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#1
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| Habe mal eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin Arbeitslos und bekomme ALG II und habe ein alten Renault 19 für den ich mal im Dezember 600 Euro bezahlt habe,also kein Luxus-Auto. Nun muss ich 272 € Steuern bezahlen und weiss nicht wie ich das Bezahlen soll. Aber um eine Arbeit zu finden braucht man ein Auto. Will zwar mal ins Arbeitsamt gehen und Fragen,aber weiss nicht ob da eine möglichkeit ist das man da ein Darlehen bekommt úm die Autosteuer erstmal zu bezahlen und in Raten zurück zahlen kann. Wer kennt sich da aus? Sonst muss man das Auto ja abmelden und dann nen Job zu bekommen ist glaube ich aussichtslos heute. LG bonjovi19728 |
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#2
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| hallo bonjovi wie Du schon sagst, benötigst Du Dein Auto um dem Arbeitsmarkt flexibel zur Verfügung zu stehen. Wende Dich mit Deinem anliegen an die Arbeitsagentur, ich denke schon das ein Darlehen bewilligt wird. Sicher ist auf jeden Fall, wenn Du das Darlehn bewilligt bekommst, das Du es in monatlichen Raten tilgen kannst bzw. wird die monatl. Rate mit den monatl. Leistungen der Arbeitsagentur verrechnet. Ein Bekannter von mir hat mal ein Darlehen erhalten, weil er die Nachzahlung der Stromabrechnung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen konnte und hat es über einen Zeitraum von 6 Monaten zurückgezahlt. Also keine Charme, fragen kost ja nix. SG Freelancer
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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#3
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| Veilen Dank. Ich werde mal hingehen zum Arbeitsamt und den bescheid mitnehmen. Werden sie zwar nicht machen aber vielleicht würden sie es auch gleich dahin überweisen. Miete überweisen sie auch gleich an den vermieter. Also vielen dank nochmal LG bonjovi19728 (Jörg) |
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#4
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| Zitat:
Belies Dich mal hier: Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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