Darf der Chef das???
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Darf der Chef das???

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  #1  
Alt 08.11.2007, 08:53
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Böse Darf der Chef das???


Hallo,
ich hab da ein Problem, der Chef meines Mannes hatte am Anfang dieses Jahres eine Baustelle, (Flachdach) wo es reinregnet (dieses Dach wurde vor 4 o. 5. Jahren von ehemaligen Kollegen meines Mannes schonmal repariert und neugemacht). Die Jungs haben dieses Dach fertig gemacht und ein paar haben wieder geschlunzt, diese Arbeitsstunden wurden als Strafe nicht berechnet, obwohl die Jungs dieses Dach, bis auf 1, (der Blödmann war mein Mann (er war damals ca. 3-4 Std. auf der Baustelle, hatte aber einen ganz anderen Arbeitsbereich) nicht betreten haben!!! Jetzt vor 2 Monaten regnete es wieder rein, die sind wieder hin, Mann war dabei, haben die Schlunzarbeit der ehemaligen behoben. Jedoch hat der Chef (Sache war mit Auftraggeber vor Gericht) die Arbeit nicht entlohnt, die sie vor Jahren machten!!, dann hat Chef diese Abeit vor 2 Monaten den Jungs allesamt vom Gehalt, es waren 250 € abzug, die er vom Gehalt einbehalten hat!!! Jetzt regnet es wieder rein, jedoch hat keiner was gefunden wo es genau reinregnet, da sie die alte Stelle sowas von bearbeitet haben, daß da Wüste herrscht, und Gutachter der gestern da war fand auch nichts. Ich muss dazusagen die Häuser wurden zu einer Zeit gebaut damals wo nur gehuddelt wurde. Jetzt soll mein Mann am Samstag unentgeltlich wieder da arbeiten. Ist das eigentlich alles rechtens??? Er ist ein Typ der die Faust macht und nichts sagt, stellt sich sogar mit fieber aufs Dach und macht klar mal huddel, aber ist eigentlich sehr ordnungs- und pflichtbewußt. Klar ich kann hier über ihn einen vom Pferd erzählen, aber er ist wirklich so. Kann mir hier einer helfen?? Ich bin sowas von in rage, da ich selber immer noch keine Stelle gefunden habe, dadurch das ich doofer Weise 2 Kinder großgezogen habe, auch noch nichtmal Geld vom AA bekomme (auch keine Sozi) und es langsam echt knapp wird, da wir bald alles gesparte aufgebraucht haben. Wir sind echt auf das bischen Gehalt angewiesen.

Danke schonmal im vorraus,

euer Garfieldsche
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  #2  
Alt 08.11.2007, 15:06
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Wenn man einen Werkauftrag annimmt, dann sind in den Kosten üblicherweise auch die anteiligen Kosten für eine Garantie- und Kulanzleistung enthalten und berücksichtigt.

Wenn der Unternehmer eine Nacharbeit vornehmen muss, dann kann er die Kosten dafür nicht auf seine Mitarbeiter abwälzen, es sei denn, er könnte eine Arbeitnehmerhaftung herleiten und begründen.

Im Handwerk ist es durchaus üblich, dass ein Geselle auch mal eine kostenlose Stunde ableisten muss, das liegt daran, dass wo gehobelt wird, auch Späne fallen und man manche Arbeiten kostenstellenmässig einfach nicht mehr vermauscheln kann. Wenn die jeweilige Lohnbilanz für den Arbeitnehmer stimmt, ist eine solche Vorgehensweise durchaus akzeptiert.

Aber hier scheint es wohl so zu sein, dass der Unternehmer sein Unternehmerrisiko bedenkenlos aus die Arbeiterschaft abwälzt.

Der Arbeiter soll Garantieleistungen für den Unternehmer erbringen, und zwar über deutliche Zeiträume hinweg für bautechnische Verrücktheiten wie ein Flachdach.

Im nachfolgenden Link sind ein paar Probleme des Flachdaches dargestellt, diese müssten auch dem Unternehmer bekannt sein, und er wagt es, dafür seine Arbeiter verantwortlich zu machen und in kostenlose Arbeiten einzuspannen.

