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#1
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| Hallo Forenmitglieder, habe durch einen super Arbeitgeber die Möglichkeit einen meiner 400€ Jobs in einen Midi-Job umzuwandeln. Ab 01.12. Leider ist dieser befristet bis 31.03.2008. Für diese vier Monate melde ich mich komplett vom AA ab. Frage mich jetzt nur wie das mit dem weiteren Anspruch auf ALGI ist? Falls ich in dieser Zeit( was ich wirklich nicht hoffe und glaube!) keine sozialversicherungspflichtige Festanstellung finde, verlängert sich dann mein Anspruch auf ALGI um diese vier Monate? Wäre der Leistungsbezug so hoch wie vor dem neuen Job, oder an den neuen Verdienst( der natürlich viel geringer ist) angepasst? Vielen Dank für Eure Hilfe! Gruß Emkani |
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#2
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| Wenn du noch Anspruch auf ALG I hast, kannst du den unverbrauchten Anspruch bei späterer Gelegenheit innerhalb von 4 Jahren verbrauchen. Ein Midijob ist ein sozialversicherungspflichtiger Job, d.h., du erwirbst damit auch Anwartschaft auf ALG I. Wie sich aber deine jetzigen Bedingungen auf dein ALG I ab 1.4.08 auswirken, müsstest du die Fachleute bei der Agentur fragen. Wenn dein ALG I ziemlich niedrig sein sollte, kannst du dazu auch Wohngeld beantragen. Oder ALG I und ALG II als Aufstockung (Dann ohne Wohngeld). Für Personen unter 25 gelten besondere Vorschriften.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Emkani (26.11.2007) | ||
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#3
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| Hallo Nontestatum, vielen Dank für Deine Antwort! Zu den "Fachleuten" vom AA sage ich hier lieber nichts! Das mit dem Wohngeld weiß ich und beziehe ich. ALGII ? Nein Danke! Werden es schon ohne schaffen mich "über Wasser zu halten". Bin auch immer noch überzeugt bis dahin eine andere Festanstellung zu finden. Mit hoffnungsvollem Gruß Emkani |
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| Anspruch auf ALG I vs. befristete Arbeit | MaryJayy | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 18.09.2008 15:59 |