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#1
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| Ich habe am 15.10.2009 einen 400€ Job angenommen. In diesem Vertrag war ein § enthalten der nicht zulässig ist.(Bei Urlaub u. Krankheit gibt es keine Lohnfortzahlung). Ich habe mich bei der Rechtsabteilung der Bundesknappschaft erkundigt, diese gesetzliche Regelung kann nicht ausgeschlossen werden. Jetzt habe ich vom Arbeitsamt(wo ich mich Arbeitssuchend gemeldet habe) einen neuen Ganztagsjob vermittelt bekommen.)Meine Frage ist, kann ich sofort aus diesem Arbeitsvertrag heraus? Ich würde mich über schnelle Antworten freuen. Gruß Dorothea |
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#2
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| Nach so kurzer Zeit, hast du doch wahrscheinlich noch gute/kurze Kündigungsfristen (Probezeit). Kündige doch einfach nach den Fristen deines Vertrages.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu FreiBir für den nützlichen Beitrag: | ||
Dorothea (22.11.2009) | ||
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