Dachdeckung und -konstruktion 7 - Flachdach-Irrsinn

Jeder muss irgendwie mit seinem Boss klarkommen, und eine Hand wäscht die andere, aber solche Allüren sollten nicht zur Gewohnheit werden.
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garfield3080 (10.11.2007)

  #3  
Alt 09.11.2007, 07:16
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Standard @ Servus!

Hier wird wieder mal auf dem Rücken der Beschäftigten die angewiesene Sch ... ausgetragen. Und das richtig schön breit- weil kein Mensch spricht von 8 m Schnee- in der Breite...

Mal im Ernst:
Der Bauunternehmer, welche "innovative Techniken" bei der Bauausführung anweist, haftet im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Bauherrn.

Entsteht nun durch falsche (angewiesene) Ausführung ein Garantieschaden, darf (!) der Unternehmer diese Mängelbeseitigung nicht kostenlos (ohne Lohn) durch seine Mitarbeiter beseitigen lassen. Dabei handelt es sich um Arbeitszeit, weil sozialversichert. Passiert zu dem Zeitpunkt auf der Baustelle ein Unfall während der Ausbesserungs- oder Nacharbeiten, gibt's den größten Ärger- weil nicht versichert!

Kenne solche Fälle aus meinem eigenen früheren Leben als Zimmerermeister bei einem pleite gegangenen mittelst. Baubetrieb. (Die Insolvenz habe ich mit meinen Mitarbeitern selbst für den Chef "angeschoben"- weil über viele Monate nur Vogelfutter als Monatslohn).

Also, nicht ins Bockshorn jagen lassen ...!

M.l.G.!

soisrecht2
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garfield3080 (10.11.2007)

  #4  
Alt 10.11.2007, 20:02
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Das hört sich ja echt super an!!!! ganz lieben Dank, aber wie kann der dat jetzt seinem doofen (sorry) Chef umme Ohren klatschen, er will, ist ja bekanntlich Winter, auch ned unbedingt seine Stelle verlieren. Aber irgendwann muss mal Schluss sein. Er kam am Freitagabend erst um halb 7 nachhause, nach dem Begehungstermin, mit Sachvermurkser und trallalla.... Er mußte heute im strömenden Regen doch auf die Bude, jedoch hat der Chef, so einsichtig war er wohl doch nicht die Stelle gemacht, sondern irgend einen Auftrag, die die am Montag hätten machen müssen. Wird der Tag nun bezahlt ???? Vielleicht hält er Ihnen bei dem doofen Flachdach ja auch das Weihnachtsgeld noch ein ??? nene. Ich hätt dem ja schon längst die Meinung gegeigt, ich darfs ja ned. Und der Witz ist, wir warten tagelang noch auf den Lohn, also es reicht langsam, zumal mein Mann Altgeselle ist und schon 20 Jahre im Job ist und nicht mehr ein Jungspund der Grün hinter den Ohren ist.

Habt ihr irgendwo links (außer dem Flachdachlink) die irgendwie vom Gericht sind, oder sonst woher, irgendwas schriftliches, ich würde dem das gerne mal anonym senden, damit mein Menne keins um die Ohren bekommt.

Und noch ne Frage, darf der Chef es ablehnen, wenn die ganze Belegschaft die Unterzeichnung der Stundenzettel verlangt??? Irgendwie verschwinden immer Stunden Gaaanzzz komisch. Und dürfen sie ohne ne Abmahnung es riskieren, wenn er es wieder ablehnt, die Arbeit niederzulegen und zu gehen??? oder ist das ein Kündigungsgrund.


