Beurlaubung nach Arbeitsunfähigkeit
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Beurlaubung nach Arbeitsunfähigkeit

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  #1  
Alt 16.06.2009, 23:45
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Maria Cron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!!

ich habe folgendes Problem:
ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seit Anfang des Jahres bin ich arbeitsunfähig erkrankt, nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung wurde fest gestellt, dass ich in der Kommunalverwaltung alles machen kann ausser meiner jetzigen Tätigkeit.
Ich warte jetzt sozusagen darauf, dass mein Arbeitgeber mir eine neue Stelle anbietet. Dies habe ich heute der Vertretung meiner Hausärztin so mitgeteilt, diese hatte Probleme damit anzuerkennen, dass ich weiterhin krank geschrieben werde. Sie meinte dass es aufgrund der Trantütigkeit meines Arbeitgebers nicht dazu kommen könnte, dass die Krankenkasse belastet wird.
Weiss jemand von Euch, ob ich rechtlich gesehen die Möglichkeit habe von meinem öffentlichen Arbeitgeber beurlaubt zu werden?

Freue mich über Antworten.
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Gruss

Maria Cron
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  #2  
Alt 17.06.2009, 07:09
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vielleicht

sollten sie der Vertretung der Hausärztin mitteilen, dass es sich mit dem ärtzl.
Hyppokrateseid nicht vereinbart jemanden nicht weiter krank zu schreiben um die Kasse nicht zu belasten, obwohl vertrauensärztlich eindeutige Entscheidungen vorliegen.
Wenn nicht weiterhin krank geschrieben, dann versuche zur Arbeit zu gehen - hälts du es nicht aus dann geh wieder nach Hause und wechsle deinen Hausarzt/ärztin.

Zu sonderbeurlaubung im öffentl. Dienst lies mal hier:
http://www.123recht.net/forum_topic....80891&ccheck=1



Gruss

wellen
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Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
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Wehret den Anfängen!
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Geändert von wellen (17.06.2009 um 07:13 Uhr)
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  #3  
Alt 17.06.2009, 09:30
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Maria Cron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Wellen,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die Info zum Sonderurlaub ist in meinem Fall nicht das richtige, ich möchte keinen Sonderurlaub nehmen sondern, hatte einfach die Frage ob der AG mich beurlauben kann, da ich ja willens bin zu arbeiten der AG mir aber bis jetzt nichts anderes angeboten hat.
__________________
Gruss

Maria Cron
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