Betriebsratswahlen: Viele Leiharbeiter haben im Einsatzbetrieb Wahlrecht.
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Betriebsratswahlen: Viele Leiharbeiter haben im Einsatzbetrieb Wahlrecht.

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  #1  
Alt 01.03.2010, 19:44
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Robert Blum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch Betriebsratswahlen: Viele Leiharbeiter haben im Einsatzbetrieb Wahlrecht.


Am heutigen 1.März 2010 beginnt wieder die Betriebsratswahlsaison und dauert bis Ende Mai und auch diese Jahr wird es in vielen Betrieben wieder Verstöße gegen die Regeln zur Betriebsratswahl geben.

Warum? Viele Wahlvorstände wissen nicht, oder wollen nicht wissen, das Leiharbeiter die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind wahlberichtigt sind.

Glaubt Ihr nicht?

Schaut ins Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 7

Habt Ihr gerade nicht zur Hand?


Geht zum Betriebsrat da liegt ein Betriebsverfassungsgesetz zur Einsicht aus.

=> Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 7

oder Ihr fragt bei den Gewerkschaften nach.
Wie heißen die noch?

* DGB
* IG Metall
* Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
* IG Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE)
* IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
* Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
* Transnet – Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (Transnet)
* Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
* Gewerkschaft der Polizei (GdP)
* Cockpit
* Marburger Bund
*Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
*dbb beamtenbund


=> Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 7

oder Ihr fragt einen Arbeitsrechtler (Anwalt)

=> Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 7

oder Wikipedia?

=> Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 7

oder ihr nutzt eine Suchmaschine (googelt)

=> Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 7

und habe ich recht? NA KLAR!!!!!!!!!!!!!!
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  #2  
Alt 02.03.2010, 06:46
Benutzerbild von soisrecht2
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Robert!

Willkommen hier! ... könntest echt eine "Bereicherung" hier im Forum darstellen!

Problem bei deinen wohlgemeinten (absolut) richtigen Hinweisen ist nur ...

- dass die vielen "kleinen Entleihbetriebe"- welche die Masse darstellen- gar keinen Betriebsrat haben.

- die Gewerkschaften möglichst umgangen werden.

- Personalverleihbetriebe immer noch nach dem alten Gusto arbeiten, möglichst viel Profit auf Kosten der LAN herauszuschlagen (ist ja im Kapitalismus Pflicht zur Existenz).

Fazit:

LAN in D sind rechtlos und werden es auch bleiben, weil (fast) jeder Angst um seinen job hat- nicht erkennend, dass er diese Angst von Anfang an haben muss und die ZA im Grundsatz und Wesen hier in D auf dem Stand von 1956 stehengeblieben ist.
Man blickt nicht nach Holland oder Österreich... nein, "man" verkapselt sich in der verantwortlichen Politik und der BA als Exekutive im stillen Kämmerlein, kocht "sein Süppchen" und trampelt sich selbst auf den Schultern 'rum.

Von richtigen Privaten Arbeitsvermittlern (keine, die als "Nachweismakler" arbeiten- Vermittler des Vermittlers- Arbeitsangebote bei ZAF) verlangt die BA für den Erhalt der Vermittlungsprämien nach § 421g SGB III zig verklauslierte "Nachweise" über die Dauer der AV, Arbeitgeberwechsel und erkennt nicht an, dass diese Gewerbebetriebe sind.

Will damit sagen, dass in diesen Fällen solche Hürden aufgebaut werden, welche bei der "Vermittlung" zu ZAF offensichtlich keine Rolle spielen- was die Dauer der "Einsätze" angeht.

So, Robert, sieht die Wahrheit aus.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #3  
Alt 02.03.2010, 07:07
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Die Gewerkschaften

die Gewerkschaften - die sind mitunter auch nicht das Wahre.
Na - Haupstsache es bekommt wieder mal ein Gewerkschafter seine
Zuckerln.

Gruss


wellen
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- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
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  #4  
Alt 02.03.2010, 08:56
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Robert Blum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard . . . und Sie bewegt sich doch (Galileo)

Hallo soisrecht,
danke für die hezliche Aufnahme.

Auch ich habe so meine Erfahrungen mit "kleinen" Unternehmem (so 15 - 20 Mitarbeiter)
Der Seniorchef hatte in seiner Amtszeit Mitarbeitern einen "Fuffi " oder so zugesteckt wenn er Leistungen wolte denen der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hätte. Das Ergebniss war das der Betriebsrat irgendwann entnervt aufgab und niemand sonst kandidieren wollte, Arbeitnehmer gestallten also durchaus das Unternehmen mit.
Der Juniorchef bekannte irgendwann nach seiner Amtsübernahme gerne mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten zu wollen.
Er hatte einige Ideen die er gerne umsetzen würde aber alle Mitarbeiter in Einzelgesprächen zu überzeugen sei langwierig und bei Betriebsversammlungen kommt auch nicht mehr heraus, ein Teil schaltet nach wenigen Minuten ab und bekommt nichts mehr mit und für andere gilt die Aussage "es ist alles gesagt nur noch nicht von allen"

In einem anderen Laden haben sich die die wenig mit dem Betriebsrat anfangen konnten hineinwählen lassen umso die Macht über Entscheidungen wieviele Überstunden Mitarbeiter leisten dürfen in die eigene Hände zu bekommen.

