betriebsrat, oder jemand anderes, der dir im Betrieb helfen kann. Wenn nicht, und sich aus der ganzen Angelegenheit für dich negative Folgen ergeben können, würde ich an deiner Stelle einen Anwalt einschalten. Denn sollte es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen, wärst du mit fachmännischer Unterstützung definitiv besser dran.

grüße
jobberin
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