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#1
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| Bei uns sprechen immer wieder Menschen vor, welche berichten, dass sie von einem AA oder ihrem "Fallmanager" eine Stelle "in der Region" versprochen bekommen haben. Oder sie haben sich auf Zeitungsanonncen hin direkt "beworben". In diesen Fällen waren die "AG" ZAF mit NL hier in D. Deutsche AV für ZA, Einsatz auf Baustellen oder bei Industriefirmen in Österreich. 3 Monate gearbeitet, Kündigung, Rückfall in H4 oder ALG, Meldung auf dem Amt zum weiteren Leistungsbezug. Meine Frage an Euch ist, welche Erfahrungen habt Ihr mit ZAF als Arbeitgeber (AG) gemacht, welche Euch dann nach Österreich oder die Niederlande "zum Einsatz" geschickt haben? Gibt es User, welche über die Frist von 3 Monaten (nach AÜG- Arbeitnehmer- ÜberlassungsGesetz) von den ausländischen Entleihbetrieben in reguläre Arbeitsverhältnisse übernommen wurden? Auf eine rege Diskussion freut sich soisrecht2 |
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#2
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| Ich bin auch bei einer ZAF beschäftigt, aber nicht im Ausland. Bedenke aber bitte folgendes: Wenn Du einen deutschen AV hast, dann bist Du hier versichert und hast hier Anrecht bei Arbeitslosigkeit auf ALG. Wenn Du einen ausländischen Arbeitsvertrag erhalten solltest, dann ist es ratsam E301 (oder E 303) Papiere zu beantragen. Diese werden benötigt, um Arbeitszeiten innerhalb der EU bei uns anerkennen zu lassen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Vermute mal, dass LAN mit deutschem AV bei der ZAF im Einsatz z.B. in Österreich im Falle der Arbeitslosmeldung in D lediglich den ALG- Satz auf den geringen Grundlohn bei der ZAF bekommen. In den meisten, uns bekannten Fällen, wird den Leuten das "ortsübliche ALG" gezahlt. Und das ist i.d.R. Vogelfutter ... Der Vorteil des ausl. AV ist, dass die Betreffenden- wie du richtig beschrieben hast- mittels der E- Formulare unter den gültigen Voraussetzungen nach 1 Jahr Leistungsnachweis Anspruch auf ALG entsprechend ihrem ausl. Einkommen haben. Das kann "gesammelt werden" und erstreckt sich auf 3 Jahre (ist von 2 auf 3 verlängert worden). Rechtsberatung ist das ja keine- deshalb kann sich auch ein Fehler einschleichen. Denke aber, dass die von mir o. zitierte Möglichkeit durchaus meiner Erfahrung entspringt. Gibt darüber auch genügend Berichte in den Medien und auch die ZAV der BA betreibt "Auswanderungsberatung" ... M.l.G.! soisrecht2 |
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