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#1
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| Meine Frau arbeitet auch bei meinem Arbeitgeber und wir werden noch nach BAT vergütet.Sie ist seit 1999 bei uns beschäftigt in der Vergütungsgruppe VII,Fallgr.3. Nach Anfrage auf einen Bewährungsaufstieg wurde heute ihr Schreiben so beantwortet: Leider müssen wir Ihnen mitteilen,daß lt. BAT eine Höhereingruppierung in dieser Vergütungsgruppe nicht mehr vorgesehen ist. Stimmt das so? |
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#2
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| In der Gruppe VII gibt es leider mit dem 43. Lebensjahr die letzte Erhöhung - danach bleibt der Bruttolohn bis zur Rente oder Kündigung unverändert. Und aufgrund der Formulierung, dass eine "Höhergruppierung nicht mehr möglich sei" klingt so ein bisschen nach "zu alt für eine Höhergruppierung". Aber schlußendlich würde hier (wie auch in dem anderen Thread) ein Anwalt mehr Klarheit schaffen - ist halt nur die Frage, wie sinnvoll das ist. LG Curly |