| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| ||||
| ||||
| Hallo, habe mit Interesse einige Beiträge hier gelesen und finde es klasse, dass es dieses Forum gibt. Bei mir wurde Anfang des Jahres Burnout u.a. festgestellt. Bin seit dem Krank geschrieben. Es wurde eine Kur beantragt u. auch genehmigt. Am 31.3. gehts los für 6 Wochen. Ich wünsche u. hoffe sehr das mir dort geholfen wird. Nur eins weiß ich jetzt schon, zu meinem Arbeitgeber will ich auf keinen Fall zurück !!! Hat jemand so etwas auch schon hinter sich. Wer kann mir Tipps geben, wie ich nach der Kur - für den Fall das ich Gesund entlassen werde- am besten weiter verfahre insbesondere was mein Arbeitsplatz betrifft. Soll ich kündigen oder eine Aufhebung versuchen. Wie ist es dann mit der ARGE ALG1- für den Fall das ich nicht innerhalb 4 Woche eine ander Stelle finde. Soll ich mich jetzt schon bei der ARGE melden wegen einer neuen Arbeitsstelle ?? Habe große Angst was falsch zu machen insbesondere wegen dem Finanziellen; bin alleinerziehend, muss Miete etc. aufbringen. Über Antworten u. Tipps würde ich mich sehr freuen. LG chelli Geändert von admin (21.08.2011 um 18:10 Uhr) |
|
#2
| |||
| |||
| Kündigst du selbst oder schließt mit dem AB ein Aufhebungsvertrag wird dein Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt. Gehe noch vor der Kur zur Agentur spreche mit den Leuten. Es gibt sicherlich gute Gründe dafür das du nicht mehr zurück kannst oder willst vielleicht sogar auch schwerwiegende die eine Weiterbeschäftigung in dem Betrieb unzumutbar machen und du deshalb auch erkrankt bist. Zeige das du dir Gedanken gemacht hast und schon weiter planst wie es nach der Kur weiter gehen soll. Dann wird man dir helfen und sagen wie du vorgehen sollst. Also bevor du kündigst ist es wichtig das du dir das ok der Agentur besorgst. Mache nichts eigenmächtig! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Emmi für den nützlichen Beitrag: | ||
chelli (12.03.2009) | ||
|
#3
| ||||
| ||||
| Hallo, das mit dem Aufhebungsvertrag stimmt nur bedingt. Wenn in dem Aufhebungsverstrag eine Klausel steht, dass dieser Aufhebungsvertrag geschlossen wird, damit der AN einer Kündigung des Arbeitsgebers entgeht, zahlt das AA im allgemeinen. das aa zahlt auch, wenn du wegen mobbing nicht weiterarbeiten und kündigen möchtest, das musst du aber erstmal nachweisen können. Hier würde ich dir ebenfalls raten, mit dem aa kontakt aufzunehmen. bei burnout kann es einen zusammenhang mit mobbing geben, aber wahrscheinlich wird bei dir der grund eher in der mehrfachbelastung, alleinerziehend und beruf, stecken. viel glück! Zitat:
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu coquette für den nützlichen Beitrag: | ||
chelli (12.03.2009) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigen in der Probezeit | chloe | Kündigung | 7 | 16.02.2010 14:01 |
| Ich (Azubi) will/muss Kündigen | Taniiiaa | Kündigung | 3 | 10.01.2009 19:30 |
| Will mich kündigen lassen...HILFE! | bela2008 | Kündigung | 10 | 28.11.2008 06:55 |
| Sehr dringend.ich möchte mich kündigen aber wie? | hortum | Kündigung | 3 | 19.05.2008 20:28 |
| wann genau kündigen wärend der Probezeit? | Dirgis | Kündigung | 1 | 10.01.2007 14:35 |