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#1
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Hallo zusammen,mein "noch" Chef dreht jetzt total durch, hat heute auf einer Unternehmensversammlung verlauten lassen das ich mir letztes Jahr von Ihm 3000.-€ geliehen habe, jedoch ist das nicht richtig!! Er hat mir damals angeboten anstatt einer mtl. Lohnerhöhung würde er mich mit einer einmaligen Auszahlung von 2400.-€ beglücken, so geschehen. Jetzt meine Frage, darf er so etwas an einer Unternehmensversammlung sagen? Zudem ich war gar nicht anwesend, er hat nur abgelästert über mich, hatten mir meine Kollegen erzählt ![]() Bedanke mich für Feedback ![]() Gruß Chrisi |
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#2
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| Zumindeast würde ich derartige Äusserungen als äusserst unfein einstufen. Wenn eine Aussage getroffen wird, die deine Regelung als Kredit ausweist, gefährdet eine solche Aussage auch deine Bonität - mit allen nur denkbaren Folgen. Sie weisst dich nämlich als pleite aus. Ausserdem wird hier eine Vereinbarung in Frage gestellt, du sagst, es handelt sich um eine nicht zurückzahlbare Vergütung, dein Chef macht aber daraus einen Kredit an einen Mitarbeiter. Das muss geklärt werden, und du hast das hoffentlich seinerzeit schriftlich fixiert. Hier lauert eine Falle, soltest du nämlich ggf. gegenüber der Arbeitsagentur bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes diesen Betrag als Lohn angeben, und es stellt sich heraus, dass es nur Kreditgeld war, bist du dran wegen Sozialbetrug. Das kann dich richtig teuer zu stehen kommen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Also habe heute nachgeschaut, es wurde als Firmendarlehen geschrieben, mtl. Rückzahlung 150.-€€€, diese habe ich aber nicht bezahlen müssen!! Jetzt ist es ja so, ich habe gekündigt zum 31.03.2008 und jetzt spinnt er total rum, erzählt auf der Unternehmensversammlung lauter Mist, ebenso auch über ehemalige Kollegen und Kolleginnen, das macht er immer wenn jemand geht oder gegangen wurde Der Mann ist echt krank Kennt sich da wer aus? Im Übernahmevertrag vom Auto steht auf jeden Fall nichts drin!! Merci Gruß chrisi73 |
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#4
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| Zitat:
Auch wäre dann korrekterweise der Status dieses Geldes zu prüfen, wahrscheinlich müsste es dann als Lohneinkommen behandelt werden, mit den entsprechenden Steuer- und Sozialabzügen. Zitat:
Ob du zahlen musst, hängt von den Umständen ab, z.B., ob dich ein Mitverschulden trifft (nicht angepasste Geschwindigkeit an die Witterungsverhältnisse). So wie ich das sehe, bleibt dir nichts anderes übrig, als eine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es scheint mir preiswerter zu sein, nicht am Honorar zu sparen, als solange zu warten, bis da etwas anbrennt und überkocht. Übrigens: es ist denkbar und möglich, dass du Gratifikationen (z.B. Weihnachtsgeld) erstattten musst, bitte richte dich darauf ein.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
chrisi73 (22.02.2008) | ||
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