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#1
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| Guten Abend, ic hhabe ein Nebenjob (Minijob) auf 400€ basis als kellner. Habe jedoch noch nie eine Gehaltsabrechnung bekommen, sind aber (laut cheffin) angemeldet, also keine schwarzarbeiter. Wir werden jeden abend bar bezahlt. Mir ist letzte woche ein NOTAUSGANGSSCHILD kaputt gegangen, natürlich unabsichtlich, weil ic hein leeren kasten über dem kopf getragen habe, und das schild nicht gesehen habe, und so wie ich das verstanden habe, will meine cheffin das (400€ TEURE!!!!) schild von mir erstattet bekommen!!! 1. Darf sie das solange es nicht vorsätzlich war? 2. Kann man das nicht von irgendeienr Versiherung holen? Danke im vorraus =) Geändert von admin (27.12.2008 um 18:05 Uhr) |
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#2
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| Für solche Sachen sollte Deine Chefin eine Versicherung haben die einspringt. 400€ TEURE wenn ich das ausspreche sind das vierhunderttausend EURO Übrigens kannst Du Dich bei der Minijobzentrale informiern ob es stimmt was Deine Chefin behauptet. Schwarzarbeit ist strafbar!!! Vertrauen ist gut Kontrolle besser. |
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#3
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| Google mal unter dem Suchbegriff "Arbeitnehmerhaftung". Ich denke, dass hier ein krasses Missverhältnis zwischen Entlohnung und verlangter Haftung besteht und daher ein Schadenersatz nicht in Frage kommt. Die Frage ist natürlich auch, ob sich eine Haftung überhaupt begründen lässt. Zwar ist es ungewöhnlich, wenn in Deutschland Dinge wie in Afrika auf dem Kopf transportiert werden, aber rechnen wir mal nach: Deine Körpergrösse: ca. 1,80 m Kasten: ca. 0,5 m Zusammen: ca. 2,30 m Nun wird ja sicherlich auch mit Besen und Schrubbern & Putzeimern hantiert, und wenn man dann ein edles zerbrechliches Schild in geringer Höhe aufhängt, ist es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis man mit einem Besenstiel so ein edles Teil herunterholt. Meiner Ansicht nach gehört es auch zu den Pflichten eines Chefs, Betrachtungen über Schadensminimierung anzustellen, da kann man nicht einfach was Zerbrechliches in geringer Höhe aufhängen. Das hat auch was mit Unfallvermeidung und Verletzungsgefahr zu tun. Ausserdem passt hier etwas nicht zusammen. Das Haus hat zwar eine edle zerbrechliche Fluchtwegebeschilderung, ist aber nicht in der Lage, eine Lohnabrechnung zu erstellen, leistet sich aber den Aufwand einer täglichen Lohnausrechnung in Verbindung mit einer Barauszahlung. Das nenne ich absolut oberfaul. Unter diesen Bedingungen kannst du nicht beweisen, dass du einem 400€-Job nachgehst. Verdienst du auch nur 0,01 €, also 1 Eurocent mehr, wird aus dem 400€-Job ein sozialversicherungspflichtiger Midijob (400,01 € bis 800,--€): hier droht eine Anzeige wegen Sozialbetrug und Steuerhinterziehung. Ich will dich auch nicht nach einem Arbeitsvertrag fragen, den hast du bestimmt auch nicht. Diese fragwürdige Konstruktion könnte dir auch noch Ärger mit deinem Hauptjob einbringen. Ich frage dich auch nicht, wie du deine Steuererklärung erstellst, so ohne Gehaltsabrechnungen. Ich denke da z.B. an das Trinkgeld, das ja bekanntlich auch versteuert werden muss. Ich hoffe für dich, dass du derzeit keine Sozialleistungen der öffentlichen Hand beziehst, wie z.B. ALG II (Aufstockung) ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| also das da was faul ist, kann ich nicht bestätigen. 2. habe ich den kasten nicht AUF dem kopf getragen, sondern wegen der menschenmasse ÜBER dem gopf getragen. 3. bekomme ich kein trinkgeld, weil ich das geld nicht direkt kassiere, sondern wir verzehrkarten haben, wo die gäste die an der kasse zu bezahlende summe angestirchen wird. 3. komme ich nichtmal annähernd an 400€ im monat, aber schön wärs 4. arbeitsvertrag habic hauch nicht 5. von sozialversicherung hab ic hauch noch nichts von gehört, was mich ehrlich gesagt auch was stutzig gemacht hat 6. will sie trotzdem ende jeden monats von uns ein formular unterschrieben bekommen haben, wo draufsteht wieivele stunden wir gearbeitet haben, und was wir verdient haben usw und ich beziehe auch keine sozialleistungen ^^ |
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#5
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| Sollten Deine Bezüge immer die gleichen sein, braucht er Dir von Gesetzes wegen nur einmalig eine Lohnabrechnung auszustellen. Lediglich, wenn sich irgendetwas an den Bezügen ändert, wie Lohn oder Sozialabgaben, ist er zur Stellung einer weiteren Lohnabrechnung verpflichtet. Das gilt auch für den Minijob. Und beachte. Ein Mini Job ist von € 1 an ein Minijob. Du musst dafür nicht zwingens € 400 verdienen. Das hört sich in Deinem Post nämlich so an. Ich gehen davon aus, dass Dein Arbeitgeber Dir allerdings verschiedene Bezüge auszahlt. Dann ist er auch zur monatlichen Stellung eines Lohnnachweises verpflichtet. Übrigens, hast Du eine Kopie Deiner monatlichen Quittierungen für die Barzahlungen bekommen? Wahrscheinlich nicht. Auf jeden Fall musst Du über mindetsens eine Lohnbescheinigung verfügen. Alleine schon, um sicher zu gehen, das Du bei der Knappschaft, Sozialversichert bist. Das sollte auch Dein erster Schritt nun sein. Nimm Kontakt mit der Knappschaft auf und bitte um Klärung. Hier der Link: KNAPPSCHAFT - Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung Für Schäden am Inventar unsw. bist Du über Deinen Arbeitgeber versichert. Ist dies nicht der Fall, also hat er keine Versicherung für den Betrieb abgeschlossen, haftet er persönlich! Basta! Ach noch was, was ich gerade überlesen habe. Nontestatum schrieb, das es sich erst ab über € 400 um einen sozialpflichtigen Job handelt. Ich weiß was er meint, ist aber so ein bisschen irreführend. Auch beim Minijob bis € 400 müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Allerdings eben nicht über das Finanzamt, sondern über die Knappschaft. Das sind dann Pauschalbeiträge. Viel Erfolg
__________________ |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |||| Ich schreibe hier aus persönlicher Erfahrung und natürlich ohne Gewähr aber mit Leidenschaft. Zum Thema Job, Karriere und Recruiting betreibe ich einen Blog unter http://www.blogaboutjob.de Geändert von blogaboutjob (09.06.2008 um 19:27 Uhr) |
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