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#1
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| Ich bin Elektriker und habe vor ca. 3 Monaten in einer Wohnung das Schalter- und Steckdosenmaterial getauscht und einen E-Ceck durchgeführt. Der E-Check war ohne Beanstandung. Jetzt kam es zu einem Kurzschluss. Ich vermute, dass der Mieter für das Tapezieren das Material ausgebaut hat und falsch wieder einbaute. Eine Steckdose wurde so eingebaut, dass die Befestigungskrallen die Leitung beschädigte und es so zu einem Kurzschluss kam. Die Wohnungsgesellschaft zahlt nicht, da es sich um ein Garantiefall handeln würde, da der Mieter natürlich sagt das er nichts an der Installation vorgenommen hätte. Jetzt hat mein Chef mir angekündigt 4,5 Stunden, die ein Kollege von mir brauchte um den Schaden zu beheben, vom Lohn abzuziehen. Meine Fragen lauten daher: 1. Darf er das überhaupt?? 2. Gibt es einen Beschluss darüber, der das Regelt?? 3. Wie stehen die Chancen vor Gericht?? Wenn mir jemand eine dieser Frage beantworten kann, wäre mir sehr geholfen. Ich bedanke mich auf jeden Fall schon einmal für die Mühe |
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#2
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| Meine völlig unmassgebliche persönliche Meinung: hier wird das Thema Arbeitnehmerhaftung berührt. Bitte veranstalte da mal eine Internetsuche zu diesem Thema, dann kannst du dir ein besseres Bild zu deiner Angelegenheit machen. ![]() Meiner Ansicht nach darf dein Arbeitgeber dich nicht in Regress nehmen, denn er kann nicht beweisen, dass du einen Fehler gemacht hast. Der Hinweis, dass der Mieter evtl. beim Tapezieren die Dose ausgebaut hat, ist nicht von der Hand zu weisen und müsste geprüft werden. An der Art der Tapezierung um die Steckdose herum müsste dies eigentlich feststellbar sein. Es wäre nicht das erste Mal, dass Schlaue Vögel versuchen, Kosten bis in das schwächste und erpressbare Glied in der Kette zu verschieben. Die Kostenübernahme ist schon deshalb abzulehnen, weil jeder Unternehmer evtl. anfallende Garantie- und Kulanzkosten bei seiner Geschäftskalkulation mit berücksichtigt. Er hätte auch - wenn er dich sozusagen als Subunternehmer ansieht - dir Gelegenheit geben müssen, den Schaden selber zu beheben (Schadenminderungspflicht). Wahrscheinlich wird man versuchen, dies auf die gute alte Gutsherrenart abzuwickeln, entweder der Arbeitnehmer fügt sich und zahlt, oder er wird gefeuert. Ob solch eine Sache ein Gericht überhaupt erreicht, wage ich zu bezweifeln. Unternehmerrisiko auf Mitarbeiter abwälzen und keine Beweiserhebung zulassen, damit dürfte jeder Richter seine Schwierigkeiten haben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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cbjack89 (13.01.2008) | ||
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