Und ganz heftig nochmal drücks für die lieben Antworten,

et Garfieldsche
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  #5  
Alt 10.11.2007, 23:57
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Also eins ist klar. Dein Mann Arbeitet für Geld. Der Arbeitgeber zahlt Geld für die Arbeiter. Zahlt der Chef nicht, arbeitet der Arbeiter nicht. Wenn dein Mann und seine Arbeitskollegen zusammenhalten, am besten zum Anwalt gehen. Aufgrund so einer Tatsache darf ein Chef niemals eine Abmahnung bzw. Kündigung ausstellen. Ich denke, dass der Chef nicht nur von deinem Mann verlangt, ohne Arbeitsentgeld zu arbeiten. Dein Mann soll sich am besten mit den Kollegen zusammenraufen und im Gesammten "NEIN" zu Extra-Schichten sagen. Kontaktiert evtl. den Betriebsrat, sofern ihr einen habt. Habt ihr keinen? Dann kann dein Mann sich mit den Gesetzen auseinandersetzen und einen in seinem Betrieb auf die Beine stellen. einfach in einer der nächsten Betriebsversammlungen einen Wahlvorstand wählen. Gibt es dies auch nicht, stellt einen Antrag beim Arbeitsgericht. Dies geht natürlich nur unter bestimmten voraussetzungen wie z.B. mind. 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmer. Am besten das Betriebsverfassungsgesetz durchlesen, da steht das alle drin.
Ich kann dir leider nicht sagen, wo genau es im Gesetz steht, aber der Arbeitsvertrag müsste eigentlich schon reichen. Da ist ja schriftlich niedergeschrieben und von beiden Seiten unterschrieben was gezahlt wird. Von daher dies am besten nehmen und fragen, wo da eine solche Sonderklausel stehen würde über unentgeldliches Arbeiten. Falls sowas doch drin stehen würde, am besten direkt vom Anwalt prüfen lassen. Dann ist es schwer wls normaler Arbeitnehmer dagegen anzugehen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
MfG
Krabbe83
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garfield3080 (14.01.2008)

  #6  
Alt 11.11.2007, 13:34
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Das hört sich ja echt super an!!!! ganz lieben Dank, aber wie kann der dat jetzt seinem doofen (sorry) Chef umme Ohren klatschen, er will, ist ja bekanntlich Winter, auch ned unbedingt seine Stelle verlieren. Aber irgendwann muss mal Schluss sein. Er kam am Freitagabend erst um halb 7 nachhause, nach dem Begehungstermin, mit Sachvermurkser und trallalla.... Er mußte heute im strömenden Regen doch auf die Bude, jedoch hat der Chef, so einsichtig war er wohl doch nicht die Stelle gemacht, sondern irgend einen Auftrag, die die am Montag hätten machen müssen.

Wird der Tag nun bezahlt ????
Wer arbeitet, muss auch bezahlt werden. Ob der Chef dies dann auch tut, ist eine juristische Angelegenheit.

Vielleicht hält er Ihnen bei dem doofen Flachdach ja auch das Weihnachtsgeld noch ein ???
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung. Wenn der Chef das so deklariert und sich vorbehalten hat, es auch nicht zu zahlen, dann muss er kein Weihnachtsgeld zahlen.

nene. Ich hätt dem ja schon längst die Meinung gegeigt, ich darfs ja ned. Und der Witz ist, wir warten tagelang noch auf den Lohn, also es reicht langsam, zumal mein Mann Altgeselle ist und schon 20 Jahre im Job ist und nicht mehr ein Jungspund der Grün hinter den Ohren ist.

Habt ihr irgendwo links (außer dem Flachdachlink) die irgendwie vom Gericht sind, oder sonst woher, irgendwas schriftliches, ich würde dem das gerne mal anonym senden, damit mein Menne keins um die Ohren bekommt.

Das Thema läuft unter dem Stichwort "Arbeitnehmerhaftung". Du brauchst dem das auch nicht anonym zu senden, dieser Chef weiss ganz genau, was er macht. Er weiss ganz genau, dass er im Unrecht ist. Aber er weiss auch, dass seine Arbeiter eine Arbeit und einen Verdienst benötigen, und genau das ist der Punkt, der für ihn bares Geld wert ist: Selbstverständlich kann der Arbeiter "sein Recht" fordern, aber dann hat der Chef für eben diesen Mitarbeiter keine Arbeit mehr und muss ihn "betriebsbedingt" wegen "Arbeitsmangel" entlassen. Und dann kann er ihm noch ein richtig mieses Arbeitszeugnis unter die Weste drücken. Wir leben ja im Rechtsstaat, der Arbeiter kann ja zum Rechtsanwalt laufen und sich da ausweinen. In ein paar Monaten gibt's dann einen Gerichtstermin, und zum Thema Richter sage ich mal lieber nix, sonst kriege ich noch einen Herzkasper ... . Und dann kommt das Thema Arbeitsamt und Hartz IV ... Also was macht der Arbeiter: Er sagt Danke zu seinem Chef, wenn er seinen Lohnzettel bekommt und ist froh, dass der Chef ihm nicht noch mehr abgezogen hat ...

