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#11
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| Das ALG I wird nicht so hoch sein, es wird deinen Bedarf vermutlich nicht decken, das würde bedeuten, dass du kein Wohngeld bewilligt bekommst und du auf ALG II verwiesen wirst. Ich rate also dazu, dass du sofort ALG II beantragst, weil ALG II erst ab Datum Antragstellung gewährt wird. Du bist U25, möglicherweise gibt es deshalb Probleme beim ALG II. Wegen der fristlosen Kündigung wirst du sowohl beim ALG I als auch beim ALG II Probleme bekommen. Gegen die fristlose Kündigug würde ich als angehen. Gehe bitte mit Einkommensnachweisen und der schriftlichen fristlosen Kündigung zum Amtsgericht und hole dir dort einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Der Beratungsschein kostet dich 10€. Mit dem Beratungsschein gehst du zum Rechtsanwalt, der alles weitere veranlasst und dir sagt, wie es weitergeht. Achtung: bevor der Rechtsanwalt dich berät, musst du klarstellen, dass mit dem Beratungsschein alles bezahlt werden muss und du dir auf eigene Kosten keinen Rechtsanwalt leisten kannst!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#12
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| Mit meiner Krankmeldung habe ich es so gehandhabt, dass ich sie gestern bei der Post als Einschreiben mit Rückschein versendet habe! Dann ist das schonmal vom Tisch und er kann nicht behaupten ich hätte davon nichts gesagt (er hatte beim Gespräch einen Zeugen dabei)! Um den Rechtsgutschein werde ich mich kümmern (danke!) ! Kann ich, wegen dem Mietzuschuss bzw. ALG 1 oder 2 beim Arbeitsamt nachfragen? Vor einer Stunde hat sich jetzt nochwas ergeben :Ich habe bei einer der zwei offenen Bewerbungen ein Vorstellungsgespräch um eins heute. Dazu hab ich auch noch ne dringende Frage, ich hoffe es ist in Ordnung dass ich die in diesem Thread stelle..: Der Chef dort hat mich heute morgen angerufen und nach einem Vorstellungstermin gefragt. Dabei hat er auch meine jetzige Arbeit und die einhergehende Kündigungsfrist erwähnt. Da er mich geweckt hat und ich noch völlig duselig war,hab ich wahrheitsgemäß geantwortet - und gesagt dass ich ab heute keiner Beschäftigung mehr nachgehe ![]() Er möchte später dann nochmal darüber sprechen. Beworben habe ich mich bei ihnen zum 1.12. und möchte das - wegen meiner Krankmeldung auch definitiv so beibehalten! Aber wenn er danach fragt, was sage ich ihm warum ich mit einer (momentan so stehende) fristlosen Kündigung aus dem alten Betrieb gehe? Und das ich Krank geschrieben und somit vorbelastet bin sollte er besser auch nicht wissen, oder? Im Endeffekt hat mir mein alter Kassier-Job keinen Spaß gemacht und die bestehende Unsauberkeit im Geschäft war mir wirklich zu wider ![]() Der alte Chef hat mir scheinbar genau das angemerkt, was der Grund für die Kündigung war.. Puh, Fragen über Fragen.. Trotzdem bitte ich um eine Antwort - und vielen, vielen Dank im vorraus! |
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#13
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#14
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| Wenn ich ihm komplett die Wahrheit sage, auch über meine Krankmeldung, wird er mich nicht nehmen. Ich hab eine Entzündung am Bewegungsapparat sie ich seit 6 Wochen habe. Es bessert, sich, aber nur langsam. Bei gleicher Belastung (sollte er mich ausschließlich für die Kasse wollen, was nicht völlig klar ist), kann die Entzündung wieder kommen. Bei der Hygiene der Toiletten wurde seit einem Jahr nichts gemacht (wie ich von Kollegen hörte) und ich bin wirklich nicht bereit, auch die Toiletten zu putzen. Ich adort als Teilzeitkraft beschäftigt, nicht als Reinigungskraft (wobei ich natürlich gefegt und die Scheiben der Kühltheke gereinigt habe, was ja auch nicht weiter "schlimm" war). Angesprochen habe ich es aus, aber es wurde bei meiner Ansprache belassen. Wenn ich bei dem Gespräch vollkommen ehrlich bin, müsste ich auch die Hygiene ansprechen und würde damit den Betrieb schlecht machen! In meinem Vertrag steht - wie in jedem - aber, dass innerbetriebliches nicht nach außen getragen werden darf. Glg, Cherry |
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