Chef bat mich um ein Gespräch..
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Chef bat mich um ein Gespräch..

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  #1  
Alt 12.11.2010, 10:29
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Standard Chef bat mich um ein Gespräch..


Hallo!

Mein Chef hat mich gestern angerufen (ich bin seit 10 Tagen krank geschrieben) und hat um einen Termin heute gebeten.
Vor etwa 2 Wochen hat er schonmal mit mir gesprochen dass ich zu unfreundlich wäre, "keinen Bock" ausstrahlen würde usw. ..
Als Abschluss meinte er dass er mich die nächsten 2,3 Wochen beobachten wird, und wenn sich nichts ändert wird er die ein oder andere Stelle kündigen..

Meint ihr er will mich jetzt kündigen, obwohl ich krank geschrieben bin?
Er war die ganze Zeit schon so komisch und hat mir bei der Abgabe der Krankmeldung weder gute Besserung gewünscht noch anständig Tschüss gesagt!
Ich hab definitiv das Gefühl dass er mir nicht glaubt dass ich Schmerzen habe..

Wie soll ich bei dem Gespräch reagieren und überhaupt.. Aufhören will ich da sowieso, aber erst wenn ich was Neues habe..

Wäre Super, wenn ich vllt den ein oder anderen Tip noch bekommen kann.. In 15 min muss ich schon los!
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  #2  
Alt 12.11.2010, 11:25
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Standard AW: Chef bat mich um ein Gespräch..

Zitat:
Wäre Super, wenn ich vllt den ein oder anderen Tip noch bekommen kann.. In 15 min muss ich schon los!
Zitat:
12.11.2010 11:29
Dieses Forum ist usergestützt, das heisst, hier besteht kein Kanzleibetrieb 24/7.

Zunächst ist es mal so, dass kein Arbeitgeber es gerne sieht, wenn seine Mitarbeiter krank sind und nicht arbeiten gehen können. Das betrifft eher weniger die Kosten durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle als die Tatsache, dass einfach die Arbeit, für die der Mitarbeiter eingestellt wurde, nicht mehr gemacht wird bzw. nicht im erforderlichen Umfang von den Kollegen mitbesorgt werden kann.

Wenn sich sowas häuft, kommt es ganz einfach zu Konsequenzen.

Begünstigt werden Konsequenzen durch die allgemein eingetretene Entsolidarisierung und durch eine inzwischen nachgewachsene Unternehmergeneration, die ihre Betriebe nur noch als reine betriebswirtschaftliche Objekte betrachten, in denen der Arbeitnehmer sich als Kostenstelle und nicht als Mensch wiederfindet.

"Früher" wurde Sozialhilfe als nicht akzeptabel empfunden, auch nicht von der Unternehmerschaft, inzwischen gibt es aber Hartz IV als Lohnzuschussinstrument und als Instrument der Unternehmerentlastung, wozu soll also ein Unternehmer dieses Instrument nicht nutzen und Beschäftigte in die Wüste schicken, wenn er sie nicht mehr braucht?


Das heisst: wenn dein Boss schlechte Laune verbreitet, muss man das Ernst nehmen. Wenn dein Boss klare und unmissverständliche Ankündigungen in den Raum stellt, dann muss man die zur Kenntnis nehmen und auch darauf reagieren, nämlich mit einer Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.

Abwarten, ob die Kugel vielleicht hoffentlich den Nebenmann trifft, halte ich eher für weniger nahrhaft.


Zitat:
Vor etwa 2 Wochen hat er schonmal mit mir gesprochen dass ich zu unfreundlich wäre, "keinen Bock" ausstrahlen würde usw.
Betrachte das als mündliche Abmahnung.

Wenn du im direkten Kundenkontakt stehst, bist du eigentlich schon so gut wie gefeuert.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Cherry89 (12.11.2010)

  #3  
Alt 12.11.2010, 12:04
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Standard AW: Chef bat mich um ein Gespräch..

Danke nonestatum, aber das es Usergestützt ist, weiß ich.
Ich habe auch hiermit nicht um Fachberatung gefragt, sondern nur um die Meinung anderer

Also ich komme gerade vom Gespräch.. Folge: Fristlose kündigung ab morgen, von Überstunden ausbezahlung wurde nichts gesagt, und meine Krankmeldung bis Mittwoch wurde nicht angenommen.

Jetzt melde ich mich noch beim AA damit ich keine Zeit verliere; aber weiß jemand wie ich das mit dem Mietzuschuss iwie machen kann?
Ich habe vom Bürgeramt zwar noch keine Zahlung bekommen, aber die Unterlagen sind in Arbeit..

Zudem stehen noch zwei Betriebe aus bei denen ich vorgestern meine Bewerbung abgegeben hab..

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  #4  
Alt 12.11.2010, 12:55
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Standard AW: Chef bat mich um ein Gespräch..