Du hast allso recht, dies ist nicht die beste aller Welten es ist nur die einzige aber wer weiß.

@Wellen

Ich gebe auch dir recht auch Gewerkschaftler sind nur fehlbare Menschen (siehe oben)
Kennst du zB einen Gewerkschaftler der sich für die Rechte von Leiharbeitern im Einsatzbetrieb einsetzt?
Mir sind nur welche bekannt die sich auf dem Niveau von Westerwelle bewegen.
Der hat mit seiner Dekadenzkritik auch keine ALG 2 Empfänger diffamiert.
Die meisten Gewerkschaftler bezeichnen die Leiharbeit (nicht die Leiharbeitnehmer) als Pest, Dreck, etc.
Da fällt mir nur ein, feinsinniger Unterschied.
Ich jedenfalls habe mit denen nicht viel am Hut.

Gruß,
Robert
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  #5  
Alt 03.03.2010, 00:03
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Daumen hoch

Ich finde es sehr gut, dass Robert darauf aufmerksam macht!

Viele Zeitarbeitnehmer wissen vermutlich gar nicht, dass sie in ihrem Einsatzunternehmen ein Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen haben.

Okay, viele werden sich von einem solchen Wahlrecht nicht eben viel versprechen. In etlichen Unternehmen versprechen sich noch nicht einmal die Festangestellten etwas von ihrem Betriebsrat.

Aber das kann jeder einzelne in seinem Einsatzbetrieb selbst beurteilen.

Und damit die Leute eine solche Beurteilung vornehmen können, ist es notwendig, sie über die Möglichkeit zu informieren.

Danke, Robert!


p.s.: Ich würde mich über mehr Infos und Beiträge von Dir freuen. Bist Du selbst Betriebsrat? Ein eingefleischter Gewerkschafter scheinst Du hingegen nicht zu sein (was insbesondere im Bereich der Zeitarbeit auch nicht gerade eine super Referenz wäre). Erzähle mal was über Dich.
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Liebe Grüße, Melete

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  #6  
Alt 04.03.2010, 14:20
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Robert Blum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich bin
Niederrheiner, unverheiratet(noch), üvie+uhu, genervter Leiharbeiter(gewerblich), Was mich so nevt?
Los geht es damit als Leiharbeiter darfst du die Jobs machen die sonst keiner macht aber nirgendwo ist geregelt das es einen Anspruch auf einen Spind für frische Klamotten oder die Möglichkeit zu duschen gibt und es gibt auch keinen der sich dafür einsetzt das zu ändern.
Bei den Zeitarbeitsfirmen gibt es meist befristete Verträge, macht einer denn Mund auf wird der Vertrag halt nicht verlängert.
Wie willst du da Kollegen motivieren sich zu wehren?
Gehst du zum Betriebsrat des Einsatzbetriebs heißt es man sei die Vertretung der Mitarbeiter im Einsatzbetrieb nicht für die Leiharbeiter.
Die Leiharbeiter könten ja im eigenen Unternehmen einen Betriebsrat wählen, was sachlich falsch ist (siehe oben).
Darüber hinaus sollten sich die Betriebsräte in den Einsatzbetrieben mal einige Fragen stellen (lassen):

Der Betriebsrat muß dem Einsatz von Leiharbeitern zustimmen, ohne Zustimmung kein Einsatz.
Warum stellt der Betriebsrat dann nicht Forderungen wie zB:

1.) Kein Lohndumping stattdessen equal pay
2.) identische Wochenarbeitszeiten, Pausenregelungen, etc für Mitarbeiter im Einsatzbetrieb/Leiharbeitnehmer
(Hatte mal einen Einsatz in einem Betrieb für den es schwierig war die Anlagen für die Pausen abzuschalten, andererseits konnte man sich mit den Kollegen abstimmen so das jeder mal Pause machen konnte, nur halt nicht gemeinsam, die Mitarbeiter im Einsatzbetrieb erhielten dafür Zulagen die Leiharbeiter nicht.
3.) das Recht auf freie Wochenende unabhängig bei welchem Arbeitgeber (Einsatzbetrieb/Zeitarbeitsfirma) jemand seinen Vertrag hat
4.) Umkleiden, Duschen
5.) Das der Betriebsrat alle diese Punkte auch auf Ihre Einhaltung hin überprüft
.
.
.