Und noch ne Frage, darf der Chef es ablehnen, wenn die ganze Belegschaft die Unterzeichnung der Stundenzettel verlangt???

Die Belegschaft kann dem Chef nicht vorschreiben, wie der seinen Betrieb zu führen hat.

Irgendwie verschwinden immer Stunden Gaaanzzz komisch.

Jaja, das gute alte "Verschwinde"-Spiel

Chefs, die sonst immer gut rechnen können, brauchen bei der Lohnabrechnung auf einmal eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten.
Aber Gott-sei-Dank ist ja heute der Chef nicht mehr schuld, sondern der Computer ...


Und dürfen sie ohne ne Abmahnung es riskieren, wenn er es wieder ablehnt, die Arbeit niederzulegen und zu gehen??? oder ist das ein Kündigungsgrund.

Arbeitsniederlegung? Wilder Streik? Davon rate ich dringend ab. Da könnte der Chef Schadenersatz verlangen. Und bei einer fristlosen Kündigung gibt's auf dem Arbeitsamt erstmal eine dreimonatige Leistungssperre.
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  #7  
Alt 17.11.2007, 08:35
bonum
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Zitat:
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Das hört sich ja echt super an!!!! ganz lieben Dank, aber wie kann der dat jetzt seinem doofen (sorry) Chef umme Ohren klatschen, er will, ist ja bekanntlich Winter, auch ned unbedingt seine Stelle verlieren. Aber irgendwann muss mal Schluss sein. Er kam am Freitagabend erst um halb 7 nachhause, nach dem Begehungstermin, mit Sachvermurkser und trallalla.... Er mußte heute im strömenden Regen doch auf die Bude, jedoch hat der Chef, so einsichtig war er wohl doch nicht die Stelle gemacht, sondern irgend einen Auftrag, die die am Montag hätten machen müssen.

Wird der Tag nun bezahlt ????
Wer arbeitet, muss auch bezahlt werden. Ob der Chef dies dann auch tut, ist eine juristische Angelegenheit.

die bezahlung ist in den meissten fällen tarifvertraglich geregelt. der chef kann NICHT zahlen wann und WAS er will

Vielleicht hält er Ihnen bei dem doofen Flachdach ja auch das Weihnachtsgeld noch ein ???
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung. Wenn der Chef das so deklariert und sich vorbehalten hat, es auch nicht zu zahlen, dann muss er kein Weihnachtsgeld zahlen.

nene. Ich hätt dem ja schon längst die Meinung gegeigt, ich darfs ja ned. Und der Witz ist, wir warten tagelang noch auf den Lohn, also es reicht langsam, zumal mein Mann Altgeselle ist und schon 20 Jahre im Job ist und nicht mehr ein Jungspund der Grün hinter den Ohren ist.

Habt ihr irgendwo links (außer dem Flachdachlink) die irgendwie vom Gericht sind, oder sonst woher, irgendwas schriftliches, ich würde dem das gerne mal anonym senden, damit mein Menne keins um die Ohren bekommt.

Das Thema läuft unter dem Stichwort "Arbeitnehmerhaftung". Du brauchst dem das auch nicht anonym zu senden, dieser Chef weiss ganz genau, was er macht. Er weiss ganz genau, dass er im Unrecht ist. Aber er weiss auch, dass seine Arbeiter eine Arbeit und einen Verdienst benötigen, und genau das ist der Punkt, der für ihn bares Geld wert ist: Selbstverständlich kann der Arbeiter "sein Recht" fordern, aber dann hat der Chef für eben diesen Mitarbeiter keine Arbeit mehr und muss ihn "betriebsbedingt" wegen "Arbeitsmangel" entlassen. Und dann kann er ihm noch ein richtig mieses Arbeitszeugnis unter die Weste drücken. Wir leben ja im Rechtsstaat, der Arbeiter kann ja zum Rechtsanwalt laufen und sich da ausweinen.
beim rechtsanwalt ausweinen ? was soll dass den ????