Zitat:
Also ich komme gerade vom Gespräch.. Folge: Fristlose kündigung ab morgen
Fristlos: warum, weshalb, wieso?

Fristlose Kündigungen sind nur statthaft, wenn du dir etwas hast zu Schulden kommen lassen.

Eine fristlose Kündigung bringt dir auch eine dreimonatige Leistungssperre bei ALG I ein und Sanktionen bei ALG II.

Wenn die fristlose Kündigung unberechtigt ist, bitte sofort zum Rechtsanwalt und Kündigujgsschutzklage erheben.

Eine fristlose Kündigung wirkt sich auch auf dein Arbeitszeugnis aus.


Zitat:
etzt melde ich mich noch beim AA damit ich keine Zeit verliere; aber weiß jemand wie ich das mit dem Mietzuschuss iwie machen kann?
Ich habe vom Bürgeramt zwar noch keine Zahlung bekommen, aber die Unterlagen sind in Arbeit..
Heisst das, dass du ALG I beziehen wirst, das ALG I aber nicht ausreicht, so dass du einen ALG II - Antrag gestellt hast?
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  #5  
Alt 12.11.2010, 12:58
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Zitat:
und meine Krankmeldung bis Mittwoch wurde nicht angenommen.
was heisst: nicht angenommen?

Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigug abgibst, hat er die anzunehmen.

Notfalls stellst du die per Gerichtsvollzieher zu (Amtsgericht).
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  #6  
Alt 12.11.2010, 13:34
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Fristlos: warum, weshalb, wieso?
Für eine fristlose Kündigung hat er eig keinen Grund! Ich habe weder Diebstahl begangen, oder hab sonst irgendein Vergehen getätigt.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Eine fristlose Kündigung bringt dir auch eine dreimonatige Leistungssperre bei ALG I ein und Sanktionen bei ALG II.
Wenn die fristlose Kündigung unberechtigt ist, bitte sofort zum Rechtsanwalt und Kündigujgsschutzklage erheben.
Ich kenn mich mit ALG 1 und 2 überhaupt nicht aus :(
Ich hab vor nicht ganz 5 Monaten meine Ausbildung abgeschlossen und war danach 7 Wochen ohne Tätigkeit. Und in dieser Zeit hatte ich das normale Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt.

Und einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten! Ohje ich wollte doch nur Geld verdienen um im Auland zu arbeiten

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Heisst das, dass du ALG I beziehen wirst, das ALG I aber nicht ausreicht, so dass du einen ALG II - Antrag gestellt hast?
Ich hab Mietzuschuss beantragt weil mein Verdienst nicht ausgereicht hat.
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  #7  
Alt 12.11.2010, 13:41
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
was heisst: nicht angenommen?

Notfalls stellst du die per Gerichtsvollzieher zu (Amtsgericht).
Per Amtsgericht??
Ich hab ihm nachdem er die Kündigung ausgesprochen hat, gesagt, dass ich noch eine Krankmeldung bis Mittwoch habe und da meinte er, dass er die nicht mehr bräuchte, weil ich ab morgen gekündigt bin.
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  #8  
Alt 12.11.2010, 22:35
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Zitat:
Zitat von Cherry89 Beitrag anzeigen
Per Amtsgericht??
Ich hab ihm nachdem er die Kündigung ausgesprochen hat, gesagt, dass ich noch eine Krankmeldung bis Mittwoch habe und da meinte er, dass er die nicht mehr bräuchte, weil ich ab morgen gekündigt bin.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzunehmen, kannst du zum Amtsgericht gehen und die AU per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das ist eine ziemlich exotische Methode, kostet auch Gebühren, aber eine sichere Möglichkeit.
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  #9  
Alt 12.11.2010, 22:40
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Zitat:
Zitat von Cherry89 Beitrag anzeigen
Für eine fristlose Kündigung hat er eig keinen Grund! Ich habe weder Diebstahl begangen, oder hab sonst irgendein Vergehen getätigt.



Ich kenn mich mit ALG 1 und 2 überhaupt nicht aus :(
Ich hab vor nicht ganz 5 Monaten meine Ausbildung abgeschlossen und war danach 7 Wochen ohne Tätigkeit. Und in dieser Zeit hatte ich das normale Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt.

Das "normale" Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit ist das ALG I.

Und einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten! Ohje ich wollte doch nur Geld verdienen um im Auland zu arbeiten



Ich hab Mietzuschuss beantragt weil mein Verdienst nicht ausgereicht hat.

Entweder hast du Wohngeld beantragt oder ALG II.
Wo hast du den Mietzuschuss beantragt? War die Rede von Wohngeld oder von ALG II = Hartz IV ?

Wie alt bist du?
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  #10  
Alt 13.11.2010, 00:01
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Ich bin 21.
Demnach hatte ich das ALG 1 und ja, das war der Mietzuschuss.
Beantragt habe ich das beim Wohngeldamt/Bürgeramt in der Stadt.

Lg, Cherry
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