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#1
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| Hallo, es wäre super nett, wenn jemand mein Arbeitzeugnis mal für mich bewerten könnte. Bin mir in einigen Punkten recht unsicher. Frau ........., geb. .......ist seit dem ......... in unserem Büro als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte tätig. Frau ........ erledigte unter anderem folgende Tätigkeiten: - das Führen des Fristen- und Terminkalenders, - das Verfassen von Schreiben und Schriftsätzen nach Diktag, - Erledigung von Mahn- und Vollstreckungsvorgängen - Posteingangsbearbeitung - das Anlegen von Akten bis zum Abrechnen und Ablegen sowie deren Vorlage, - Entgegennahme von Telefongesprächen - Vergabe von Terminen. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau .... zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau .... verfügt über ein gutes Fachwissen und ist in der Lage es jederzeit gewinnbringend einzusetzen. Sie ist verantwortungsbewusst, zuverlässig, selbstständig und zeigt Einsatzfreude und Engagement. Frau ..... ist im Bedarfsfall jederzeit bereit auch Überstunden zu leisten. Auch hat Frau .... ihre Kenntnisse insbesondere durch den Besuch entsprechender Seminare insbesondere im Bereich der Zwangsvollstreckung auf den neuesten Stand gehalten. Abschließend ist noch anzumerken, dass Frau .... nach einer kurzen Einarbeitung die Buchhaltung der kanzlei erledigt hat. Frau .... hat sich dabei als gewissenhafte Mitarbeiterin erwiesen, die ihre Arbeit mit sehr großer Sorgfalt ausgeübt hat. Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen udn Mandanten gegenüber verhält sich Frau .... jederzeit höflich und zuvorkommend. Da die vertretene langjährige Kollegin ihre Elternzeit beendet hat, endet das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Befristung zum 31. Mai 2008. Wir bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen Frau ..... für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute. Wenn ihr mir helfen könntet wäre das wirklich nett. Bin total ratlos. |
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#2
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| Hallo erst mal, also ich glaube mal du wärst besser gekommen, wenn du das Zeugnis unter "Arbeitszeugnis" eingestellt hättest. Ich würde von 2+ reden. Du kannst dich ja auch auf dieser Seite etwas belesen: Das Arbeitszeugnis Was vielleicht grammatisch nicht ganz in Ordnung ist, 2x das Wörtchen "insbesondere" in einem Satz - klingt nicht so besonders.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Ich bin auch RA-Fachangestellte und das letzte Zeugnis, was ich geschrieben habe, war so ähnlich. Ich denke im Großen und Ganzen ist es OK. |
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