Diebstahl im Geschäft: jetzt kündigung am Arbeistplatz? (Krankenhaus)
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Diebstahl im Geschäft: jetzt kündigung am Arbeistplatz? (Krankenhaus)

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 22.03.2009, 02:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Katha30101987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pfeil Diebstahl im Geschäft: jetzt kündigung am Arbeistplatz? (Krankenhaus)


Hallo,

kann man wegen eines Dienstahls bei H&m im Wert von 5,90€ mit doller Strafe rechnen, wenn man vor 4 Jahren mal 10 Sozialstunden verbrummt wurde,aufgrund schwarzfahrens, dies aber nie im Führungszeugnis stand? Wenn ja,wisst ihr welche strafe und das wichtigste: Arbeit als Krankenschwester. Wird irgendwer meinen Arbeitgeber benachrichtigen oder wird dies der arbeitgeber erfahren ohne vorlage des führungszeugnisses? dies wurde schon vor einem halben jahr bei einstellung vorgezeigt und war lückenlos.
wäre lieb wenn jmd das wüsste und mir schreiben könnte!
Vielen Dank
MfG
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 22.03.2009, 06:43
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wenn in deinem

Führungszeugnis kein Eintrag ist, heisst das nicht, dass das Gericht diese vor 4 Jahren erteilte Strafe nicht kennt. Es wird im Ermessen des Gerichtes liegen, ob sie diese mit heranzieht. So können etwa die Ableistung von einigen Sozialstunden als auch eine Geldstrafe von ca. 100 - 150 Euro ausgesprochen werden.
Dein Arbeitgeber dürfte davon nichts erfahren. Es wäre wohl etwas zu hart,
wenn dein AG hier auch noch Massnahmen ergreifen würde.
Wobei man sagen muss, dass gerade im KH absolute Ehrlichkeit ein MUSS ist.
Der AG soll ja nicht annehmen und befürchten müssen, dass seine Beschäftigten hier mal schnell die goldenen Uhr auf dem Patientennachttisch mitnehmen.
Eine direkte Meldung seitens Polizei oder Gericht kann ich mir aber nicht vorstellen.
Hüten solltest du dich aber vor böswilligen Leuten die ein Wissen um diese Sache schon mal ausnutzen um dir eins auszuwischen.

Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hausverbot nach Kündigung? - ist das normal ? meikel14 Kündigung 11 21.01.2010 23:25
Wirrwarr und Ratlosigkeit wegen Kündigung kleineFee Kündigung 7 04.06.2009 11:34
Betriebsbedingte Kündigung, warum? Wissbegierig Kündigung 0 25.03.2009 21:57
kündigen zum 15.3 - dis ist aber ein Sonntag. Was nun? Angelie Kündigung 2 12.03.2009 10:50
Kündigung bei Aushilfsjob zy1981 Kündigung 3 31.07.2007 16:53


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.