In ein paar Monaten gibt's dann einen Gerichtstermin, und zum Thema Richter sage ich mal lieber nix, sonst kriege ich noch einen Herzkasper ... . Und dann kommt das Thema Arbeitsamt und Hartz IV ... Also was macht der Arbeiter: Er sagt Danke zu seinem Chef, wenn er seinen Lohnzettel bekommt und ist froh, dass der Chef ihm nicht noch mehr abgezogen hat ...


Und noch ne Frage, darf der Chef es ablehnen, wenn die ganze Belegschaft die Unterzeichnung der Stundenzettel verlangt???

nein das darf der chef nicht ablehnen. wo sind wir denn ?? in einer monarchie?? lass dir keinen unsinn erzählen !!!

Die Belegschaft kann dem Chef nicht vorschreiben, wie der seinen Betrieb zu führen hat.

Irgendwie verschwinden immer Stunden Gaaanzzz komisch.

Jaja, das gute alte "Verschwinde"-Spiel

das ist betrug und du kannst deinen chef anzeigen !!!!

Chefs, die sonst immer gut rechnen können, brauchen bei der Lohnabrechnung auf einmal eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten.
Aber Gott-sei-Dank ist ja heute der Chef nicht mehr schuld, sondern der Computer ...

es spielt KEINE rolle. die abrechnung MUSS korrekt sein.denn fast alle machen die lohnabrechnung NICHT selber sondern vergeben diese extern.

Und dürfen sie ohne ne Abmahnung es riskieren, wenn er es wieder ablehnt, die Arbeit niederzulegen und zu gehen???

das sehen arbeitsrichter genau so !!!

Arbeitsniederlegung? Wilder Streik? Davon rate ich dringend ab. Da könnte der Chef Schadenersatz verlangen. Und bei einer fristlosen Kündigung gibt's auf dem Arbeitsamt erstmal eine dreimonatige Leistungssperre.
ist der betreffende in einer gewerkschaft? dann soll er sich dort beraten lassen und sich nicht einen frühkapitalistischen schmarrn einreden lassen das er keine rechte habe ;-)
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garfield3080 (14.01.2008)

  #8  
Alt 14.01.2008, 19:15
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Standard jetzt schepperts

Alsooooo, Menne hat heute seine Abrg. erhalten (ausnahmweise nicht am 20.!!) , als erstes, daß Dach wo es in dem thread vorher ging, hat sich herausgestellt, daß er und seine kollegen es nicht schuld sind, das das Dach undicht ist..... (die mieter haben in die blumenkästen bäume gepflanzt seit ungefähr 20 jahren.... na wo kommen den die wurzeln her....eieiei...) so es fehlen nun schon wieder stunden..., dann hat er die überstunden (er arbeitet im winter eigentlich von 7.30 - 16.30 uhr, hat aber wie im sommer um 7.00 angefangen) und die samstage, was ja auch überstunden sind NATÜRLICH wieder vergessen, und das beläuft sich auf mindest 300 - 400 eus die wir nun zuwenig haben.... und das flachdach... leidiges thema sollen er und die kollegen wieder mit stunden, die er abzieht bezahlen. er geht morgen früh hin und haut auf den tisch, wir haben nur mal gerade 1669 eus bekommen, zumal er wirklich jeden tag und auch freitags und samstags gearbeitet hat...... normal sind das an die 1900 - 2000 euro...! und in die gewerkschaft kann er nicht, weil der chef diejenigen gekündigt hat, besser gesagt die waren am schnellsten weg vom fenster. ich bin mal gespannt was morgen rauskommt. aber bei einer 4 köpfigen fam. mit 2 kids im alter von 8 und 3, ist das langsam echt heftig. so kommen wir echt nicht über die runden.

ganz lieben gruß

garfieldsche

ich such jetzt mal im abg nach, falls ihr mir mir helfen könnt.... bitte ich bin um jeden gesetzestext dankbar
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  #9  
Alt 14.01.2008, 20:12
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Zitat:
und in die gewerkschaft kann er nicht, weil der chef diejenigen gekündigt hat, besser gesagt die waren am schnellsten weg vom fenster. ich bin mal gespannt was morgen rauskommt.
Er ist nicht verpflichtet, seinem Chef eine Gewerkschaftsmitgliedschaft mitzuteilen.
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