Besteht Urlaubsanspruch?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Besteht Urlaubsanspruch?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 30.07.2010, 13:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
andy2682 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Besteht Urlaubsanspruch?


Ich habe meinen Job gekündigt. Bei meinem Ausscheiden aus der Firma wäre ich genau 2,5 Monate in dieser Firma gewesen somit noch in der Probezeit

Hab ich Anspruch auf meinen Resturlaub (24 Tage/Jahr, nach meiner Rechnung 5 Tage für 2,5 Monate) auch weil es personell sehr schlecht aussieht?

Ist eine große Spielcasinofirma und da sind wir gerad nur 2 Vollzeitkräfte im 2 Schichtsystem.

Will den Urlaub auf jedenfall haben Auszahlen will ich es mir nicht.


Danke für schnelle Antworten!!!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 30.07.2010, 14:49
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Besteht Urlaubsanspruch?

Urlaub steht dir erst nach einer Wartezeit zu. Unabhängig davon kann der Boss dir den Urlaub verweigern und muss ihn dann aber auszahlen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 30.07.2010, 15:02
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Besteht Urlaubsanspruch?

Zitat:
Zitat von andy2682 Beitrag anzeigen
Hab ich Anspruch auf meinen Resturlaub (24 Tage/Jahr, nach meiner Rechnung 5 Tage für 2,5 Monate)
Nach meiner Rechnung 2 Tage. Ausser Dein Arbeitsvertrag hat eine andere Regelung als die im Gesetz (was ich bezweifel).

Siehe dazu §5 BUrlG.

"(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer"

b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;



Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den Urlaub auch ausbezahlen.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Urlaubsanspruch nach Kündigung Chaosdaisy Kündigung 5 21.02.2010 07:32
Schwanger während Probezeit - Urlaubsanspruch 131208 Karriere & Job 1 16.03.2009 12:36
Urlaubsanspruch kikki65 Karriere & Job 11 26.11.2008 06:49
Kündigung+voller Urlaubsanspruch Maierlein Kündigung 0 17.04.2008 09:56
Urlaubsanspruch ninabine Kündigung 1 18.01.2008 16:30


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.