Als Arbeitnehmer kann ich diese Dinge akzeptieren oder ich bekomme keine Arbeit(schau mal auf die Seiten der Arbeitsagentur 90% der Angebote sind Sklavenhändler) als Betriebsrat wird man um Zustimmung gebeten aber nicht gezwungen.
Dem Einsatz zuzustimmen und dem Leisklaven dann vorzuwerfen er verdränge Mitarbeiter aus dem Unternehmen finde ich ist nicht der richtige Weg.
Ein bischen hoffe ich auf die Mitarbeiter in den Einsatzbetrieben die von der Verdrängung betroffen wären:

Fordert von den Betriebsräten die Einhaltung der genanten Punkte
Wir Leiharbeiter wollen arbeiten aber niemanden um seine Arbeit bringen

Robert
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  #7  
Alt 04.03.2010, 15:01
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Dass Betriebsräte nicht nur zustimmen, Leiharbeiter für Zeiten mit hohem Arbeitsanfall oder Vertretungen einzustellen, sondern

zustimmen, dass feste Arbeitsstellen im Unternehmen entfallen und durch Leiharbeiter ersetzt werden,

ist in der Tat sehr bemerkenswert.

Ebenso spricht für gewählte Arbeitnehmervertreter nicht gerade, wenn sie sich für einen Teil der Belegschaft für nicht zuständig erklären.
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Liebe Grüße, Melete

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  #8  
Alt 09.03.2010, 14:27
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Standard Um Mißverständnissezu vermeiden

Kommentar aus BetrVG Däubler/Kittner/Klebe :

Zitat:
Die angesprochene Wahlberechtigung der überlassenen AN setzt eine Beschäftigungsdauer von mehr als drei Monaten im Beschäftigungsbetrieb voraus. Die Wahlberechtigung tritt nicht erst mit Ablauf dieses Zeitraumes ein, sondern besteht vom ersten Tag des Einsatzes an, sofern eine derartige Beschäftigungsdauer vorgesehen ist (vgl. BT-Drucks. 14/5741 S. 36; Fitting, Rn. 60). Daher ist ein Leih-AN, der für vier Monate beschäftigt werden soll, wahlberechtigt, wenn die BR-Wahl im Entleiherbetrieb nur wenige Tage nach seiner Arbeitsaufnahme stattfindet (ArbG Düsseldorf 2. 6. 06 – 13 BV 55/06). Es wird häufig eine Prognoseentscheidung erforderlich sein. Sie wird sich regelmäßig am Vertrag zwischen dem Betriebsinhaber und Entleiher zu orientieren haben (Richardi-Thüsing, Rn. 10). Wird ein AN nur für zwei Monate entliehen, die Überlassung aber um weitere zwei Monate verlängert und findet im Verlängerungszeitraum die BR-Wahl statt, ist die Wahlberechtigung gegeben, da der Gesamtzeitraum mehr als drei Monate beträgt (vgl. zu den einzelnen Varianten auch Däubler, AiB 01, 684, 686 f.).. Zusätzlich zu der in Satz 2 geforderten Beschäftigungsdauer ist es erforderlich, dass der zur Arbeitsleistung überlassene AN am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, damit die Wahlberechtigung eintritt (GK-Kreutz, Rn. 74). Findet im Entleiherbetrieb während des Einsatzes eines Leih-AN ein Streik statt, berührt das das Wahlrecht des Leih-AN nicht (ArbG Düsseldorf 2. 6. 06, a. a. O.).
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  #9  
Alt 18.03.2010, 10:27
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Robert Blum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Alternative zur Leiharbeit ? Mehr Lohnsklaven auf Zeit!

Da Internetportal news.de berichtet in den Wirtschaftsnachrichten das Schwarz-Gelb will mehr Lohnsklaven auf Zeit will
Nach Informationen der WAZ-Gruppe will das Arbeitsministerium den Gesetzentwurf voraussichtlich im Mai an den Bundestag schicken, dass die Unternehmen mehr Möglichkeiten erhalten, Arbeitsverträge zeitlich zu begrenzen, ohne dafür eine juristisch überprüfbare Begründung liefern zu müssen. Heute ist die Befristung ohne Begründung reglementiert.

Na dann kann die Wirtschaft sich ja bald von Leihsklaven die auf die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetz drängen verabschieden

Den ganzen Bericht gibt es auf.

Neue Pläne | Schwarz-Gelb will mehr Lohnsklaven auf Zeit | Wirtschaft-Nachrichten | news.de
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  #10  
Alt 13.05.2010, 15:19
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Daumen hoch Jetzt auch noch die Presse . . .

Wie auch immer kurz vor Toresschluß haben auch die Medien das Thema entdeckt.

Ein Link gefällig?
VDI nachrichten - Detailansicht Artikel

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